Beiträge von Kuestenretter

    Spätestens, wenn es um einen strafrechtlichen Vorwurf geht, hilft dir die Amtshaftung nicht weiter.

    Moin, schon klar. Das betrifft doch aber eigentlich alle Beschäftigten in hoheitlich tätigen Bereichen. Wo sind denn da die so oft behaupteten ”Besonderheiten" im Rettungsdienst? Setzte SAA, Navigationsgeräte und was auch immer an ”Vorgaben” und Gesetzen besteht stets nur mit eingeschaltetem Hirn ein.

    Moin,


    spielt nicht eher § 106 der Gewerbeordnung eine bzw. die entscheidende Rolle in der vorstehenden Diskussion?


    […] Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.[…]


    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html


    Der Arbeitgeber legt (nach Empfehlungen seines verantwortlichen ÄLRD) fest, wie die ”Arbeit” vor Ort zu leisten ist. Im Außenverhältnis tragen im Rettungsdienst ja bekanntlich in den meisten Regionen in Deutschland ja in der Regel die Kreise oder kreisfreien Städte die Verantwortung und (Amts-)Haftung für das Tun oder das Unterlassen der eingesetzten Kräfte. Somit kann und muss doch ein Arbeitgeber die ”Arbeitsleistung” seiner eingesetzten Kräfte in gewisser Art und Weise durch SAA vorgeben. Wie jede Ausbildungs- und Prüfungsordnung in vielen anderen Berufen auch, erlernen die entsprechenden Fachkräfte eine ganz Reiher berufsbezogener Kenntnisse und Fertigkeiten. Trotzdem darf ein Elektrogeselle keinen Hausanschluss beim Energieversorger beantragen, diesen Antrag muss ein Meister unterschreiben. Vollständig gebaut hat in der Regel aber der Geselle die komplette Hausinstallation nach den einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen unter Beachtung der möglicherweise in der jeweiligen Firma gültigen Arbeitsanweisungen.


    Die Frage ist doch, wenn man sich der Überschrift dieses Themas wieder annähert, wie prüft der Verantwortliche die Arbeitsleistung und wie funktioniert ein gutes Feedback zu der entsprechenden Arbeitsleistung.


    Ich finde ja noch viel spannender die Frage, welcher ÄRLD bestimmte Aufgaben eigentlich ”bestimmt”. Der ÄLRD des Trägers oder der ÄLRD des Durchführers. Was passiert, wenn deren Empfehlungen einmal nicht im Einklang stehen.......

    ist der Träger trotzdem in der Pflicht

    na klar, nur ist die kommunale Gesellschaft im LK Harburg ja eben nicht Träger des Rettungsdienstes. Wenn es denn der Wille des Trägers dort ist/war, diese Aufgabe den Hilfsorganisationen zu überlassen, kann man das ja nur schlecht der Gesellschaft zum Vorwurf machen. Das meinte ich damit. Das Land gibt den Trägern Aufgaben vor. Wie die Träger diese Aufgaben dann umsetzen, nennt man ja Selbstverwaltung bzw. in Niedersachsen ”im eigenen Wirkungsbereich”....

    Im Landkreis Harburg gibt es seit 2016 einen kommunalen RD zusätzlich zu den bisherigen Leistungserbringern DRK und JUH. Ziel war es Ausschreibungen zu vermeiden.

    - auch der kommunale RD kocht nur mit Wasser

    - auch wenn ich nur am Rande stehe scheinen die Hiorgs schneller auf Änderungen reagieren zu können (Zusätzliche KTW in Buchholz (JUH) und Hanstedt (DRK)), vor Gründung des kommunalen RD kurzfristige Erweiterung der Vorhaltung.

    - Um die MANV Vorhaltung kümmert sich der kommunale RD rein gar nicht. Ehemalige Fahrzeuge des kommunalen RD sind auch noch nicht in den MANV-T Komponenten (von JUH und DRK) angekommen.

