Beiträge von San Holo

    Das wurden wir auch teilweise schon so, ohne wichtige Schreiben von Ministerien. Könnte Bücher damit füllen...das sprengt hier aber den Rahmen. Das hier ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, bin aber sehr froh dass mein Arbeitgeber diese Register (aktuell noch nicht) ziehen muss. In drei Wochen geht mein Staatsexamen los, hoffe nicht das ich zwischendrin noch angefragt werde RTW zu fahren...ich rechne aber damit.

    Das ist alles ein Frage der Sichtweise. Angeblich profitieren die Azubis ganz arg und drängen darauf, im Einsatz "richtige" Verantwortung zu übernehmen. Fandest du es etwa nicht so toll zu zweit auf dem Fahrzeug?

    - NotSan SchülerInnen ab dem 1LJ dürfen, solange dies das Lernziel nicht gefährdet, und sie bereits vorher RS waren, als Fahrer am RTW eingesetzt werden.

    Nach dem RDG darf das natürlich schon immer jeder, wer schon vorher RS ist verliert das ja als NotSan-Schüler nicht. Nur was in der Ausbildung passiert, liegt eigentlich nicht im Einflussbereich des IM. Insofern ist diese Regelung eigentlich sinnlos bis ungültig.

    Genau das ist mit „Selbstverwaltung“ gemeint. In anderen Worten: „Macht mal, ihr macht das schon! Irgendwie.“

    In baden-württembergischen RD-Kreisen ist das klar. Aber "Selbstverwaltung" als Begriff wird natürlich auch anders verwendet. Hier aus dem SHRDG zB:

    § 3 SHRDG – Aufgabenträgerschaft

    (1) Aufgabenträger sind die Kreise und kreisfreien Städte (Rettungsdienstträger) für den jeweiligen Bezirk (Rettungsdienstbereich); sie nehmen die Aufgaben als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe wahr.

    Moin, welche Selbstverwaltung ist denn damit gemeint?


    wenn ich mir den § 2 des Rettungsdienstgesetzes BW so anschaue, dann stellt sich mir schon die o. g. Frage....


    https://www.landesrecht-bw.de/…true#jlr-RettDGBW2010V2P2

    Vielleicht war Selbstverwaltung nicht der richtige Begriff. Ich meinte die bekanntermaßen ausschließlich in BW vorherrschende Wahrnehmung des RD durch die Hilfsorganisationen als Leistungsträger (§ 2 Abs. 1 und 2 RDG BW) quasi ohne staatliche Aufsicht im Gegensatz zu etwa § 3 Abs. 1 SHRDG mit den daraus resultierenden Besonderheiten. Eben unter anderem der oben genannte LARD, in dem überwiegend die Kosten- und Leistungsträger "allgemeine Grundsätze und Maßstäbe für eine fachgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Durchführung des Rettungsdienstes und für die Struktur der Benutzungsentgelte sowie für die einheitliche Dokumentation festlegen" und das IM erst eingreifen würde, wenn man sich untereinander nicht anders einigt.

    Extra für dich daher mal wieder dieser schöne Link:

    https://www.notfallrettung-stu…ie_Rettungsmonokratie.pdf

    Auf Wunsch des IM sollen künftig die SAA/BPR angewendet werden, auf Wunsch der HiOrgs aber ab sofort erst mal bis 2025 übergangsweise die in Eigenverantwortung erarbeiteten HE 3.1.

    Das muss aber jeweils von den ÄVRD verantwortet werden. Viele in BW haben offenbar noch nicht verstanden, dass es zwar sog. ÄLRD gibt, diese aber überhaupt nicht die Befugnis haben, irgendetwas "freizugeben" etc. Stichwort Selbstverwaltung.


    Da die NotSan regelmäßig "rezertifiziert" werden sollen, sollen die ärztlichen Kapazitäten deutlich ausgebaut werden, die Größenordnung 4h pro NotSan im Jahr ist da ganz richtig. Müssen halt noch Ärzte gefunden werden, die das auch machen.


    Es gibt dazu auch ein "Gesamtkonzept", ich weiß aber nicht, ob man da ran kommen kann. Der LARD hat es jedenfalls.

    Weil das hier ein bisschen unscharf ist: Der Präsident des DRK-KV Rottweil ist auch Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Rottweil.

    Das Landratsamt untersteht dem Landrat des Landkreises Rottweil. Das sind zwei verschiedene Behörden und zwei unterschiedliche Personen, allerdings „gleichrangig“. Das „nur“ passt also nicht ganz. Eine interessante Konstellation ist es aber allemal.

    Ich wollte damit prüfen, ob hier möglicherweise Personenidentität der jeweiligen obersten Führungsspitze hätte bestehen können. Das "nur" war nicht auf den Rang der Person bezogen, sondern darauf, dass der Chef des DRK doch nicht gleichzeitig auch der Chef der Verkehrsbehörde ist, was dann gleich den ganz kleinen Dienstweg mit sich gebracht hätte. Ich denke da an die schöne Geschichte von krumel neulich über die Arbeitszeitaufsicht beim kreiseigenen Krankenhaus...


