Österreich: Nach Ausschreibung in Tirol - Falck und deutscher Bieter mit bestem Angebot

  • Im Laufe der Woche soll in Tirol eine Entscheidung fallen. Die Grünen äußerten die Vermutung, dass es eine Absprache zwischen Land und einem Anbieter gegeben haben soll um sicherzustellen, dass die Tiroler Bietergemeinschaft ihre Leistungen am billigsten anbietet. Sowohl das Rote Kreuz als auch das Land dementieren das.


    Bereits jetzt zeichnet sich aber ab, dass die Entscheidung angefochten wird; ein Ende des Streits um die Ausschreibung scheint damit noch nicht in Sicht: http://tirol.orf.at/stories/452423/

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • tirol.orf.at hat in der früh noch in einem artikel behauptet, dass im laufe des heutigen tages der zuschlag an die bietergemeinschaft(ÖRK,ASB,JUH,MHD,ÖRD) erfolgen würde. dieser artikel ist jetzt leider wieder verschwunden...


    dafür liest man auf facebook schon gewisse siegesnachrichten der bietergemeinschaft...


    EDIT:


    der artikel stand in der tiroler tageszeitung: Heute Zuschlag für Rettungsbündnis

    wir hätten es wissen müssen...

    Einmal editiert, zuletzt von paulaner ()

  • @ ceejay: is definitiv interessant anzu schaun. bin trotzdem endfroh drüber wenns endlich rum ist, sodass wir endlich wieder zum tagesgeschäft übergehn können.

  • Irgendwo dächte ich 34 Mio ( mit Notarztdienst) gelesen zu haben, aber gut ich bin einmal gespannt, wo die Abstriche sind. Denn am Anfang wollte die Bietergemeinschaft irgendetwas um die 89 Mio. Aber wieviel Prozent sind 27 von 89 Mio mit HiOrgs verhandelt man gerne, die kuschen besser als Private Anbieter.
    Ansonsten bin ich auf den gerichtlichen Nachgang schon gespannt.

  • Durch die aktuellen Berichterstattungen habe ich das Gefühl, man sei stolz auf das Ergebnis, was nun erreicht wurde. Dabei schüttelt man zumindest hier in Deutschland nur den Kopf über das, was in Tirol abläuft. Da erscheinen die Diskussionen um die Vergabe in Deutschland fast schon wieder als vernachlässigbar.
    Man hat in Tirol nun auf äußerst fragwürdige Weise den Preis gedrückt und freut sich noch darüber, dass auch künftig der Rettungsdienst auf dem Ehrenamt aufbaut. Nun wird natürlich die ganze Fachwelt mit offenen Augen beobachten, wie sich der Rettungsdienst in Tirol in den nächsten Jahren entwickelt und - natürlich - ob die Bietergemeinschaft den Rettungsdienst zum ausgehandelten Preis halten kann. Spannend wird das allemal.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Werden in Österreich Leistungen wie der Blutspendedienst, Essen auf Rädern und Erste Hilfe Ausbildung über den Rettungsdienst finanziert oder ist das lediglich politische Stimmungsmache: http://www.tt.com/csp/cms/site…ngswesen-nicht-vorbei.csp ?


    Zitat

    Landeshauptmann Platter und ÖVP Landesrat Tilg sowie die Bietergemeinschaft müssen jetzt die Fakten auf den Tisch legen, welche Leistungen sie definitiv kürzen, wie viele Notarztstellen sie streichen, welche Notarzt-Einsatzfahrzeuge sie stilllegen, welche Ortsstellen sie zusperren, wie viele Rettungsfahrzeuge in den Garagen bleiben und wie sie Leistungen wie den Blutspendedienst, Essen auf Rädern, die Katastropheninterventionsteams und die Erste Hilfe Ausbildung künftig finanzieren?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Werden in Österreich Leistungen wie der Blutspendedienst, Essen auf Rädern und Erste Hilfe Ausbildung über den Rettungsdienst finanziert oder ist das lediglich politische Stimmungsmache: [...]

    mir kommt es subjektiv als stimmungsmache vor. ich vermute dahinter die befürchtung, dass wenn man keine blaulichtdienste mehr anbieten kann, gibts niemand, der "über mittag mal schnell" die wenigen essen auf rädern am land ausfährt doer sonstwie zur verfügung steht.


    geld gemacht wird zb mit garagen:
    http://www.roteskreuz-innsbruck.at/westgaragehp.html


    oder mit autolackierereien:
    http://www.roteskreuz-innsbruc…gner.html?&Fsize=ikngcmiv

  • Ein kurzes Off-Topic: lese ich richtig, dass auch auf den T4-"RTW" immer 3 Mann Besatzung fahren (2 RS + 1 in Ausbildung) ?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ein kurzes Off-Topic: lese ich richtig, dass auch auf den T4-"RTW" immer 3 Mann Besatzung fahren (2 RS + 1 in Ausbildung) ?


