Prüfung zum RS als Kinderkrankenschwester? Erlaubt oder verboten?

  • Hallo,


    ich hätte gern gewusst, ob irgend jemand Erfahrungen mit der Frage: Darf ich als Kinderkrankenschwester eine RS Prüfung machen, oder nicht, hat?


    Bin Kinderkrankenschwester und meine Schule verwehrt mir die Prüfung zum RS. Wobei ich die Prüfung zum RA aber machen darf.


    Wer kennt sich damit aus und hat damit Erfahrungen gemacht?


    Danke brunchi

  • Eigentlich gar nicht so einfach zu beantworten, aber rein theoretisch müsste dir die Schule ja eine Antwort liefern können.
    Frag doch da einfach mal nach.
    Ich hätte gesagt, es ist kein Problem, dass du RS wirst...

  • ich kann dir zwar keine antwort geben, aber wenn du die Prüfung zum RA machen darfst, warum machst du die nicht?

  • Nu mal langsam mit den jungen Pferden...


    Also um Deine Frage beantworten zu können sind ein paar Informationen zusätzlich notwendig:


    -Deine Schule lässt Dich nicht zur RS-Prüfung zu?
    Fragen:
    Hast Du den Lehrgang absolviert?
    Hast Du 160 Stunden Rettungswachenpraktikum gemacht?
    Hast Du eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass Deine Tätigkeit als Krankenschwester als Klinkpraktikum anerkannt wird???


    Wenn Du auch nur eine dieser Fragen mit "Nein" beantworten kannst, ist die Entscheidung rechtens!


    Du darfst zur RA-Prüfung?
    Ja, aber Du musst gemäß RettAssG den verkürzten Lehrgang für Krankenpflegepersonal nachweisen!


    Unklarheiten?
    Dann poste bitte Deinen bisherigen Werdegang, damit ich Dir antworten kann.


    Gruss!

  • Alle Deine Fragen kann ich mit ja beantworten. D.h. zur Zeit mache ich die Verkürzte Ausbildung zum RA. Meine Schule lässt mich aber nicht zum RS zu, obwohl ich alle Bedingungen (160 Std. RW Praktikum, KH Praktikum und Theorie) absolviert habe.


    Meine Schule sagt, ich bin Kinderkrankenschwester und deshalb darf ich nur RA, aber nicht RS machen. Ich hätte nur Erfahrungen mit Kindern, was ich nachweislich nicht habe, denn meine Berufserfahrung besteht "nur" auf der Krankenpflege.


    Ich weiss also nicht, was das eigentlich alles soll.


    Muss ich mir einen Rechtsbeistand holen?


    Danke für die Antwort.


    Gruss brunchi

  • Das ist eine mir völlig unverständliche Handhabung, die sich meines Wissens rechtlich auch so nicht halten lässt.


    Wenn Du den Theorielehrgang (160h) absolviert und auch Deine Praktika (2x160 H) abgeleistet hast, gibt es keinen Grund, Dich nicht zur Prüfung zuzulassen.
    Es kann doch der Schulle völlig schnurz sein, ob Du Kinderkrankenschwester, Landschaftsgärtnerin oder Theologiestudentin bist.
    Du erfüllst, nach Deinen Schilderungen, die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung und ich denke nicht, dass man Dir das mit der von Dir genannten Begründung verwehren kann.


    Aber wenn Du jetzt schon in der Ausbildung zum RA bist (ich nehme an verkürzt wegen der KSR-Ausbildung), wieso willst Du dann noch die RS-Prüfung machen?
    Das kostet doch nur extra Geld.


    Und die Begündung mit der Berufserfahrung, die sich nur auf Kinder bezieht kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
    Wenn man Dir mit dieser Begründung die Verkürzung der Ausbildung verwehrt hätte, hätte man sicher auch noch darüber diskutieren können, aber es wäre zumindest ansatzweise transparent.
    Aber Dich zum RA zuzulassen und den RS zu verwehren ist für mich wider alle Vernunft...

