Jungle World: Gnade vor Recht

  • Zitat

    Gnade vor Recht
    Das Grundgesetz gilt nicht für alle. Denn die beiden großen Kirchen genießen Sonderrechte. Etwa das Recht, ihren Angestellten das von der Verfassung garantierte Streikrecht oder das Recht auf Betriebsräte zu verwehren. Die Kirchen sind nach dem Staat der größte Arbeitgeber in Deutschland. Ihre Sonderrechte finden mittlerweile aber auch andere Arbeitgeber attraktiv.
    VON RON STEINKE
    weiterlesen: http://jungle-world.com/artikel/2009/48/39835.html</a>


    Für die Meisten nichts neues, aber ich bin immer wieder erstaunt, wenn man mit Kollegen der konfessionellen Hilfsorganisationen spricht, dass vielen von diesen die Unterschiede zum kirchlichen Arbeitsrecht unbekannt sind!?

    Einmal editiert, zuletzt von Bodo#3 ()

  • Ich war früher auch darüber erstaunt.
    Dann habe ich begriffen, daß die Unterschiede zwischen öffentlichem Dienst oder kirchlichen Arbeitgebern und die damit verbundenen Unterschiede in den Tarifverträgern wirklich nur sehr wenige Beschäftigte interessieren.
    Eher erschreckend für mich war dann eher die öfters gemachte Beobachtung der Gutgläubigkeit seitens des Arbeitnehmers gegenüber seinem Dienstherren - aberdas galt auch im öffentlichen Dienst.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?