    - das Geklüngel zwischen insbesondere DRK und Politik hat sich auf DRK, kommunalen RD und Politik ausgeweitet (Auch nur mein Eindruck von weit außerhalb der Seitenlinie). Die JUH ist so klein und spielt nicht mit

    wie schon geschrieben, alle kochen nur mit Wasser, auch kommunale Gesellschaften.


    eine rasche Erhöhung der ”eigenen” Vorhaltung vor der Gründung einer kommunalen Gesellschaft durch Hilfsorganisationen ist ja nun wirklich keine Überraschung....


    Ist denn die MANV Vorhaltung überhaupt eine Aufgabe der kommunalen Gesellschaft? Kommt wohl sehr darauf an, was die Politik (die ja gute Kontakte zu Hilfsorganisationen pflegt, in die Satzung der kommunalen Gesellschaft geschrieben hat!)


    Ein enger Austausch zur Politik ist ja nicht verwerflich. Erst wenn ”die” Politik die Interessen des Landkreises bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben durch die engen Kontakte zu sehr ”aus dem Blick” verliert, dann könnte das ein Problem werden oder sein.

    Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.....

    ja, nicht von der Hand zu weisen. Im Kreis Schleswig-Flensburg geht es demnächst um die Restrukturierungen des Rettungsdienstes.


    Quelle: https://kreisinfo.schleswig-fl…xjZRBrVITQ3IjifR-jYAQiLWQ Top 13


    Möglicherweise steht das im Zusammenhang mit dieser Meldung:


    Quelle:

    https://www.shz.de/lokales/sch…tellen-unbesetzt-45644960  


    dort kann man dann folgendes nachlesen: […]

    Kein Personalengpass bei anderen Durchführern


    Die anderen Wachen werden vom DRK Kreisverband, dem Amt Geltinger Bucht, der Johanniter-Unfallhilfe und der Notfallmedizinischen Versorgung Nord unterhalten. Die organisatorische und finanzielle Verantwortung bleibt in allen Fällen jedoch beim Kreis. Die übrigen Standorte seien durchgehend besetzt gewesen, sagt Arens. Woran der Personalmangel in Busdorf, Kropp und Sörup liegt, kann der Vorsitzende nur mutmaßen. Ein Grund seien jedoch die tariflichen Rahmenbedingungen, die beim DRK deutlich besser seien. „Da ist das Brot dicker belegt“, sagt Arens. Durch den sogenannten Reformtarifvertrag würden die Mitarbeiter dort mehr Geld erhalten als beim Rettungsdienst des Kreises.


    DRK unterstützt Wachen des Kreises


    Trotzdem sei klar: So kann es nicht weitergehen. Deswegen erarbeite der Kreis derzeit Maßnahmen zur Restrukturierung, sagt Arens. „Die strategisch-planerischen Vorarbeiten dafür sind nahezu abgeschlossen.“ Um die Versorgung kurzfristig zu stabilisieren, unterstützen aktuell Einheiten des Deutschen Roten Kreuzes die Standorte des Kreises nach Bedarf. […]


    Bin mal gespannt, welcher ”Anbieter” die Beschäftigten aus dem TVöD-Bereich rettet und was die Kassen zur Angelegenheit sagen.... Ach ja, es steht ja auch noch ein Auswahlverfahren an......

    Ich habe schon von NotSan bei HiOrgs zu hören bekommen, dass diese für E8 oder E9a ungern wechseln wollen, weil diese mit ihren Tarifvertrag aktuell besser dastehen. Das war allerdings vor der letzten Tarifrunde im öD

    Und weil das so ist bzw. sein soll wundere ich mich über die ”Argumente” der Hilfsorganisationen, Gutachten hätte belegt, sie seien günstiger als die TVöD Retter.....Kann man glauben, muss man aber nicht....

    Was ist denn ein KTW-MANV-Zentrum? Und warum mussten genau Geburten in dem Bericht genannt werden, andere "besondere" Einsätze jedoch nicht? Gab es einen Fragekatalog zuvor, zum Beispiel im Zusammenhang auf die zunehmende Anzahl von Kreißsaal-Schließungen?