  • Lass mich das mal ordnen...
    Du
    - bist Kinderkrankenschwester
    - hast alle Voraussetzungen für den RS-Abschluss-Lehrgang erfüllt
    - machst die verkürzte Ausbildung zum RettAss-StEx für Krankenpflegeflegepersonal


    Warum willst du die RS-Prüfung machen? Die ist doch in dem Ausbildungsgang gar nicht drin!? Soll deine Schule da jetzt etwas für dich konstruieren?


    Ich hab die gleiche Ausbildung zum RettAss gegmacht und kann mich nicht daran erinnern, das da so etwas möglich gewesen wäre. Der Lehrgang war gut genug damit ausgefüllt, die Unterschiede vom pflegerischen Handeln zum Retten auszuarbeiten.
    Damit du den RS machst, müsste extra ne Prüfungskommision einberufen, ne Klausur und praktisch/ mündliche Prüfung ausgearbeitet werden. Und wozu? Damit du etwas später den gleichen Gang zum höherwertigen Abschluss gehst? Versteh ich nicht! ?(


    Nichtsdestotrotz ist die Begründung mit der Kindererfahrung Quatsch!
    Zulassungsrelevant sind nur die festgelegten Kriterien, und die kannst du auch ohne Anwalt nachschlagen (RettAssG, APrVoRettSan...)

    Andreas

    2 Mal editiert, zuletzt von swagman13 ()

  • Ich möchte die RS Prüfung gern machen, weil ich erstens ein Job Angebot habe, um als RS zu arbeiten, denn zur Zeit bin ich arbeitslose Kinderkrankenschwester. Auch könnte ich damit schon meine 1200 Stunden fahren und diese teilweise anrechnen lassen. Das heisst, ich könnte das eine mit dem anderen verbinden. Ich könnte arbeiten, Geld verdienen und auch noch die Stunden auf meine Anerkennung anrechnen lassen.


    Für die Prüfung habe ich in dem Fall schon bezahlt, da die Schule mir dies bereits bei Beginn des Lehrgangs als RA angeboten hatte. D. h. die haben mich gefragt, ob ich den RS zwischendrin noch machen will und ich habe ja gesagt. Zwei Wochen später aber kamen die dann mit der scheinheiligen Begründung.


    Fakt ist, die verstellen mir damit eine Chance auf einen Job.
    Des weiteren habe ich ja auch bereits alle Bedingungen erfüllt, wobei die erst von mir verlangt haben, ich solle ein Praktikantenvertrag für die RW vorlegen und, als ich bereits 130 Stunden abgeleistet hatte, riefen die an und sagten ich bräuchte ja eigentlich als RA keine 160 Std. RW Praktikum, das wäre ja jetzt so eine Art Fleissarbeit.


    Ich habe diese 160 Stunden gern gemacht, keine Frage, aber meine Schule ist in jederlei Hinsicht dreist und meines Erachtens kennen die sich auch nicht mit der RettSan/RettAss APO aus.


    Weiss auf jeden Fall nicht mehr, was ich noch machen soll.


    Würde am liebst zum Anwalt gehen, wobei ich nicht recht weiss, ob das irgend etwas bringen würde.


    Was meint Ihr dazu?


    Vielen Dank.


    Gruss brunchi

  • hi brunchi,


    in welchem Bundesland liegt denn Deine Schule? Evtl. hilft ja ein Blick in die APVO RettSan Deines Bundeslandes


    LG, Nils

  • Zitat

    Original von Nils
    hi brunchi,


    in welchem Bundesland liegt denn Deine Schule? Evtl. hilft ja ein Blick in die APVO RettSan Deines Bundeslandes


    LG, Nils


    Oh Nils, wo gibts denn eine APVO für RS?
    Die RS-Ausbildung erfolgt gemäss den Bund-Länderrichtlinien (aus den gutan alten 70´ern) bundesweit gleich!
    Ein Bayerischer RS macht genauso seine 520 Stunden, wie der aus McPomm oder der Pfalz, oder Berlin.
    Die Zulassung zur Prüfung ist in keinem Gesetz festgeschrieben, aber wer die Ausbildung vollständieg durchlaufen hat, kann zur Prüfung gehen.
    Prinzipiell ist es ja so, dass ein Absolvent eines RS-Grundlehrganges aus Ludwigshafen (Rhl.-Pfalz), der sein Klinikpraktikum im Saarland gemacht hat und in Darmstadt (Hessen) RTW gefahren ist, seine Prüfung in Mannheim (Baden-Württemberg) machen kann...

