Übertragung durch BÄK abgelehnt

  • Zitat

    Der 111. Deutsche Ärztetag in Ulm hat sich in Mai 2008 entschieden gegen Modellvorhaben ausgesprochen, "die auf Arztersatz und Aufweichung des Facharztstandards in Diagnostik und Therapie hinauslaufen". Solche Pläne gefährdeten die Patientensicherheit, zersplitterten die Einheitlickkeit der Heilkundeausübung und erzeugten mehr statt weniger Rechtsunsicherheit.


    Quelle: "Der Notarzt", August 2008

  • Zitat

    Die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung; sie vertritt die berufspolitischen Interessen der 413.696 Ärztinnen und Ärzte (Stand: 31.12.2007) in der Bundesrepublik Deutschland.
    [...]
    Der einmal jährlich stattfindende Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das "Parlament der Ärzteschaft".


    Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de

  • Zitat

    Original von Ani


    Quelle: "Der Notarzt", August 2008


    Das ist sehr schön zitiert, vielleicht sind die Sätze davor und danach aber auch ganz interessant ;)


    Zitat


    Der steigende Versorgungsbedarf macht eine stärkere Einbeziehung nichtärztlicher Gesundheitsberufe sinnvoll. Im Mittelpunkt der Bildung multiprofessioneller Teams und berufsgruppenübergreifender Versorgungskonzepte muss die Synergie der verschiedenen Kompetenzen stehen.


    Der Schutzgedanke, der der ärztlichen Letztverantwortung für Diagnostik und Therapie und dem Rechtsanspruch der Patienten auf Facharztstandard in der medizinischen Versorgung innewohnt, darf nicht untergraben werden.


    Zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung hat die deutsche Ärzteschaft eigene Vorschläge für arztunterstützende und arztentlastende Maßnahmen sowie Positionen zur Delegationsfähigkeit ärztlicher Leistungen entwickelt.


    Quelle: Ulmer Papier - Gesundheitspolitische Leitsätze der Ärzteschaft. Beschluss des 111. Deutschen Ärztetages (20. - 23.05.2008)


    Ein in einigen Teilen sehr aufschlußreiches Papier, wenn auch nicht durchgehend so rühmlich, wie es die Sprache des Positionspapiers zunächst erwarten läßt.

  • Aber es dürfte klar sein, daß viele Forderungen des Rettungsdienstpersonals mit der ersten Aussage kollidieren. Darauf wollte ich hinaus.

  • Kollidieren nicht, da die kruative Therapie ja weiterhin in der Verantwortung eines Facharztes liegt.
    Wenn dies einen Widerspruch darstellen würde, hätten wir schon lange einen Facharzt für Notfallmedizin. Solange dies aber nicht der Fall ist, ist weder die Tätigkeit eines Notarztes noch die evtl. erweiterten Kompetenzen des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals auf dem Niveau des "Facharztstandard".


    Gruß, Mr. Blaulicht

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  • @Mr. Blaulicht


    Facharztstandard heißt nicht, daß man Facharzt sein muß. Wenn ich nachher etwas Zeit hab', erklär' ich das mal.

  • Brauchst Du nicht, ich weiß schon, was ein Facharztstandard ist.
    Aber den müsste man ja wohl auch mit nicht-ärztlichem Personal halten können, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen stimmen. Zumindest sehe ich ihn weder mit noch ohne erweiterte rRegelkompetenz gefährdet.


    Nicht dass mich jetzt jemand falsch versteht, ich binb - zumindest in der aktuellen Ausbildungssituation (Ausbildungseignung und - duchführung) in keinster Weise für die Ausweitung von Kompetenzen des RD-Personals, aber die Argumentationen von beiden Seiten (Ärzte und Nichtärzte), die immer wieder angebracht werden haben manchmal etwas "rührendes" an sich im Sinne von "Ich will nicht, dass Du Arzt spielst" - "Ich will aber" - "Nein" - "Doch" - "Nein" - "Doch" - "Nein" - "Doch"


    Und jeder beharrt einfach auf seinem Standpunkt - und leiden auch noch selbst darunter.


    Gruß, Mr. Blaulicht

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  • Das sind alles sehr schöne, aber hohle Worte. Kaum ein Notarzt wird eine Geburt auf Facharztniveau leiten können. Ist auch völlig Banane, es klappt ja auch so meist ganz vernünftig. Nach meinem Verständnis wird an den NA auch kein Facharztstandard angelegt (das wäre erst der Fall, wenn es auch einen entsprechenden Facharzt für Notfallmedizin gäbe), sondern der Maßstab des von einem Notarzt normalerweise zu erwartenden Leistungsniveaus. Und das kann schon ein deutlicher Unterschied sein.



    Ich finde übrigens durchaus, daß der erste Satz aus dem zitierten Ulmer Papier durchaus weicher formuliert ist, als es die Darstellung aus dem NOTARZT vermuten läßt. Aber ich habe ehrlich gesagt derzeit wenig Lust, mich übermäßig mit Beschlüssen der BÄK zu befassen. Die Energie ist an wesentlicherer Stelle deutlich besser eingebracht.