Abschlußgespräch neue Regelung

  • Hallo Gemeinde,


    habe eine Frage zum Thema Abschlußgespräch. Im Dezember 2009 habe ich mein Staatsexamen zum RA bestanden. Nach der neuen Regelung werden ja nun die Stunden, welche als RS gefahren wurden auf das Praktikum anerkannt. Das sind bei mir derzeit immerhin ca. 1200 Stunden. Klar ist, dass das Gespräch entfallen kann, wenn man die 1600 Stunden bereits als RS zusammen hat. Klar ist auch, dass das Gespräch sein muss, wenn alle Stunden im Rahmen eines Jahrespraktikum geleistet werden.
    Aber wie ist es in meinem Fall, wenn ich nur einen vergleichsweise geringen Teil der Stunden benötige. Hier habe ich zum Thema Abschlußgespräch sehr widersprüchliche Aussagen bekommen. Gibt es eine verbindliche Regelung?


    Danke

  • Du absolvierst nach deiner schulischen Ausbildung die praktische Tätigkeit nach § 7 RettAssG - zwar deutlich verkürzt, aber dennoch entfällt diese für dich nicht gänzlich. Daher ist - wie Nils bereits schrieb - ein Abschlussgespräch zu führen. Zum Thema siehe auch Bundesverwaltungsgericht urteilt über Anrechnung von als RS geleisteten Stunden bzw. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • DAS ist Stand der Dinge: http://www.gesetze-im-internet.de/rettassaprv/__2.html
    Zuletzt 2007 geändert, lediglich redaktioneller Natur meine ich. §2 fordert ganz eindeutig ein Abschlussgespräch. Eine derart gravierende Änderung ginge auch nicht ohne entsprechendes Echo in der Fachpresse über die Bühne.


    Leider kenne ich ein BF die darauf keinen Wert legt sondern die Urkunde zum führen der Berufsbezeichnung auch ohne das absolvieren des Gespräches aushändigt und argumentiert, es gebe ja eine neue Regelung.

  • Leider kenne ich ein BF die darauf keinen Wert legt sondern die Urkunde zum führen der Berufsbezeichnung auch ohne das absolvieren des Gespräches aushändigt und argumentiert, es gebe ja eine neue Regelung.

    Als ich noch als Praxisanleiter (Bayern) tätig war, musste der das Abschlußgespräch führende Arzt (von der Regierung als solcher ermächtigt) einen Antrag unterschreiben. Dieser Antrag wurde an die Regierung geschickt und daraufhin erst bekam der Praktikant seine RA Urkunde. Wie kann die Feuerwehr einfach so eine Urkunde aushändigen? Geht das in anderen Bundesländern?

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Tio:
    Genau so ist es in Ba-Wü auch. Es gibt ein Formular das ausgefüllt und vom LRA u/o Praxisanleiter sowie dem zuständigen Arzt der das Abschlußgespräch mitgeführt hat unterschrieben werden muss (kann man sich auf der RP Seite downloaden).


    In Ba-WÜ erhält man die Urkunde ausschießlich vom RP Karlsruhe (bei Nachweis von 1600 Std (Anrechnung von 8h pro RS Schicht) entfallen Abschlußgespräch, Berichtsheft etc. Die Urkunde erhält man aber nur vom RP.

  • Leider kenne ich ein BF die darauf keinen Wert legt sondern die Urkunde zum führen der Berufsbezeichnung auch ohne das absolvieren des Gespräches aushändigt und argumentiert, es gebe ja eine neue Regelung.

    Das vermag ich kaum zu glauben, denn die ausstellende Behörde ist ja in keinem Fall der Dienstherr, sondern immer die zuständige Regierungsbehörde.
    Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung kann also gar nicht von einer BF ausgestellt werden, sonder nur vom dafür zuständigen Amt (Regierungspräsidium, oder Landesministerium)

  • Wenn es eine BF aus NRW war, könnte ich mir vorstellen, dass es da sehr kurze Dienstwege gibt:


    Die kommunalen Gesundheitsämter stellen hier ja bekanntlich die Urkunden aus. Und da die BF ja auch eine kommunale Einrichtung ist...