  • Hallo Niels,


    meine Schule ist in NRW. Habe auch schon in die RettSanAPO geschaut und es ist alles klar, ich kann die Prüfung machen, aber die Schule verweigert es mir.


    Warum, keine Ahnung, keine Antwort.


    Gruss brunchi

  • Wo auch immer der Haken an der Sache ist - ich würde dir auf alle Fälle empfehlen, vor dem Staatsexamen eine RS-Prüfung zu machen. Zum einen kannst du hier schon einmal "Prüfungsluft" schnuppern und zum anderen hast du dann was in der Hand. Im günstigsten Fall verbringst du zwei Jahre in der Schule, Kliniken und Rettungswachen, wenn du das nebenbei machst entsprechend länger. Aber sobald du den RS in der Tasche hast, kannst du i.d.R. auch alle Fahrzeuge fahren und somit auch Geld damit verdienen, anstatt nur immer als "Kofferträger" am Fahrzeug mit dabei zu sein. Ich weiß, selbstverständlich gibt es auch Wachen, an denen Praktikanten regelmäßig in den verschiedensten Dingen unterwiesen werden und was lernen. Wenn du den RS nicht machst, wärst du somit mindestens zwei Jahre "nichts" und dann plötzlich RA. Meiner Meinung nach sollte eine RS-Prüfung in ungefähr der Hälfte der Ausbildung für alle angehenden RAs verpflichtend sein. Mal sehen, was das neue Rettungsassistentengesetz vorsieht!

  • Zitat

    Original von Vossi
    Oh Nils, wo gibts denn eine APVO für RS?


    Um es genau zu sagen: in 16 Bundesländern... 16 Stück in der Summe


    [quote ]Die RS-Ausbildung erfolgt gemäss den Bund-Länderrichtlinien (aus den gutan alten 70´ern) bundesweit gleich![/quote]
    nein, die bauen zwar alle auf dem gemeinsamen Papier von 1977 auf, haben aber durchaus unterschiedliche Ausgestaltungen.


    Zitat

    Ein Bayerischer RS macht genauso seine 520 Stunden, wie der aus McPomm oder der Pfalz, oder Berlin.
    Die Zulassung zur Prüfung ist in keinem Gesetz festgeschrieben, aber wer die Ausbildung vollständieg durchlaufen hat, kann zur Prüfung gehen.
    Prinzipiell ist es ja so, dass ein Absolvent eines RS-Grundlehrganges aus Ludwigshafen (Rhl.-Pfalz), der sein Klinikpraktikum im Saarland gemacht hat und in Darmstadt (Hessen) RTW gefahren ist, seine Prüfung in Mannheim (Baden-Württemberg) machen kann...


    Dagegen ist fraglich, ob ein Rh-NRW-Teilnehmer nur den halben, oder den ganzen M1 in Niedersachsen mitmachen muß...



    LG, Nils

  • Ich vermute Du spielst auf eine Verkürzung der Ausbildungszeit gemäß §3 an, oder ?
    Beim RS-Lehrgang "kann" die Ausbildungszeit anerkannt werden, muss sie aber nicht! Die Entscheidung liegt bei der Schule. Mal abgesehen davon, dass es sicherlich sinnvoll ist als Krankenschwester am notfallmedizinisch geprägten Theorie- und Praxisunterricht teilzunehmen, bzw. auch ein entsprechendes KH-Praktikum mit den empfohlenen Schwerpunkten: Anästhesie etc. zu absolvieren.
    Sei dir sicher, dass die Schulen die RettSanAPO kennen!

