Definition "Lehrrettungsassistent" ???

  • Hallo erst mal an alle,


    wer weiß ob es irgendwo klar definiert ist was ein Lehrrettungsassistent ist?
    Habe bisher nur unsichere Aussagen gehört, selbst Prüfungsämter oder Regierungspräsidien können dazu keine klare Stellung nehmen(verweisen zur Klärung der Frage auf WIKIPEDIA), weil es angeblich nur eine Regelung unter den Hilfsorganisationen gibt.
    Nun meine Frage: Gibt es eine klare Definition zu dieser Zusatzqualifikation? Oder ist es wirklich nur eine Festlegung der Hilfsorganisationen und wenn das so ist wo kann ich diese nachlesen ???

  • Hallo winnie72,


    das wär die Definition der Bundesagentur für Arbeit:
    http://infobub.arbeitsagentur.…t_id=resultShort&status=K


    Und laut Wikipedia heist es:

    Zitat

    Lehrrettungsassistent (kurz: LRA oder LehrRettAss) ist ein Rettungsassistent (kurz: RA oder RettAss) mit einer zusätzlichen Qualifikation im Bereich Methodik/Didaktik.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Lehrrettungsassistent




    Was genau stellst du dir denn unter einer klaren Definition vor? Was genau die Zusatzqualifikation Methodik/Didaktik bedeutet, sprich was diese beiden Themen genau enthalten? Oder habe ich das nun alles völlig falsch verstanden?!? ?(

  • Hallo,


    du hast schon Recht, der Lehrrettungsassistent ist lediglich eine Vereinbarung der Hilfsorganisationen und kein gesonderter Beruf...


    habe dir hier mal von der Rettungsdienstschule Saar die Zusammenfassung über die Vereinbarung kopiert:


    AUSBILDUNG ZUM LehrRETTUNGSASSISTENTEN
    Ausbildungsziele


    Lehrrettungsassistenten sind Rettungsassistenten, die für die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung von Praktikanten in der Ausbildung zum Rettungshelfer, zum Rettungssanitäter und zum Rettungsassistenten auf der Lehrrettungswache verantwortlich sind. Sie arbeiten eng mit den Praxisanleitern und Kollegen in ihrem Bereich und der Rettungsdienstschule zusammen.


    Sie sind damit ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der Rettungsdienstausbildung.
    Zulassungsvoraussetzungen
    Vollendung des 23. Lebensjahres
    Mindestens zweijährige Berufserfahrung oder 2.500 Std. im Bereich Notfallrettung
    Nachweis über regelmäßige 30h Fortbildung im Rettungsdienst über mind. 2 Jahre
    Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag (aktuell)
    Inhalte der Ausbildung


    Entsprechend den gemeinsamen Rahmenempfehlungen der Hilfsorganisationen umfasst die Ausbildung:
    Rechtsgrundlagen
    Methodik / Didaktik
    Soziales Management
    Evaluationstechniken
    Dauer der Ausbildung


    Der Lehrgang umfasst 120 Stunden und dauert in Vollzeitform mindestens drei Wochen. Es dürfen nicht mehr als 10% Fehlzeiten entstehen.
    Abschluss


    Dem Lehrgang schließt sich eine Prüfung an. Sie besteht aus einem schriftlichen Test und einer Lehrprobe mit anschließendem Gespräch.


    Der Teilnehmer erhält nach vollständiger und erfolgreicher Absolvierung des Lehrgangs ein Zertifikat.




    Ich selbst habe den LRA bei der Landesrettungsschule des Badischen Roten Kreuzes in Bühl (http://www.lrs-baden) gemacht und war sehr zufrieden. Habe dort noch zusätzlich das AEVO-Zertifikat von der IHK gemacht. Ist aber für den Rettungsdienst nicht unbedingt notwendig.


    Solltest du noch Infos brauchen, gerne per PM

  • Zitat

    Original von winnie72
    Hallo erst mal an alle,


    wer weiß ob es irgendwo klar definiert ist was ein Lehrrettungsassistent ist?
    Habe bisher nur unsichere Aussagen gehört, selbst Prüfungsämter oder Regierungspräsidien können dazu keine klare Stellung nehmen(verweisen zur Klärung der Frage auf WIKIPEDIA), weil es angeblich nur eine Regelung unter den Hilfsorganisationen gibt.
    Nun meine Frage: Gibt es eine klare Definition zu dieser Zusatzqualifikation? Oder ist es wirklich nur eine Festlegung der Hilfsorganisationen und wenn das so ist wo kann ich diese nachlesen ???


    `
    Moin,


    jetzt kommt erstmal der spannende Punkt: auf welches Ziel hin wurde denn diese Frage gestellt? Die RettAssPrV und das RettAssG kennen den LRA nicht, hier wird für die Ausbildung der Rettungsassistenten immer auf die Anleitung unter einem "erfahrenen Rettungsassistenten" abgestellt. Insofern ist der LRA nur eine art interne Qualitätssicherung der HiOrgs. War die Frage in diese Richtung gemeint?

  • Kann ich dann andere "Ausbildungsqualifikationen" anrechnen lassen und mich LRA nennen (also ganz offiziell)?
    Beispiel: Als Meister in einem IHK-Beruf bin ich doch befähigt, Lehrlinge auszubilden.
    Oder: Als Praxisanleiter/Mentor in der Krankenpflege darf ich Auszubildende anleiten.


