Prüfung zum RS als Kinderkrankenschwester? Erlaubt oder verboten?

  • Mist, ich hatte eben auf den Pages der Schule nachgelesen, mein Quote aber offensichtlich nicht abgeschickt...


    Egal, dort steht auf jeden Fall unter dem Lehrgang für Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegepersonal, daß nach dem Lehrgang a3 der RS gemacht werden kann. Also werben die entweder mit falschen Dingen, oder die Aussage gegenüber unserer Fragestellerin war nicht korrekt.


    Ich würde mich bei der Bezirksregierung Düsseldorf schlau machen.




    Vossi: deshalb fragte ich ja zwischendurch nochmal nach, welche Kurse genau sie belegt. Und die Antwort war dort: RettAss für Krankenpflegepersonal. Eben, weil das so sehr durcheinander ging, wolte ich es nochmal genau wissen.


    LG, Nils (der Vossi nicht vertreiben wollte!)

  • Zitat

    Original von Nils


    Vossi: deshalb fragte ich ja zwischendurch nochmal nach, welche Kurse genau sie belegt. Und die Antwort war dort: RettAss für Krankenpflegepersonal. Eben, weil das so sehr durcheinander ging, wolte ich es nochmal genau wissen.


    LG, Nils (der Vossi nicht vertreiben wollte!)


    Nils, das würde auch nicht gehen (vertreiben), wenn ich´s nicht wollte... ;) ;)


    Aber:
    Aus ihren Beiträgen geht schon ziemlich klar hervor, dass das Ursprungsproblem nicht die RA Ausbildung, sondern der Abschluss RS ist.


    Unerheblich!


    Es hat sich ja nun für mich (und Dich ja wohl auch) herauskristallisiert, dass - sollten alle Angaben von brunchi so zutreffen, wie sie´s gepostet hat (und daran sollte es ja keinen Zweifel geben) - das Verhalten der Schule nicht rechtens ist.
    Weiterhin haben wir erarbeitet, dass es die Aufgabe der Regierungsbehörde ist hier einzuschreiten und daraus den Ratschlag abgeleitet, dass sich brunchi in schriftlicher Form dorthin wenden sollte.


    Damit wäre die Anfrage von ihr abgearbeitet und man könnte diesen Thread schliessen.


    Dies möchte ich aber (noch) nicht tun, weil mich schon interessieren würde, wie diese Geschichte ausgeht.
    Ich würde deshalb bruinchi bitten, den weiteren Verlauf hier zu schildern.
    Auch das kann nämlich anderen, die vor dem gleichen oder einem ähnlichen Problem stehen als Orientierung dienen.

  • Hallo,


    das finde ich ja wirklich klasse, dass Du da mal an der Schule nachgefragt hast.


    Es ist ja wirklich eine Unverschämtheit, dass die weiterhin damit werben, dass man die RS Prüfung machen kann. Man sagte mir vor ca. 4 Wochen, dass sie wohl diesen Lehrgang aus Ihrem Studienhandbuch herausnehmen wollen, da sie allem Ärger aus dem Weg gehen wollen.


    Mittlerweile haben sich wiederum einige Dinge ergeben, über die ich nur sagen kann, dass die Schule höchstwahrscheinlich mit illegalen Mitteln arbeitet.


    Ich hatte zwischenzeitlich an den Chef des Gesundheitsamtes geschrieben, weil die Schule immer behauptete, dass das Gesundheitsamt Düsseldorf die Prüfung in meinem Fall ablehnt. Ich habe mich mal dumm gestellt und habe dort nachgefragt, ob das stimmt. Und gestern habe ich dann die Antwort erhalten, dass das Gesundheitsamt niemals gesagt hätte, dass ich die Prüfung nicht machen darf. Von denen aus ist das alles kein Problem und ich bin zur Prüfung zugelassen. Also liegt es doch an Heinzmann (um hier vielleicht endlich mal den NAmen zu nennen).


    Auch habe ich erfahren, dass die Schule noch mehr als zwei illegale Dinge tut, die ich hier nicht unbedingt erwähnen möchte.


    Fakt ist, ich muss nun wohl irgendwas tun und für mich sieht es so aus, als wenn ich mir rechtlichen Beistand hole.


    Ich finde es auf jeden Fall toll von Dir, dass Du Dich da mal erkundigt hast. Es ist wirklich frech, was die mit einem treiben.


    Vielen Dank und ich ich werde Euch auf dem LAufenden halten, wie sich die ganze Sache weiter entwickelt.


    Gruss brunchi

  • Hey folks,


    also ich kann das Problem ansatzweise verstehen. Jedoch BEinhlatet die Ausbildung zum RettAss ja durch aus die Ausbildung zum RettSan. Hat ein Teilnehmer eines RA-Lehrganges (Vollzeitform) alle Voraussetzungen erfüllt um die RSP abzulegen, so ist ihm dies nicht zu verwehren.


    Im ZWeifel sollte man da bei der zuständigen Behöre nachfragen und wenn die grünes Licht für die PRüfung geben, kann sich auch die schule nicht mehr dagegen wehren. Aber solches sollte man sich immer schriftlich geben lassen.


    Für den ANfang würde ich noch keinen Rechtsbeistand betrauen... das kostet Geld und muss evtl. gar nicht sein, mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen.


    MfG
    Opfae


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Im Prinzip erfüllt sie natürlich die Vorraussetzung, um den RS-Abschlusslehrgang antreten zu können. Und wenn sie dies bei der Schule "einklagt", kann sie den wahrscheinlich auch machen. Aber wenn die Schule - warum auch immer - was dagegen hat, können sie Brunchi natürlich durch die Prüfung fallen lassen. Da ist es allerdings dann wieder sehr schwer das Nachzuweisen, da es ja keine Prüfung unter staatlicher Aufsicht ist.

  • Vielleicht wäre der beste Weg, die Bildungseinrichtung zu wechseln. Mein Vorredner hat ja schon gesagt was da so mit nem Querolanten passieren kann... Die Wahrscheinlichkeit durch die Prüfung zu fallen ist ja immer gegeben und in so einem Fall ist es auch sehr schwer hier persönliche Resantiments nachzuweisen oder gar eine unfaire Prüfung.


    Just to think about...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Da es kein anderes Fernlehrinstitut für Rettungsassistenten gibt in der BRD, wird sie kaum wechseln können.


    Brunchi, bitte melden! (und Vossi: es geht mir nicht darum, irgendwen auszugrenzen, ich würde nur gerne per eMail klären, was ich bei einem angemeldeten Nutzer per PN geklärt hätte...)