jährliche Aufwandsentschädigung höher als 2.100?

  • Hallo,


    ich habe da mal eine Frage bezüglich der Aufwandsentschädigungen:
    Im Jahr darf ich 2.100? Aufwandsentschädigung erhalten ohne diese Versteuern zu müssen. Nun die Frage was passiert wenn ich darüber komme.
    Am besten mal an zwei Beispielen:


    1. Heilerziehungspfleger welcher als Zivi seinen RH gemacht hat und nun jede Woche einen 12h-Dienst á 48 ? absolviert und somit auf 2.496 ? kommt. Dh er hat 396? die er auf der Steuererklärung als Einkommen angeben muss, und dieses wird normal Versteuert jedoch keine Sozialabgaben abgezogen.
    So richtig?


    2. Student welcher ebenfalls jede Woche nen 12h Dienst macht und somit auch 2.496? bekommt. Er hat noch ein paar Nebenjobs, bleibt jedoch unter der Grenze von 7.600? und ist somit nicht Lohnsteuerpflichtig. Was muss der nun tun?


    Schon mal danke für euer Antworten!


    Mave83

    Einmal editiert, zuletzt von Maverick83 ()

  • zu 1.:
    anscheinend gehst du davon aus, dass eine Festanstellung als Heilerziehungspfleger vorliegt.
    Nun bleiben dir folgende Möglichkeiten:
    a- du meldest einen Zweitjob an und versteuerst das Geld über Lohnsteuerklasse 6 z.b.
    b- ist die Anmeldung über einen 400 euro Job, was wahrscheins günstiger wäre
    Allerdings musst du beachten, dass dein Arbeitgeber die 396 Euro auch versteuern muss.... was ja bei den 2100 Euro nicht anfällt....


    zu 2.:
    Ein Student darf die 2100 Euro steuerfrei verdienen und alle Nebenjobs (ich gehe mal davon aus, dass alle NJ 400 Euro Jobs sind)
    dürfen zusammen max. 400 Euro im Monat bringen... sollte dieser Wert öfters als 2 mal im Jahr überschitten werden und jährlich mehr als 4800 Euro betragen, bist du lohnsteuerpflichtig...
    von 400-800 Euro monatlich kommst du in die Gleitzone...
    solltest du jährlich unter 7680 Euro verdienen, kriegst du einen Großteil deiner Steuern wieder zurück...

  • Sorry, ich habe mich beim Studentenbeispiel unklar ausgedrückt:
    Die NJ sind alle unter 400? und er kommt im Jahr auch nicht auf mehr als 4.800?.
    Muss der Student nun irgendetwas tun, da der Verdienst ja nicht über Lohnsteuerkarte läuft und somit ja auch keine Lohnsteuer abgezogen wird. Somit wird kein Lohnsteuerjahresausgleich fällig.


    zu 1. wieso muss der Arbeitgeber die 396 ? versteuern? Die Lohnsteur wird doch allein vom AN bezahlt. (Bei nem 400? Job müssen eben Sozialversicherungspauschalen vom AG bezahlt werden, aber keine Steuern).


    Und danke für deine Antwort!

  • zu 2.: wenn alle Jobs im Normalfall zusammen unter 400 sind, dann is das kein Problem...
    da muss der Student nix tun.. nur drauf achten, dass er net mehr als 2 mal über 400 kommt...
    zu 1.:
    sollten die 396 dann als Zweitjob(nicht 400 Euro Job) angemeldet werden, muss der AG Sozialabgaben etc zahlen, der AN ganz normal seine Abgaben und Steuern wie beim Erstjob(eventuell andere Lohnsteuerklasse)...


    sollte der Job als 400 Euro Job angemeldet werden, zahlt
    der AG pauschal 30 % Abgaben:
    * 15 Prozent für Rentenversicherung
    * 13 Prozent für Krankenversicherung
    * 2 Prozent Steuern


    edit als Tipp zur Altersvorsorge für Studenten:
    Wer allerdings fürs Alter vorsorgen will, hat die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag für seine Altersvorsorge auf 19,5 Prozent aufzustocken. Die zusätzlichen 4,5 Prozent für die Rentenkasse zahlt er aus eigener Tasche. Damit erwirbt sich der Beschäftigte schon jetzt Mindestansprüche auf eine gesetzliche Rente.

    Einmal editiert, zuletzt von Roke ()

  • ich verstehe das Problem nicht. Als Student sollte man mit lediglich einem Dienst/Woche doch problemlos unter die 50-Tage-im-Jahr-Regelung fallen und steuer- und sozialversicherungsfrei arbeiten können: http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,arbeitsrecht.html bzw. http://www.steuerberater-empfe…r/steuerberater.php?sid=5 helfen da sicher problemlos, die ganzen Fragen zu klären.


    Gruß!