Gesundheitliche Eignung Rettungsassistent

  • naja, mal abgesehen von einigen wenigen Beiträgen, kommt hier nicht wirklich viel Substanz.
    Blöde Sprüche in einem Forum loslassen, die man einem nicht persönlich sagt würde, weil man sonst Angst haben müsste, eins auf die Fresse zu bekommen....


    Kann ich nur zustimmen....

  • 2.1.1
    Zentrale Tagessehschärfe
    Feststellung unter Einhaltung der DIN 58220, Ausgabe Januar 1997.
    Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden. Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden: Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 1,0, Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,8.
    Die Korrektur mit Gläsern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sphärisches Äquivalent) ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.

    Also auf auf meinem Zettel steht


    Zentrale Tagessehschärfe:0,2 RA Ambylopie
    1,0


    Farbsehen:
    Ishihara: normal


    Gesichtsfeld:
    Humphrey Perimetrie: unaufällig


    Beweglichkeit:
    Mobilität: intakt


    trotzdem steht unten Anforderungen erreicht mit Sehhilfe
    Keine Einschränkungen

  • Guten Tag.


    Nun zu einer anderen Fragestellung die sich aber mit dem Thema Sehen beschäftigt.
    Und zwar habe ich eine leichte Rot-Grün-Schwäche... Ich muss dazu sagen dass ich ein Sportbootführerschein habe. Wie einige Wissen muss man da auch ein ärztliches Zeugniss/Eignung vorlegen und Führungszeugniss bla bla bla umd diesen Führerschein zu erwerben.
    Bei der augenärztlichen Untersuchung wurde mit mir das gemacht was schon beschrieben wurde und Extra Untersuchung für die Rot-Grün-Schwäche.
    Nach dieser Untersuchung wurde ich für tauglich gehalten da ich wohl eine minimale Rot-Grün-Schwäche habe....


    Nun zur Frage:
    Hat jmd. Erfahrung oder Vorkenntnisse ob es eine Grenze(prozentual) gibt ob den C1 oder P-Schein auch bei Rot-Grün-Schwäche erwerben kann?
    Ist dies Möglich?

  • Wie du selber festgestellt hast, brauchst Du nur einen Arzt, der Deine Eignung, wozu auch immer bescheinigt. Zu Deiner Fragestellung hilft evtl. ein Blick in die Anlage 6 der FEV.

  • Nun zur Frage:
    Hat jmd. Erfahrung oder Vorkenntnisse ob es eine Grenze(prozentual) gibt ob den C1 oder P-Schein auch bei Rot-Grün-Schwäche erwerben kann?
    Ist dies Möglich?


    Ich habe auch ein rot-grün Schwäche, beim Klasse C Führerschein habe ich nen Zusatztest machen müssen (bei der Verlängerung lustiger Weise nicht), für den RettAss hat es keinen Tango gespielt und zum P-Schien kann ich nichts sagen.


    Denke alles kein Problem!

  • Ich sollte für den Zivildienst auch den P-Schein machen (die JUH wollte mich neben dem KT/RD auch im Rollstuhltransport einsetzen). Mein Augenarzt hat kurz in meine Doku geschaut und mir gesagt, ich solle mir das Geld fürs Attest sparen, es würd mir bei der bekannten rot-grün-Schwäche nicht weiterhelfen. Siehe auch Rot-grün schwäche


    und die hier schreiben:

    Zitat

    Daher darf ein Farbschwacher oder Farbenblinder verschiedene Transportmittel nicht steuern, z. B. Fahrzeuge zur Personenbeförderung (Busse, Taxis), Bahnen, Schiffe, Flugzeuge oder Hubschrauber. Einige Berufe können nicht ausgeübt werden, z. B. Chemielaborant, Polizist, Elektriker oder Maler.


    Pilot gehört auch zu diesen Berufen. Hat den armen Nils in der dritten Klasse ganz schön geschockt, als ihm sein Augenarzt dies eröffnete :)

  • Nachtrag: Mave liebt doch Quellen :)
    http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_6_107.html

    Zitat

    Farbensehen:
    Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 unzulässig bei den Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Bei den Klassen C, C1, CE und C1E genügt Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung.

  • Zitat

    Farbensehen:
    Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 unzulässig bei den Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Bei den Klassen C, C1, CE und C1E genügt Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung.


    Also um genau zu sein bekommt man dne P-Schein wenn der Anomalquotient unter 0,5 liegt. Was auch immer das heisst....