Hallo,
ich habe da mal eine Frage bezüglich der Aufwandsentschädigungen:
Im Jahr darf ich 2.100? Aufwandsentschädigung erhalten ohne diese Versteuern zu müssen. Nun die Frage was passiert wenn ich darüber komme.
Am besten mal an zwei Beispielen:
1. Heilerziehungspfleger welcher als Zivi seinen RH gemacht hat und nun jede Woche einen 12h-Dienst á 48 ? absolviert und somit auf 2.496 ? kommt. Dh er hat 396? die er auf der Steuererklärung als Einkommen angeben muss, und dieses wird normal Versteuert jedoch keine Sozialabgaben abgezogen.
So richtig?
2. Student welcher ebenfalls jede Woche nen 12h Dienst macht und somit auch 2.496? bekommt. Er hat noch ein paar Nebenjobs, bleibt jedoch unter der Grenze von 7.600? und ist somit nicht Lohnsteuerpflichtig. Was muss der nun tun?
Schon mal danke für euer Antworten!
Mave83