PROTEST GEGEN DIE KRANKENKASSEN - Stader DRK-Retter fordern volle Anerkennung ihrer Tarifverträge

  • Mit einem gemeinsamen Protestmarsch haben Mitarbeiter verschiedener niedersächsischer Rettungsdienste jetzt in Lüneburg auf die Probleme in der Notfallrettung aufmerksam gemacht. Mit dabei waren auch rund 20 Beschäftigte des DRK-Rettungsdienstes aus dem Landkreis Stade.

    Anlass für die Demo war ein "Runder Tisch", zu dem Retter vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und Arbeits-Samariter-Bund (ASB) gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di verschiedene Politiker sowie Vertreter der Krankenkassen geladen hatten. Dabei ging es besonders um das niedersächsische Rettungsdienstgesetz sowie um die Weigerung vieler Krankenkassen, gültige Tarifverträge der Rettungsdienstmitarbeiter anzuerkennen und damit voll zu refinanzieren.

    Tarifvertrag wird nicht komplett anerkannt

    "Diese Vorgehensweise der Kassen ist überholt und nicht mehr zeitgemäß", erklärt Markus Blessing, Betriebsrat beim DRK und Mitorganisator der Veranstaltung. Seit Jahren würden sich die Kostenträger in Niedersachsen davor drücken, den bundesweit gültigen DRK-Reformtarifvertrag in Gänze anzuerkennen. Dies begründen die Krankenkassen mit dem Argument, dass die Kommunen, die den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anwenden, Rettungsdienst günstiger durchführen könnten.

    "Mal ganz davon abgesehen, dass diese Rechnung bereits mehrfach widerlegt wurde, wird hier in die Tarifautonomie eingegriffen", ärgert sich auch Robin Millner, Betriebsratsvorsitzender des DRK-Rettungsdienstes aus Stade. Die Kostenträger würden hier den Umstand nutzen, dass es in Niedersachsen, anders als in Bundesländern wie z.B. Saarland, Hessen oder Rheinlandpfalz, keinen flächendeckenden Tarifverbund gibt. Entsprechend würden nicht mal im vom niedersächsischen Innenministerium einberufenen Landesausschuss Rettungsdienst Arbeitnehmervertreter zu den wichtigen und vor allem zukunftsweisenden Themen in der niedersächsischen Notfallrettung angehört werden. Dieser Ausschuss berät die Träger des Rettungsdienstes und befasst sich mit Grundfragen des Rettungsdienstes und seiner Fortentwicklung, insbesondere mit Qualitätsstandards für die Notfallrettung.

    Petition wurde übergeben

    Um auch die Öffentlichkeit auf diese Probleme hinzuweisen, zogen im Vorfeld des "Runden Tisches" in Lüneburg fast 100 Retter mit Pfeifen und Transparenten vorbei an den Geschäftsstellen der AOK und der Barmer Ersatzkasse zum DGB-Gewerkschaftshaus, wo die Gesprächsrunde stattfinden sollte. Dabei übergaben sie eine Petition mit mehr als 1.000 Unterschriften zum Thema "DRK – kein Rettungsdienst zweiter Klasse". Die am DGB-Haus eintreffenden Politiker und Kassenvertreter zeigten sich beeindruckt von dem bunten und lautstarken Empfang. Besonders die Vertreter der Parteien nahmen sich viel Zeit, das Thema zu erörtern. Dies soll nun zeitnah auch im Landtag auf die Tagesordnung kommen.

    Deutschlandweit sind die Probleme im Rettungsdienst bekannt. Wegen des Fachkräftemangels bei zeitgleich steigenden Einsatzzahlen spitzt sich auch die Lage im Rettungsdienst immer mehr zu. "Aber warum sollte ein gut ausgebildeter Retter in Niedersachsen bleiben, wenn sein Gehalt in einem anderen Bundesland sicher refinanziert ist und dort die Tarifabschlüsse in vollem Umfang anerkannt werden?", fragen sich die DRK-Beschäftigten, die aus dem Landkreis Stade zum Protest nach Lüneburg angereist waren.


