Dokumentation von erweiterten Maßnahmen

  • Hallo Forum,


    wollte mal in Erfahrung bringen ob und wie Ihr invasive Maßnahmen dokumentiert. Ich meine jetzt nicht das obligate RD Protokoll, sondern ehr so in die Richtung "Testatheft".
    Zur rechtlichen Absicherung haben wir uns auf der Wache selbst ein Wordfile gebastelt, ich hängs mal an das Posting an.
    Trags immer in meiner Jacke mit rum und wenn ich mal dran denk lass ich mir z.B. den I.V. Zugang vom NA abzeichnen.


    Handhabt ihr das auch so in der Art oder findet bei euch keine gesonderte Dokumentation statt?


    Gruß,


    Max

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  • Hallo, Max,
    wir haben ein Heft vom ÄLRD bekommen, in das wir alle NK Aus- und Fortbildungen, sowie praktische Maßnahmen eintragen. Abgezeichnet wird von NKK-Ausbildern.Die Maßnahmen "auf der Strasse"- durch die Notärzte.


    Gruss aus Hessen,
    ThorstenH

    Einmal editiert, zuletzt von ThorstenH ()

  • Die ergriffenen Maßnahmen werden auf dem Rettungsdienst-Protokoll dokumentiert, eine weitere Dokumentation findet (offiziell) nicht statt.


    Zitat

    Zur rechtlichen Absicherung haben wir uns auf der Wache selbst ein Wordfile gebastelt...


    Was bzw. wie soll das Heft Euch rechtlich absichern ?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • nun, die dahinterstehende Denkweise vermag ich wohl zu erklären, auch wenn ich kein Befürworter dieser Heftchen bin...


    Die Anforderung an den Durchführenden ist u.a., daß er die Maßnahme beherrscht. Sollte also mal ein Patient aus irgendeinem Grunde eine Folgeproblematik (Wundinfektion etc.) bekommen und anschließend den juristischen Vergeltungsschlag probieren, kann der verklagte Rettungsassistent zumindest nachweisen, innerhalb der letzten Monate nachweislich soundsoviele venöse Zugänge lege artis (siehe Dr.-Unterschrift) gelegt zu haben. Insofern ist es also keine juristische Absicherung, sondern eher der Versuch eines Nachweises.


    In Bereichen, die über Notkompetenzmaßnahmen ein Extraprotokoll für den ÄLRD anfertigen müssen erübrigt sich so eine Sammlung von selbst. Ich für meinen Teil notiere bei nichtärztlichem Zugangleger immer den Durchführenden auf dem Protokoll (venöser Zugang ankreuzen, dahinter handschriftlich Ort, Größe/Farbe und Name des Durchführenden). Somit habe ich im Fall der Fälle zwar viel Arbeit beim rauskramen der ganzen Protokolle, dafür aber nicht die ständige Unterschriftensammlung im Dienst...


    Gruß, Nils

  • Ich halte das für Quatsch. Denn wen dieser Nachweis dazu dienen sollte Dich rechtlich abzusichern (was ich für fragwürdig halte), dann würde ich als Notarzt auch darauf bestehen das jeder ein Heftchen mit sich rumträgt in dem fehlerhafte invasive Maßnahmen protokolliert werden
    (Mein ich ernst wenn auch ein wenig Sarkasmus dabei ist).
    Mal ehrlich. Es ist doch völlig egal ob du vorher 5000 abgezeichnete Zugänge gelegt hast. Wenn der eine um den es geht para war (und es entsteht ein Schaden daraus), dann bleibst du doch in gleicher Art und Weise verantwortlich.
    Das Legen der Zugänge wird einem ja (bei uns im Megacode) abgeprüft. Damit stehst du gegenüber dem Gesetzgeber in der Verantwortung! Das gehört dann einfach zu den Maßnahmen die du als RA beherschen musst. Es ist dabei völlig unerheblich wie viele Zugänge vorher funktioniert haben.


    Mal die gegenteilige Sicht. Dann kann ein Richter ja theoretisch auch sagen "Wie?? RettAss XYZ, sie haben in den letzten 6 Monaten grad mal einen Zugang gelegt?" - "Ach ja, also, ähhh, da waren schon ein paar mehr aber da hab ich vergessen das abzeichnen zu lassen und ein paar haben auch nicht funktioniert...".


    Und noch ein gegenteiliger Aspekt. Es kann einem doch im Grunde auch gegenteilig ausgelegt werden. "Wie??? RettAss XYZ, sie haben in den letzten Monaten hunderte Zugänge richtig gelegt (Erfahrungswerte) und erkennen hier nicht das sie eine Arterie punktiert haben???"!

