Mist, ich hatte eben auf den Pages der Schule nachgelesen, mein Quote aber offensichtlich nicht abgeschickt...
Egal, dort steht auf jeden Fall unter dem Lehrgang für Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegepersonal, daß nach dem Lehrgang a3 der RS gemacht werden kann. Also werben die entweder mit falschen Dingen, oder die Aussage gegenüber unserer Fragestellerin war nicht korrekt.
Ich würde mich bei der Bezirksregierung Düsseldorf schlau machen.
Vossi: deshalb fragte ich ja zwischendurch nochmal nach, welche Kurse genau sie belegt. Und die Antwort war dort: RettAss für Krankenpflegepersonal. Eben, weil das so sehr durcheinander ging, wolte ich es nochmal genau wissen.
LG, Nils (der Vossi nicht vertreiben wollte!)