  • hallo Nils,


    noch mal zu den Fakten:


    *bin seit 1997 Kinderkrankenschwester und habe immer als Krankenschwester gearbeitet


    *mache jetzt Fernstudium (17 Monate berufsbegleitend) den RA


    *im geschlossenen Vertrag mit der Schule habe ich unterschrieben, dass ich nach 12 Monaten die Prüfung zum RS machen kann
    (Vorteil für mich: bin zur Zeit arbeitslos und habe ein Jobangebot als RS bekommen - wenn ich denn die Prüfung machen dürfte; des weiteren könnte ich jetzt schon einige Stunden meiner Anerkennung fahren, denn ich fahre z. Z. ehrenamtlich einmal in der Woche 24 Std. Rettungsdienst als dritter Mann/Frau auf dem Auto)


    * jetzt verwehrt mich die Schule die Prüfung zum RS, mit der Begründung, dass ich Kinderkrankenschwester bin und nur Erfahrungen in der Kinderkrankenpflege habe.


    *komischerweise kann ich an anderen Wachen/Schulen die Prüfung machen, z. B. beim ASB (möchte ich aber nicht, da ich an meiner Schule schon eine Menge Geld dafür bezahlt habe)


    * habe auch bereits alle Bedingungen zur RS Prüfung erfüllt: 100 Stunden Praktikum im KH (Anästhesie, Intensiv und Notaufnahme); 160 Std. RW Praktikum und auch den vorgegeben Theorieteil


    *Also was ist das Problem frage ich mich?


    Gruss brunchi

  • "im geschlossenen Vertrag mit der Schule habe ich unterschrieben, dass ich nach 12 Monaten die Prüfung zum RS machen kann"


    wenn das im vertrag niedergelegt ist, solltest du auch darauf bestehen. notfalls mit anwalt. die schule bricht den vertrag offensichtlich ohne jedes zögern... da musst du schlicht die samthandschuhe ausziehen und mal ordentlich auf den tisch hauen "so nicht!"


    die begründung deiner schule ist vollkommener quatsch. verstößt gegen euren vertrag und zum zeitpunkt von dessen unterzeichnung war die schule sich verm. klar darüber, dass du kinderkrankenschwester bist.
    ergo... zurückkeulen.


    viel erfolg!

    Einmal editiert, zuletzt von Valerion ()

  • Also, auch wenn mich Nils anscheindend für völlig inkompetent hält*,
    den Kern des Problems hab ich bisher woanders gesehen...


    Brunchi sagt, sie hat den Grundlehrgang zum RS gemacht (160 Stunden)
    Dann ihre Praktika abgeleistet und darf jetzt nicht zur Prüfung.
    Dies ist mit der RSAPVo keines Bundeslandes zu vereinbaren!


    Zitat

    Original von Gast
    Ich vermute Du spielst auf eine Verkürzung der Ausbildungszeit gemäß §3 an, oder ?
    Beim RS-Lehrgang "kann" die Ausbildungszeit anerkannt werden, muss sie aber nicht! Die Entscheidung liegt bei der Schule.


    Aber wenn Du doch den Lehrgang in Vollzeit gemacht hast, greift §3 doch gar nicht!!!


    * übrigens mal wieder auf Grund eines Schreib-/Denkfehlers meinerseits - ich wollte nicht wissen wo es eine RettSanAPO gibt (die mir beruflicherseits durchaus vertraut ist...), sondern wo das stehen soll, dadrin! Hab halt mal wieder schneller getippt als gedacht und einfach Mist geschrieben...


    In der Tat gibt es keine gesetzliche regelung, die eine Nichtzulassung zur Prüfung hergibt Damit steht für mich fest:
    Es gibt keine Rechtsgrundlage für diese Entscheidung und damit sit sie anfechtbar. Wie gesagt: Meine Meinung!

  • ach Vossi...


    ich halte Dich nicht für Inkompetent, sonst hätte ich Daniel in seiner Mod-Entscheidung nicht unterstützt... Ich halte Dich lediglich für manchmal... hm, wie soll ich sagen? für zu schnell schießend? (nein, Coco hat mir nichts verraten :D ). Aber da scheinen wir uns ja eh auf einer Ebene zu unterhalten, Du schriebst ja auch etwas von "mal wieder"...