    Gelten Tarifverträge nicht eigentlich erst dann, wenn der AG Mitglied des jeweiligen Arbeitgeberverbandes ist oder durch individualrechtliche Vereinbarung auf einen Tarifvertrag konkret Bezug genommen wird? Es gibt ja leider sehr viele DRK-Kreisverbände, die leider bewusst nicht wegen der eher ”wenigen” Beschäftigten im Rettungsdienst Mitglied der DRK-Tarifgemeinschaft sind oder diese sogar verlassen haben, da es in den Kreisverbänden oftmals größere Beschäftigtengruppen gibt, die in anderen Bereichen (Pflege, Kita usw.) tätig sind, wo Tarifverträge ”stören” könnten....(Leider).....


    Quelle: https://www.kreiszeitung-woche…er-tarifvertraege_a299774


    Mitglieder der DRK-Tarifgemeinschaft sind: https://btg.drk.de

  • Das finde ich erstaulich, dass Krankenkassen hier so massiv in das Tarifrecht eingreifen wollen (und können). Die Tarifverträge sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen geschlossen worden. Ich habe noch von keiner Krankenkasse gehört, die den TVöD ablehnen bei kommunalen Rettungsdiensten oder in den Leitstellen.


    Was mir aber schon mal zu Ohren gekommen ist, ich kann das jedoch nicht verifizieren (Treppenfunk), dass Krankenkassen schon mal auf den TVöD verweisen wollten, weil dieser günstiger war wie der Haustarifvertrag einer HiOrg. Das hätte es vor 25 Jahren nicht gegeben, dass die Kostenträger im Rettungsdienst freiwillig auf den TVöD (damals noch BAT) verweisen (denn da waren es wirklich noch Dumpinglöhne bei den HiOrgs).


    Das hier ...

    Zitat

    Entsprechend würden nicht mal im vom niedersächsischen Innenministerium einberufenen Landesausschuss Rettungsdienst Arbeitnehmervertreter zu den wichtigen und vor allem zukunftsweisenden Themen in der niedersächsischen Notfallrettung angehört werden.

    ... finde ich allerdings auch ein starkes Stück. Der LARD RettD in Niedersachsen definiert sich die Mitglieder selbst, obwohl das Gesetz weitere Mitglieder im LARD durchaus offen hält (§ 13 Abs. 1 Satz 3 und 4). So sitzen dort aber nur Kostenträger, Trägerverwaltungen, Beauftragte (also HiOrg Arbeitgebervertreter) und Vertreter der Ärztekammer drin. Ich weiß, dass Verdi und der DBRD schon seit einiger Zeit versuchen ins Boot einzusteigen. Und das sollten sie auch. Der LARD hat die Aufgabe, sich u.a. mit Grundsatzfragen und der Fortentwicklung (u.a. Dingen, wie QM, usw.) des Rettungsdienstes zu befassen. Da sollten auch Arbeitnehmerinteressen und Berufsverbände des größten Arbeitnehmeranteils im Rettungsdienst mit vertreten sein. Wer sich aber die Geschäftsordnung selbst schreiben darf ...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Das finde ich erstaulich, dass Krankenkassen hier so massiv in das Tarifrecht eingreifen wollen (und können). Die Tarifverträge sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen geschlossen worden. Ich habe noch von keiner Krankenkasse gehört, die den TVöD ablehnen bei kommunalen Rettungsdiensten oder in den Leitstellen.

    Nun ja, hier kollidieren (wieder einmal) die unterschiedlichen Definitionen der Begriffe der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (für die Träger des Rettungsdienstes) und der Krankenkassen (§ 12 SGB V) miteinander. Die Kreise und kreisfreien Städte dürfen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes frei entscheiden, wie sie ihre Aufgabe (Rettungsdienst) selbst erbringen. Entweder mit Beamten oder mit Angestellten. Dann sind die entsprechenden Kosten auch durch Entgelte vollständig rebfinanzierbar. Vergeben die Kreise oder kreisfreien Städte die Aufgabenerfüllung an ”externe” Dritte (also Hilfsorganisationen oder auch ”echte” Private), sind die dadurch entstehenden Kosten in der Regel nur dann gesichert refinanziert, wenn diese Kosten bei einem Vergabeverfahren durch Tarifbindung der Arbeitgeber bereits Gegenstand der Angebote war. Wenn aber Arbeitgeber Kosten eines Tarifvertrages in die Kostenrechnung einstellen - ohne überhaupt Mitglied einer entsprechenden Tarifgemeinschaft zu sein, dann sind Kassen nicht verpflichtet, diese Kosten auch vollständig zu bezahlen. Bemerkenswert ist ja auch: Nachdem die ”Bereichsausnahme” bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen durch den EuGH bestätigt wurde, konnte man beim DRK-Reformtarifvertrag einen (durchaus für die AN erfreulichen) Strategiewechsel beim Arbeitgeber DRK beobachten. Flog man als DRK Reformtarifvertrag vor der Bereichsausnahme noch stets so eben unter dem TVöD-Niveau, so konnte man nach der Bereichsausnahme schon eine deutlich veränderte Tarifpolitik aus DRK Seite ausmachen. Das könnte Ursache der Problematik in Niedersachsen sein.