  • Hi Ihrs,


    entschuldigt meine späte Antwort aber ich hatte heut so ne 11h "Sonderschicht".
    Im Großen und Ganzen hat Nils zusammengefasst was hinter der Sache steht. Danke hiermit an Dich, Nils!! Hast mir viel Schreibarbeit abgenommen :)
    Bei uns gibt es leider keinen ÄLRD der die Ausbildung und Überwachung solcher Maßnahmen zentral verwalten könnte. Auch bei div. Fortbildungen (Megacode, Traumacode) wird uns keiner Bescheinigen das wir in der Lage sind einen Zugang zu legen. In Sachen Dokumentation der "regelmäßigen Übung" (sorry, nix anderes für eingefallen) sind wir somit auf uns allein gestellt.
    Die Sache mit dem RD Protokoll (bei uns noch die alten vom RD Bayern) wäre denk ich bei uns auch umsetzbar, hat so in der Form noch keiner dran gedacht. Somit entstand eben dieser Wordvordruck.
    Ich geb allerdings auch Ranger Recht das der Schuss mal nach hinten losgehen kann. Merks selber bei mir, das ich kaum noch was unterschreiben lass da ich´s meist einfach vergess.
    Naja, wie so vieles in Sachen "Notkompetenz" nix ganzen und nix halbes

  • Max
    Wir haben auch keinen ÄLRD. Aber wer nimmt denn Eure MegaCode-Prüfungen ab (Frühdefi ist Pflicht). Die müsst ihr wohl machen, oder? Und dabei gehört das fachgerechte Legen eines venösen Zugangs ja zum Algorithmus.

  • @ Ranger...


    es ist aus der Sicht der Niedersachsen tatsächlich etwas belustigend zu sehen, trotzdem ist der dahinterstehende Ansatz durchaus mal kurz ernstzunehmen:
    Der Richter wird im Fall der Fälle zwei Dinge abfragen:
    1. Kannst Du das eigentlich?
    2. Ist im konkreten Fall was schiefgelaufen.


    Insofern ist eine dokumentierte Vielfalt nicht schlecht in der Hinterhand, die Grundsätzliche Fähigkeit wird Dir dann sicher noch einer der Notärzte gerne per Aussage vor Gericht attestieren. Sollte z.B. ein Patient eine fette Venenentzündung bekommen und Dich hinterher dafür verantwortlich machen, wirst Du ja kaum im entsprechenden Protokoll "PVZ nach ordnungsgemäßer Hautdesinfektion" notiert haben... Insofern scheint der Nachweis der häufigen Durchführung Vorteile bringen zu können.


    Wir sollten dabei aber auch nicht vergessen, daß wir uns über rein hypothetische Dinge unterhalten. Bislang waren es Arbeitgeber oder Notärzte, die den Rettungsdienstler in Bedrängnis brachten, nicht Richter oder Staatsanwälte... Zum Thema "befugt oder nicht befugt" hatten sich bislang ausschließlich Arbeitsrichter zu äußern.


    LG, Nils

  • @ Ranger


    Ja, die jährliche Überprüfung des Frühdefialgorithmus ist Pflicht. Abgenommen wird die Prüfung von nichtärztlichem Personal, den "Instruktoren Frühdefi".
    Dort werden aber lediglich BLS Maßnahmen überprüft. Der I.V. Zugang und die Intubation werden (leider) nicht gefordert.

  • Max
    Okay, das wusste ich nicht. Bei uns wird der Megacode von einem Arzt abgenommen und enthält neben der Frühdefibrillation weitere invasive Maßnahmen (Frühintubation, Legen venöser Zugänge, Applikation Supra). Je nach Arzt kann das ganze auch etwas ausarten. Damit hat man einmal im Jahr ärztlich einen Nachweis gebracht (was bei uns hauptsächlich versicherungstechnisch relevant ist).


    Nils
    Aber was bringt dir die Vorerfahrung? Wenn Du im konkreten Fall einen Fehler gemacht hast bleibst du in gleicher Art und Weise verantwortlich.
    Und auch aus richertlicher Sicht.


    Solange nicht dokumentiert ist wie alle invasiven Maßnahmen abgelaufen sind ist das Bild doch überhaupt nicht aussagekräftig. Es ist toll wenn im Buch steht das man in den letzten zwei Monaten 20 Zugänge korrekt und problemlos gelegt hat. Genausogut kann man in dem Zeitraum ja auch 30 Zugänge versaut haben (was da natürlich nicht eingetragen wird). Also letztlich gar nicht verwertbar. Es lässt sich doch durch so eine einseitieg Dokumentation gar kein klares Bild über bestehende Erfahrungen zeichnen.


    Und du hast ja Recht. Er wird danach fragen ob im konkreten Fall was schiefgelaufen ist. Und wenn das der Fall sein sollte ist es egal wie viel Erfahrung man im Vorhinein hat.