    Meine Ansätze zum Thema:


    sie hat bei Heinzmann NICHT den RS-Grundkurs absolviert, sondern den verkürzten Kurs zur Rettungsassistentin für Krankenpflegepersonal! Ein kleiner, aber entscheidender Unterschied, wie mir scheint, insofern kommen nämlich tatsächlich die "kann-Anrechnungen" nach §3 der RettSanAPO NRW zum Tragen. Mein Tip also: mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen und die Situation klären. Wer da in NRW für Düsseldorf zuständig ist, weiß ich nicht, evtl. hat fliege da einen Tip??


    Gruß, Nils

  • Zitat

    Original von Nils


    sie hat bei Heinzmann NICHT den RS-Grundkurs absolviert, sondern den verkürzten Kurs zur Rettungsassistentin für Krankenpflegepersonal!


    Gruß, Nils


    Okay, das hatte ich aber so nicht verstanden.


    Denn auf meine Frage,

    Zitat

    Hast Du den Lehrgang absolviert?
    Hast Du 160 Stunden Rettungswachenpraktikum gemacht?
    Hast Du eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass Deine Tätigkeit als Krankenschwester als Klinkpraktikum anerkannt wird???


    Wenn Du auch nur eine dieser Fragen mit "Nein" beantworten kannst, ist die Entscheidung rechtens!


    Antwortete sie:


    Zitat

    Alle Deine Fragen kann ich mit ja beantworten. (...) Meine Schule lässt mich aber nicht zum RS zu, obwohl ich alle Bedingungen (160 Std. RW Praktikum, KH Praktikum und Theorie) absolviert habe.


    Und es geht hier, Nils, eben nicht darum, dass sie gerade den verkürzten Lehrgang zur RA macht (denn diese Tatsache hat mit dem ursprünglichen Problem gar nix zu tun), sondern darum, dass ihr die Schule die Zulassung zur RS-Prüfung verweigert:


    Zitat

    Meine Schule sagt, ich bin Kinderkrankenschwester und deshalb darf ich nur RA, aber nicht RS machen. Ich hätte nur Erfahrungen mit Kindern, was ich nachweislich nicht habe, denn meine Berufserfahrung besteht "nur" auf der Krankenpflege.


    Zwischendurch hatte ich den Eindruck, dass hier ab und zu die RS-Ausbildung und die RA-Ausbildung durcheinander geworfen werden.


    Wieso sie die RS-Prüfung überhaupt noch machen will, obwohl sie doch die Vollzeitausbildung zur RA macht (okay, verkürzt für KP-Personsl, aber ohne RS als Grundvoraussetzung), erklärt sie übrigens auch, nämlich hier:

    Zitat

    Ich möchte die RS Prüfung gern machen, weil ich erstens ein Job Angebot habe, um als RS zu arbeiten, denn zur Zeit bin ich arbeitslose Kinderkrankenschwester. Auch könnte ich damit schon meine 1200 Stunden fahren und diese teilweise anrechnen lassen. Das heisst, ich könnte das eine mit dem anderen verbinden. Ich könnte arbeiten, Geld verdienen und auch noch die Stunden auf meine Anerkennung anrechnen lassen.


    Für die Prüfung habe ich in dem Fall schon bezahlt, da die Schule mir dies bereits bei Beginn des Lehrgangs als RA angeboten hatte. D. h. die haben mich gefragt, ob ich den RS zwischendrin noch machen will und ich habe ja gesagt. Zwei Wochen später aber kamen die dann mit der scheinheiligen Begründung.


    Das Gebahren der Schule ist für mich weder nachvollziehbar noch scheint es mir rechtens.
    Punkt.


    Aber ich halt mich jetzt einfach hier raus, denn wie Du schon ganz richtig bemerktest, wäre es der einzig venünftige Ansatz die Regierungsbehörde anzugehen und über den Sachverhalt zu informieren.