  • ...und gleichzeitig wieder ein guter Grund, den Rettungsdienst grundsätzlich kommunal zu betreiben.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • ...und gleichzeitig wieder ein guter Grund, den Rettungsdienst grundsätzlich kommunal zu betreiben.

    Bei aller Liebe für einen kommunalen Rettungsdienst. Auch da gibt es leider Schnarchnasen....


    Ich kenne viele tolle Menschen in eigentlich allen Hierarchieebenen, die bei Hilfsorganisationen im Rettungsdienst arbeiten und ebenso viele tolle Menschen bei kommunalen Rettungsdiensten (bis zur P6 Grenze) und auch darüber hinaus. Leider kenne ich aber auch eher genug Kolleginnen und Kollegen mit den verschiedensten Ärmelabzeichen, die durchaus besser den Beruf hätten schon längst mal wechseln sollen, sich das leider nur nicht trauen......

  • Ich stimme Dir zu; die gibt es überall. Aber die oben genannten Probleme könnte man damit vermeiden.


    Im allgemeinen finde ich es auch erstaunlich, dass in SH oder BB viele Landkreise den Schritt zur Re-Kommunalisierung gehen, sich in Niedersachsen jedoch niemand an diese Geschichte ran traut. Und ja, zum Thema Schnarchnasen haben wir die Tage ja erst was gelesen. Trägerverwaltung Gifhorn ...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ach kuck, habe ich noch gar nicht mit bekommen.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Top 7 Anlage ist (plötzlich) nicht mehr öffentlich verfügbar...

    Das steht jedenfalls am Ende der 8-seitigen Vorlage drin:


    […] Beschlussvorschlag:


    1. Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich eine gGmbH für den Rettungsdienst zu gründen.

    2. Für die Gesellschaft ist eine Geschäftsführung einzustellen, die sich mit dem Aufbau der Gesellschaftsstrukturen befasst und sich um deren Belange kümmert.

    3. Die zu gründende gGmbH ist mit den für den Betrieb notwendigen Finanzmitteln auszustatten. Diese sind zur Liquiditätssicherung über den Haushalt 2024 bereitzustellen.

    4. Die Verträge mit den Beauftragten im Rettungsdienst sind zu den organisatorisch und vertraglich möglichen Zeitpunkten zu beenden.

    5. Das bei den Beauftragten im Rettungsdienst vorgehaltene Personal (mit Ausnahme des Führungspersonals) wird von der gGmbH aufgenommen.

    6. Die Verwaltung tritt mit den Beauftragten zeitnah in die Gespräche zur Übernahme der für den Rettungsdienst vorgehaltenen Rettungsmittel und der vertraglichen Verpflichtungen ein. Ziel ist die Überführung zum organisatorischen Übergang in die gGmbH.

    7. Die Verwaltung wird beauftragt, ggfs. notwendige Anpassungen und Änderungen im Umstrukturierungsprozess, sowie späteren Betrieb im Sinne des Bevölkerungsschutzes vorzunehmen.[…]


    Möglicherweise hat ein gewisser (nicht unerwarteter Gegenwind) die Vorlage wieder aus dem öffentlich zugänglichen Teil des Ratsinformationssystems verschwinden lassen....

  • Möglicherweise hat ein gewisser (nicht unerwarteter Gegenwind) die Vorlage wieder aus dem öffentlich zugänglichen Teil des Ratsinformationssystems verschwinden lassen....