    Zu 1: Gute Frage, keine Ahnung.......(Vermutlich gemeint die zentrale Vorhaltung der taktischen Reserve für den MANV).

    Zu 2: Die Schließung von Geburtsstationen ist generell in Schleswig-Holstein ein große Thema. Da in Oldenburg in Ostholstein die Entbindungsstation geschlossen wurde, müssen Entbindungen nun in Eutin erfolgen. Nach der Schließung von Oldenburg/Ostholstein gab es dann Entbindungen im RTW auf dem Weg nach Eutin oder auch nach Lübeck und dementsprechend eine öffentliche Diskussion....Daher die Erwähnung des Themas im Bericht....


    Die ”neuen” Mindestmengen bei Früchen wird uns wohl auch noch beschäftigen:


    Quelle: https://www.sciencemediacenter…87ddeeef8422d93d94b784d3c

    Erhalten die Beschäftigten dann Nachteile bzgl. Arbeitzeitverlängerung und Tabellenendgeld, etc.?

    Geht aus der Berichterstattung nicht eindeutig hervor. Da aber der Anspruch der AN ja gegen die AG besteht, vermute ich mal, die AN erhalten die Leistungen und Zahlungen gemäß TV, sofern es denn einen gültigen TV für diese Beschäftigten gibt. Lediglich die Träger des Rettungsdienstes haben Probleme, die ”höheren” Kosten durch Entgelte refinanziert zu bekommen.


    Hier (Seite 3 unten) ist das Problem für die Träger des Rettungsdienstes und die ”Auswirkungen” für TVöD-Anwender ganz zutreffend beschrieben:


    […] Als problematisch macht sich im Zuge des Fachkräftemangels das zunehmende Auseinanderdriften unterschiedlicher Tarifverträge bemerkbar. Es wird deutlich, dass die Hilfsorganisationen erkannt haben, dass sie Tarife für Rettungsdienstmitarbeiter weder „erwirtschaften“ (wie bspw. in der Pflege) noch mit den Kostenträgern verhandeln brauchen, sondern dass Personalkosten im Rettungsdienst ausschließlich an den Träger weitergereicht werden müssen. Neben i. d. R. mittlerweile spürbar höherem Entgelt wirkt sich das auch auf die Arbeitsbedingungen aus (z. B. Arbeitszeiten). Es fällt unter TVöD-Regularien zunehmend schwerer, für die dortigen Entgelte und Bedingungen das Personal zu halten oder überhaupt erst zu akquirieren.[…]


    Quelle: https://www.kreis-oh.sitzung-o…DNR=1001242&refresh=false


    Vorlage zu Top Ö 7 auswählen.....

    Kassen warnen vor Lücken im Notdienst

    […] Die meisten Bagatellfälle entstünden aber, weil Erkrankte keine Arzttermine bekämen und deshalb „aus Frust und Verzweiflung“ den Notdienst konsultierten. Oft sind die Gründe auch Sprachbarrieren und Unkenntnis: Den wenigsten Bürgern sei die Telefonnummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 bekannt, weshalb sie den Notruf wählten.[…]

    Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wi…dienst-19309086.html#void

    Na sicher, denn auch in Niedersachsen sind die HiOrgs genau so stark mit der Politik verfilzt, wie in Baden-Württemberg oder in Bayern eben auch. Rekommunalisierungen von staatlichen Leistungen der Daseinsvorsorge ist sozialistisches Gedankengut und bedeutet den Untergang des abendländischen Katastrophenschutzes. :rolleyes:

    Moin, ja leider. Merkwürdigerweise funktioniert der K-Schutz in den Regionen mit kommunalen Rettungsdiensten ebenso gut oder eben auch gleich schlecht, wie in den Bereichen, wo die Träger des Rettungsdienstes die Aufgabenerfüllung im Rettungsdienst an externe Dritte vergeben haben.....

    Top 7 Anlage ist (plötzlich) nicht mehr öffentlich verfügbar...

    Das steht jedenfalls am Ende der 8-seitigen Vorlage drin:


    […] Beschlussvorschlag:


    1. Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich eine gGmbH für den Rettungsdienst zu gründen.