    Ich kann nur für Wien und Umgebung sprechen (.at ist ja in der hinsicht sehr Inhomogen) und da wird auf allen Notfallrettungsmitteln, u.a. auch T4 mit mind. 3 RS gefahren. Bei mein Stüzpunkt zb wenn dann noch ein Auszubildender drauf kommt, dann kommt kein Crewmitglied runter, also dann 4 mann/frau

  • Ein kurzes Off-Topic: lese ich richtig, dass auch auf den T4-"RTW" immer 3 Mann Besatzung fahren (2 RS + 1 in Ausbildung) ?

    ist nicht vom Hersteller/Modell abhängig. Laut § 2 Abs 1 Tiroler Rettungsverordnung 2002 ist jedes Rettungs- und Krankentransportfahrzeug mit einem Einsatzfahrer und einem Transportführer zu besetzen.
    Da bei den vielen Freiwilligen, Zivildienern, normaler Fluktuation eigentlich ständig genügend Leute aus zu bilden sind, sind 3er Teams an der Tagesordnung.
    Mir wurde aber auch schon angeraten, als Anwärter (also 3.) mit zu fahren, da alle andren Schichten schon besetzt waren.


    Das eigentlich Kranke an der Geschichte ist aber, dass nach § 4 Abs 1 der Tiroler Rettungsverordnung 2002 der EINSATZFAHRER über eine Mindestausbildung als RETTUNSGSANITÄTER verfügen muss. Für den TRANSPORTFÜHRER, also Patientenbetreuer, ist KEINE MINDESTAUSBILDUNG vorgeschrieben.Dazu hin ist als Rettungswagen nach § 3 Abs 1 lit c Tiroler Rettungsverordnung 2002 als Rettungswagen ein Notfall-KTW Typ B nachch EN 1789 zulässig. Und das, obwohl es deutliche Stimmen von DIVI & BAND gegen Typ B als RTW gab, was für Österreich auch zB von der OGNK bestätigt wurde.


    Und obwohl diese RTW ja nur mit 1 Rettungssanitäter besetzt sein muss, der laut Sanitätergesetz 2001 gar nichts damit anfange darf, sind die Fahrzeuge laut Anlage 1b Tiroler Rettungsverordnung 2002 umfangreich mit Medikamenten aus zu statten...


    Kommt mir alles leicht inkonsequent und unausgegoren vor.


    Ach ja, an die Tiroler Rettungsverordnung 2002 hält man sich nur weil man der Meinung ist, das zum 1.10.2009 in Kraft getretene Tiroler Rettungsdienstgesetz 2009 sei momentan noch nicht anwendbar, da allemomentan noch laufenden Verträge nach dem Tiroler Rettungsgesetz 1987 geschlossen wurden.

  • Deutscher und österreichischer Rettungsdienst sind nicht wirklich miteinander vergleichbar, auch wenn ich den modularen Aufbau in .at gut ist, wenn er denn umgesetzt und ausgebaut würde. Nur im Normalfall ist beim RS (at) schluss, weil man mehr in einem Großteil Österreichs nicht braucht und teurer als ein RS ist der NFS halt auch, wenn er denn Hauptamtlich ist.
    Grundlegend ist der NFS nur eine notwendige Bedingung für die Notkompetenzen, welche man wiederum nicht anwenden darf, wenn sie nicht vom Chefarzt freigegeben sind. Somit kann man zwar die NKA/NKV/NKI = (Notkompetenz Arzneimittel/Venöse Zugänge und Intubation) machen aber trotzdem eigentlich nur unter ärztlicher Aufsicht einen Zugang legen und dann Ringer infundieren.
    Weil die Arzneimittelliste des NKA wird durch die HiOrg festgelegt und wenn dies ein weisses Blatt ist bleibt alles beim alten. Bei den venösen Zugängen sieht es ähnlich aus, weil es zwar nicht verweigert werden kann, wie dies bei Intubationen der Fall ist. Nur was bringt mir ein Zugang wenn ich nichts verabreichen darf und zu guter letzt sind die Rettungswagen in der Masse B-KTW's und zum Teil mit weit mehr als 300.000 km im Regeldienst, sowie einer PSA die den Namen nicht verdient.

  • Langsam kann ich nachvollziehen dass sie dort Angst vor frischem Wind haben...

    Der frische Wind scheint mir mittlerweile abgeebbt. Hab mich vor Wochen mit 2 Mitgliedern der Vergabekommission zur Rettungsausschreibung in Tirol unterhalten. Die sind eigentlich sehr die fortschrittliche Schiene gefahren, haben aber zu diesem Zeitpunkt ohne Details zu nennen sich schon sehr enttäuscht über die Vorgänge im Großen & Ganzen angehört...


    Meines Erachtens benötigt es in Österreich lediglich einiger weniger Schritte, um einen Quantensprung in die Zukunft zu schaffen.
    1) RTW sind nur noch nach EN 1789 Typ C gebaut und ausgestattet
    2) auf jedem der RTW aus 1) sitzt mindestens ein hauptamtlicher Notfallsani NKI, der Bildungsmäßig auf dem Stand der Matura ist.
    3) dem NFS-NKI aus 2) wird durch die ärztliche Leitung zugestanden, Notfallkompetenzmaßnahmen lt SanG 2001 auch nur durch Verständigung eines Arztes (zB in der zenatralen Landesleitestelle) durch zu führen.
    4) die Leitstellen richten Ihre Notarztindikationen anhand der Gegebenheiten aus 3) aus.


    Leider scheints zu8mindest in Tirol für die nächsten 10 Jahre anders zu Laufen...