    Na sicher, denn auch in Niedersachsen sind die HiOrgs genau so stark mit der Politik verfilzt, wie in Baden-Württemberg oder in Bayern eben auch. Rekommunalisierungen von staatlichen Leistungen der Daseinsvorsorge ist sozialistisches Gedankengut und bedeutet den Untergang des abendländischen Katastrophenschutzes. :rolleyes:

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Na sicher, denn auch in Niedersachsen sind die HiOrgs genau so stark mit der Politik verfilzt, wie in Baden-Württemberg oder in Bayern eben auch. Rekommunalisierungen von staatlichen Leistungen der Daseinsvorsorge ist sozialistisches Gedankengut und bedeutet den Untergang des abendländischen Katastrophenschutzes. :rolleyes:

    Moin, ja leider. Merkwürdigerweise funktioniert der K-Schutz in den Regionen mit kommunalen Rettungsdiensten ebenso gut oder eben auch gleich schlecht, wie in den Bereichen, wo die Träger des Rettungsdienstes die Aufgabenerfüllung im Rettungsdienst an externe Dritte vergeben haben.....

  • Erhalten die Beschäftigten dann Nachteile bzgl. Arbeitzeitverlängerung und Tabellenendgeld, etc.?

    Geht aus der Berichterstattung nicht eindeutig hervor. Da aber der Anspruch der AN ja gegen die AG besteht, vermute ich mal, die AN erhalten die Leistungen und Zahlungen gemäß TV, sofern es denn einen gültigen TV für diese Beschäftigten gibt. Lediglich die Träger des Rettungsdienstes haben Probleme, die ”höheren” Kosten durch Entgelte refinanziert zu bekommen.


    Hier (Seite 3 unten) ist das Problem für die Träger des Rettungsdienstes und die ”Auswirkungen” für TVöD-Anwender ganz zutreffend beschrieben:


    […] Als problematisch macht sich im Zuge des Fachkräftemangels das zunehmende Auseinanderdriften unterschiedlicher Tarifverträge bemerkbar. Es wird deutlich, dass die Hilfsorganisationen erkannt haben, dass sie Tarife für Rettungsdienstmitarbeiter weder „erwirtschaften“ (wie bspw. in der Pflege) noch mit den Kostenträgern verhandeln brauchen, sondern dass Personalkosten im Rettungsdienst ausschließlich an den Träger weitergereicht werden müssen. Neben i. d. R. mittlerweile spürbar höherem Entgelt wirkt sich das auch auf die Arbeitsbedingungen aus (z. B. Arbeitszeiten). Es fällt unter TVöD-Regularien zunehmend schwerer, für die dortigen Entgelte und Bedingungen das Personal zu halten oder überhaupt erst zu akquirieren.[…]


    Quelle: https://www.kreis-oh.sitzung-o…DNR=1001242&refresh=false


    Vorlage zu Top Ö 7 auswählen.....

  • Was ist denn ein KTW-MANV-Zentrum? Und warum mussten genau Geburten in dem Bericht genannt werden, andere "besondere" Einsätze jedoch nicht? Gab es einen Fragekatalog zuvor, zum Beispiel im Zusammenhang auf die zunehmende Anzahl von Kreißsaal-Schließungen?

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Mir ist in den letzten zwei, drei Jahren zunehmend aufgefallen, dass Mitarbeiter sich vom TVöD in der Tat nicht mehr so sehr angezogen fühlen, wie das vor 20 bis 25 Jahren noch der Fall war. Damals sind alle von den HiOrgs geflüchtet, wenn sich ein "sicherer Hafen" im öD (damals unter BAT-Bedingungen) anbot. Heute lockt in der Regel das Beamtentum und mit 60 in Pension gehen, das Angestelltenverhältnis (TVöD) jedoch nicht. Ich habe schon von NotSan bei HiOrgs zu hören bekommen, dass diese für E8 oder E9a ungern wechseln wollen, weil diese mit ihren Tarifvertrag aktuell besser dastehen. Das war allerdings vor der letzten Tarifrunde im öD (VKA-Bereich, TV-L beginnt ja gerade erst).