    2. Für die Gesellschaft ist eine Geschäftsführung einzustellen, die sich mit dem Aufbau der Gesellschaftsstrukturen befasst und sich um deren Belange kümmert.

    3. Die zu gründende gGmbH ist mit den für den Betrieb notwendigen Finanzmitteln auszustatten. Diese sind zur Liquiditätssicherung über den Haushalt 2024 bereitzustellen.

    4. Die Verträge mit den Beauftragten im Rettungsdienst sind zu den organisatorisch und vertraglich möglichen Zeitpunkten zu beenden.

    5. Das bei den Beauftragten im Rettungsdienst vorgehaltene Personal (mit Ausnahme des Führungspersonals) wird von der gGmbH aufgenommen.

    6. Die Verwaltung tritt mit den Beauftragten zeitnah in die Gespräche zur Übernahme der für den Rettungsdienst vorgehaltenen Rettungsmittel und der vertraglichen Verpflichtungen ein. Ziel ist die Überführung zum organisatorischen Übergang in die gGmbH.

    7. Die Verwaltung wird beauftragt, ggfs. notwendige Anpassungen und Änderungen im Umstrukturierungsprozess, sowie späteren Betrieb im Sinne des Bevölkerungsschutzes vorzunehmen.[…]


    Möglicherweise hat ein gewisser (nicht unerwarteter Gegenwind) die Vorlage wieder aus dem öffentlich zugänglichen Teil des Ratsinformationssystems verschwinden lassen....

    ...und gleichzeitig wieder ein guter Grund, den Rettungsdienst grundsätzlich kommunal zu betreiben.

    Bei aller Liebe für einen kommunalen Rettungsdienst. Auch da gibt es leider Schnarchnasen....


    Ich kenne viele tolle Menschen in eigentlich allen Hierarchieebenen, die bei Hilfsorganisationen im Rettungsdienst arbeiten und ebenso viele tolle Menschen bei kommunalen Rettungsdiensten (bis zur P6 Grenze) und auch darüber hinaus. Leider kenne ich aber auch eher genug Kolleginnen und Kollegen mit den verschiedensten Ärmelabzeichen, die durchaus besser den Beruf hätten schon längst mal wechseln sollen, sich das leider nur nicht trauen......

    Ich habe die Frage offen formuliert, weil sie offen gemeint war.

    Alles gut....Möglicherweise hat man ja auch Preisträger aus anderen Gegenden ausgewählt, um die Akteure in der Region Berlin noch etwas mehr zu motivieren.....


    Es gibt ja tatsächlich eine ganze Reihe von Initiativen, die auch Preise ausloben, die man einfach nicht alle überblicken kann. Habe ich auch nicht auf dem Schirm....Ich finde es aber völlig nachvollziehbar für Versicherungsgesellschaften, die Bemühungen um Qualität in den in der Regel im Rahmen einer Haftpflichtversicherung rückversicherten Unternehmen bzw. Gesundheitseinrichtungen zu heben und dadurch natürlich auch das Versicherungsrisiko zu minimieren. Wenn dann auch noch Krankenkassen der Bundesebene das Qualitätsthema im Gesundheitswesen als Partner solcher Vereine befördern, finde ich persönlich das schon mal sehr gut.

    Eine Organisation, die sich um die Gesundheitsversorgung in und um Berlin kümmern will, wohl von einigen Senatoren gegründet mit allen möglichen, eher zufällig wirkenden Akteuren und eine internationale Versicherungsmaklergesellschaft verleihen einen nationalen Preis.

    ja und ? Es gibt doch genügend Vereine, Organisationen und Zusammenschlüsse, die zur Förderung bestimmter Zwecke Wettbewerbe ausrichten und Preise ausloben. Schmälert das denn die Bemühungen und/oder Leistungen der Teilnehmer und/oder Gewinner? Wenn ich mir die Dozenten der diesjährigen Veranstaltung so durchsehe, sind das ja nun nicht gerade Nonames....