die sich an einem schweizerischen Reformentwurf aus dem Ende des 19. Jahrhunderts orientiert. Dieser sah bereits die meisten der heute bekannten Mordmerkmale vor: "Tötet der Täter aus Mordlust, aus Habgier, unter Verübung von Grausamkeit, heimtückisch oder mittels Gift, Sprengstoffen oder Feuer, oder um die Begehung eines anderen Verbrechens zu verdecken oder zu erleichtern, so wird er mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft."
Korrigiere mich bitte, ich meine dass sich das sogar aus römischer Zeit ableitet. Für Tötungsdelikte mit Gift oder Feuer war der Sturz vom tarpeyischen Felsen vorgesehen.