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Was ist denn ein KTW-MANV-Zentrum? Und warum mussten genau Geburten in dem Bericht genannt werden, andere "besondere" Einsätze jedoch nicht? Gab es einen Fragekatalog zuvor, zum Beispiel im Zusammenhang auf die zunehmende Anzahl von Kreißsaal-Schließungen?

    Zu 1: Gute Frage, keine Ahnung.......(Vermutlich gemeint die zentrale Vorhaltung der taktischen Reserve für den MANV).

    Zu 2: Die Schließung von Geburtsstationen ist generell in Schleswig-Holstein ein große Thema. Da in Oldenburg in Ostholstein die Entbindungsstation geschlossen wurde, müssen Entbindungen nun in Eutin erfolgen. Nach der Schließung von Oldenburg/Ostholstein gab es dann Entbindungen im RTW auf dem Weg nach Eutin oder auch nach Lübeck und dementsprechend eine öffentliche Diskussion....Daher die Erwähnung des Themas im Bericht....


    Die ”neuen” Mindestmengen bei Früchen wird uns wohl auch noch beschäftigen:


    Quelle: https://www.sciencemediacenter…87ddeeef8422d93d94b784d3c

  • Ich habe schon von NotSan bei HiOrgs zu hören bekommen, dass diese für E8 oder E9a ungern wechseln wollen, weil diese mit ihren Tarifvertrag aktuell besser dastehen. Das war allerdings vor der letzten Tarifrunde im öD

    Und weil das so ist bzw. sein soll wundere ich mich über die ”Argumente” der Hilfsorganisationen, Gutachten hätte belegt, sie seien günstiger als die TVöD Retter.....Kann man glauben, muss man aber nicht....

  • Und weil das so ist bzw. sein soll wundere ich mich über die ”Argumente” der Hilfsorganisationen, Gutachten hätte belegt, sie seien günstiger als die TVöD Retter.....Kann man glauben, muss man aber nicht....

    Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.....


    Ich schreibe Dir auch ein Gutachten mit gewünschtem Ergebnis. So lange herumrechnen und am besten noch sinnlos Dinge vermischen, bis man das gewünschte Ergebnis hat.

  • Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.....

    ja, nicht von der Hand zu weisen. Im Kreis Schleswig-Flensburg geht es demnächst um die Restrukturierungen des Rettungsdienstes.


    Quelle: https://kreisinfo.schleswig-fl…xjZRBrVITQ3IjifR-jYAQiLWQ Top 13


    Möglicherweise steht das im Zusammenhang mit dieser Meldung:


    Quelle:

    https://www.shz.de/lokales/sch…tellen-unbesetzt-45644960  


    dort kann man dann folgendes nachlesen: […]

    Kein Personalengpass bei anderen Durchführern


    Die anderen Wachen werden vom DRK Kreisverband, dem Amt Geltinger Bucht, der Johanniter-Unfallhilfe und der Notfallmedizinischen Versorgung Nord unterhalten. Die organisatorische und finanzielle Verantwortung bleibt in allen Fällen jedoch beim Kreis. Die übrigen Standorte seien durchgehend besetzt gewesen, sagt Arens. Woran der Personalmangel in Busdorf, Kropp und Sörup liegt, kann der Vorsitzende nur mutmaßen. Ein Grund seien jedoch die tariflichen Rahmenbedingungen, die beim DRK deutlich besser seien. „Da ist das Brot dicker belegt“, sagt Arens. Durch den sogenannten Reformtarifvertrag würden die Mitarbeiter dort mehr Geld erhalten als beim Rettungsdienst des Kreises.


    DRK unterstützt Wachen des Kreises


    Trotzdem sei klar: So kann es nicht weitergehen. Deswegen erarbeite der Kreis derzeit Maßnahmen zur Restrukturierung, sagt Arens. „Die strategisch-planerischen Vorarbeiten dafür sind nahezu abgeschlossen.“ Um die Versorgung kurzfristig zu stabilisieren, unterstützen aktuell Einheiten des Deutschen Roten Kreuzes die Standorte des Kreises nach Bedarf. […]


    Bin mal gespannt, welcher ”Anbieter” die Beschäftigten aus dem TVöD-Bereich rettet und was die Kassen zur Angelegenheit sagen.... Ach ja, es steht ja auch noch ein Auswahlverfahren an......