    Mein Favorit ist ja Karlsruhe, wo ja mit dem (ehemaligen) Innenminister sozusagen die oberste Aufsichtsperson auch Präsident des DRK ist oder gewesen wäre.

    Unverständlich. Liegt vielleicht daran, dass das DRK in BaWü angepisst ist?

    Die Chance stand nicht schlecht, dass der Chef des DRK auch der Chef des LRA ist. Hat aber hier nicht ganz hingehauen, es ist/war nur der OB.


    Ich verstehe die Aufregung hier auch nicht. Auch mit SR kann man sich nicht darauf verlassen, dass man allzeit freie Bahn hat, sondern es muss so gefahren werden, dass man Unfälle nach Möglichkeit vermeiden kann. Im Übrigen weiß auch keiner, wie im besagten Fall etwa die Wettersituation war (Nebel/Regen/Schnee?). Die richtige Antwort des Fahrers bei so einer Anhörung wäre dann vielleicht gewesen zu sagen, dass die Strecke an besagter Stelle sehr gut zu überblicken und das Verkehrsaufkommen gering oder anderweitig sich darauf zu berufen, dass eine Gefährdung anderer Teilnehmer auch bei dieser ganz erheblichen Überschreitung zumindest subjektiv weitestgehend ausgeschlossen werden konnte.

    Es gab doch erst kürzlich hier einen Bericht über eine massive Häufung von Unfällen mit RTW, so dass dem RD die Fahrzeuge ausgegangen sind. War das nicht zufällig auch irgendwo da unten? Man könnte ja auch spekulieren, dass es einfach nur reines Glück war, dass bei 108 km/h nicht gerade ein Ömchen von rechts hinterm Eckhaus hervorgekrochen ist.

    KEINER hier weiß, wie die Situation vor Ort war, die Verkehrsbehörde weiß da sicher mehr und es ist völlig legitim bei demjenigen nachzufragen, der persönlich verantwortlich war. Es geht hier um eine geringe Zahl von Fällen, in denen eine Anhörung erfolgt ist, und ich gehe davon aus dass so ziemlich JEDE SR-Fahrt Bekanntschaft mit dem Blitzer gemacht hat.

    Echt, einerseits regt man sich hier regelmäßig über die "Rambos" in den eigenen Reihen auf (siehe Unfälle mit RTW), auf der anderen Seite sollen die dann aber in jedem Fall gedeckt werden? Zumal hier ja noch nicht mal was passiert ist, ich glaube einige hier überschätzen die Bedeutung einer Anhörung erheblich.

    Zu welchem? Notarzt, Ärztlicher Notdienst, Notaufnahme, Portalpraxis, Hausarzt, Facharzt mit/ohne Überweisung? Das hat der gute Herr Schmidt leider nicht beantwortet... ^^

    Er sagt "zum Arzt gehen", und nicht "den Arzt holen" oder "sich zum Arzt bringen lassen". Das grenzt es schon ein wenig ein.

    Wichtig vielleicht auch:


    - Staatsexamen: Einige Zeit vor ablegen des Staatsexamen wird der Antrag gestellt dieses auch ablegen zu dürfen, hier wird unter anderem auf offene Strafanzeigen untersucht - mit einer noch ungeklärten Straftat die im Raum steht wirst du nicht zur Prüfung zugelassen.


    Dieser Beitrag soll lediglich die Informationsebene ansprechen :)

    Wie auch schon im vorherigen Beitrag durchklingt, wäre das eigentlich nicht ganz richtig. Die Prüfung machen kann man schon, man bekommt dann gegebenenfalls nur keine Berufserlaubnis. Und üblicherweise auch nur aufgrund einer bestehenden Verurteilung, ich habe Zweifel, dass ein bloßer Verdacht ausreichen würde, die Berufserlaubnis zu verwehren.

    Das ganze würde nur funktionieren, wenn man gleichzeitig lange bekannte Probleme angeht. (Vermutlich weniger) "bessere" studierte NotSan, die dann aber auch nur entsprechend eingesetzt werden. Für die häufig zitierte Masse an "Bagetelleinsätzen" bräuchte man dann gegebenenfalls eine Qualifikationsstufe zwischen RS und NotSan.

    Vielleicht irgendwas mit einjähriger Theorie und einem ausgiebigen Praxisteil, das ganze könnte man zB Notfallassistent nennen.

    Oder wie schon erwähnt eben an den RS ran.

    Jeder reguläre Betrieb arbeitet exakt so.

    Der Stundenlohn, den ich für den Heizungsinstallateur bezahlen muss, ist auch nicht der, den der Installateur von seinem Chef kriegt.

    Warum jetzt so ein Fass dafür aufgemacht wird, ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Das liegt schon allein daran, dass haufenweise Abgaben gezahlt werden müssen, die man sowieso nicht vom Chef bekommt. Keine Ahnung wieviel von dem Posten der Chef für sich behält.