Hallo Gemeinde,
habe eine Frage zum Thema Abschlußgespräch. Im Dezember 2009 habe ich mein Staatsexamen zum RA bestanden. Nach der neuen Regelung werden ja nun die Stunden, welche als RS gefahren wurden auf das Praktikum anerkannt. Das sind bei mir derzeit immerhin ca. 1200 Stunden. Klar ist, dass das Gespräch entfallen kann, wenn man die 1600 Stunden bereits als RS zusammen hat. Klar ist auch, dass das Gespräch sein muss, wenn alle Stunden im Rahmen eines Jahrespraktikum geleistet werden.
Aber wie ist es in meinem Fall, wenn ich nur einen vergleichsweise geringen Teil der Stunden benötige. Hier habe ich zum Thema Abschlußgespräch sehr widersprüchliche Aussagen bekommen. Gibt es eine verbindliche Regelung?
Danke