    Gruß, Mr. Blaulicht

  • Nein, kannst du nicht, zumindest innerhalb deiner dienstlichen Tätigkeit, dafür haben die Hilfsorganisationen den LRA geschaffen.
    Umschreibungsmöglichkeiten sind keine Vorgesehen.

  • Vielen Dank erst mal für die "rege Anteilnahme".
    Meine Frage wurde hier nun schon mehr oder weniger beantwortet.
    Das Problem ist das jeder etwas anderes sagt, aber keiner so richtig Ahnung hat wie, wo und von wem die "Zulassung" erfolgt. Das Landesprüfungsamt beruft sich darauf das es keine rechtliche Regelung gibt und meinte das die Festlegung durch die jeweilige Einrichtung erfolgen muß.
    Nun kommt der Punkt den ich nicht ganz nachvollziehen kann, macht ein Rettungsassistent den Lehrgang bei einer Rettungsdienstschule ist alles kein Problem, da diese sich auf diese "Abmachung" der Hilfsorganisationen beruft. Hat man die Ausbildung bei einer IHK oder Handwerkskammer gemacht, die das gleiche beinhaltet, da die Rettungsdienstschulen den kompletten Lehrstoff daraus übernommen haben, nur mit dem Unterschied das an einer IHK von Doktoren unterichtet wird und nicht von anderen "Lehrrettungsassistenten, dann heißt es "hmm ich weiß nicht genau".
    Deshalb meine Frage wo ist denn diese Empfehlung oder Abmachung der Hilfsorganisationen und wo kann man diese einsehen?

  • Zitat

    Original von securo
    Nein, kannst du nicht, zumindest innerhalb deiner dienstlichen Tätigkeit, dafür haben die Hilfsorganisationen den LRA geschaffen.
    Umschreibungsmöglichkeiten sind keine Vorgesehen.


    Ganz sicher? Ich meine, das es in einigen Bundesländern zumindest möglich war, die AdA-Ausbildung der IHK als gleichwertig anerkennen zu lassen.

  • Zitat

    Original von winnie72


    Deshalb meine Frage wo ist denn diese Empfehlung oder Abmachung der Hilfsorganisationen und wo kann man diese einsehen?


    Hier:

  • Zitat

    Original von brause
    Ganz sicher? Ich meine, das es in einigen Bundesländern zumindest möglich war, die AdA-Ausbildung der IHK als gleichwertig anerkennen zu lassen.


    bin da der gleichen Meinung wie Securo.....also mir ist nichts davon bekannt, dass dies möglich ist.....


    Habe ja beide Prüfungen gemacht. Die Prüfung zum LRA ist von Schule zu Schule unterschiedlich... Meine hatte mit der von der IHK nichts gemeinsam.

  • Zitat

    Original von winnie72
    Hat man die Ausbildung bei einer IHK oder Handwerkskammer gemacht, die das gleiche beinhaltet, da die Rettungsdienstschulen den kompletten Lehrstoff daraus übernommen haben, nur mit dem Unterschied das an einer IHK von Doktoren unterichtet wird und nicht von anderen "Lehrrettungsassistenten, dann heißt es "hmm ich weiß nicht genau".


    Moment, das stimmt nicht ganz. Die HiOrgs unterrichten nicht zwangsläufig alle Teile der AdA und andersherum nimmt KEIN AdA-Vorbereitungskurs dieser Bundesrepublik die rechtlichen Rahmenbedingungen der Rettungsassistentenausbildung durch! Und diese unterscheidet sich halt doch gewaltig von den dualen Ausbildungformen des BBiG unter Aufsicht der Kammern.


    Auf den Teil mit den Lehrkräften geh ich hier mal nicht weiter ein, um einigermaßen beim Thema zu bleiben.


    Gruß!

  • Zitat

    Original von derPate


    bin da der gleichen Meinung wie Securo.....also mir ist nichts davon bekannt, dass dies möglich ist.....


    Habe ja beide Prüfungen gemacht. Die Prüfung zum LRA ist von Schule zu Schule unterschiedlich... Meine hatte mit der von der IHK nichts gemeinsam.


    Ich meine schon, dass es zumindest mal möglich war, Quellen habe ich aber nicht.


    Meine LRA-Prüfung war übrigens eine original IHK-Prüfung, habe die aber seperat auch noch mal gemacht.

  • meine schriftliche Prüfung für LRA bestand zu je ca. 33% aus Gesetzeskunde (Rettungsdienstliche Relevanz), Methodik/Didaktik und Notfallmedizin....


    zzgl. Reanimationsprüfung und Lehrprobe


    die Prüfung der IHK war völlig Fremd in Bezug auf Rettungsdienst


    zzgl. praktische Unterrichtung in 4-Stufen-Methode und mündliche Prüfung zu den IHK-Sachen



    also völlig verschieden....

  • Zitat

    Original von brause
    Ganz sicher? Ich meine, das es in einigen Bundesländern zumindest möglich war, die AdA-Ausbildung der IHK als gleichwertig anerkennen zu lassen.


    Eine Gleichwertigkeit berechtigt dich meines Erachtens nicht dazu, die Bezeichnung Lehrrettungsassistent offiziel zu tragen. Dies wurde von Mr. Blaulicht abgefragt.