ZitatGnade vor Recht
Das Grundgesetz gilt nicht für alle. Denn die beiden großen Kirchen genießen Sonderrechte. Etwa das Recht, ihren Angestellten das von der Verfassung garantierte Streikrecht oder das Recht auf Betriebsräte zu verwehren. Die Kirchen sind nach dem Staat der größte Arbeitgeber in Deutschland. Ihre Sonderrechte finden mittlerweile aber auch andere Arbeitgeber attraktiv.
VON RON STEINKE
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Für die Meisten nichts neues, aber ich bin immer wieder erstaunt, wenn man mit Kollegen der konfessionellen Hilfsorganisationen spricht, dass vielen von diesen die Unterschiede zum kirchlichen Arbeitsrecht unbekannt sind!?