Beispiel: Ein junger Mann stößt sich den Zeh an einem Möbelstück und läuft bei Ankunft des RTW munter in der Wohnung herum, um seine Sachen zu packen in der - freilich irrigen - Annahme, dass ihn dieser RTW in die Klinik fährt. Ich sehe da keinen Grund, irgendeine Dokumentation anzufertigen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ordnet diesen jungen Mann eindeutig als Patienten wie folgt ein:
[…]
Ein medizinischer Notfall liegt vor, wenn der Patient körperliche oder psychische Veränderungen im Gesundheitszustand aufweist, für die der Patient selbst oder eine Drittperson unverzügliche medizinische und pflegerische Betreuung als notwendig erachtet.1 Notfallversorgung kann als unverzügliche medizinische und pflegerische Versorgung von Menschen in lebensbedrohlichen Notsituationen sowie von Patienten mit einem Behandlungsbedarf, der subjektiv als dringlich notwendig erachtet wird, beschrieben werden.2 Diese Arbeit gibt einen Überblick über die zuständigen Institutionen, deren Aufgaben sowie die Organisation und Finanzierung der Notfallversorgung in Deutschland.
In Deutschland findet die Notfallversorgung grundsätzlich auf drei Ebenen statt. Patienten können sich beim Vorliegen eines subjektiven Notfalls nach eigenem Ermessen entweder an einen niedergelassenen Arzt, die Notaufnahme im Krankenhaus oder den Rettungsdienst wenden. […]
Quelle: https://www.bundestag.de/resou…/WD-9-042-22-pdf-data.pdf
Anmerkung: Die Beschreibung gefällt mir so zwar auch nicht, ist aber so in der ”Welt”.... Somit trifft man immer auf Patientinnen oder Patienten, die Frage ist halt nur, ob die subjektiven Empfindungen und Wahrnehmungen auch objektiv (gemessen) zutreffend sein können.