RTH mit Leuchtkugel beschossen

  • Nach dem erneuten Angriff auf "Christoph 26" haben das Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch und der Landkreis Friesland 1500 Euro Belohnung für Hinweise auf den Täter ausgesetzt: http://www.nwzonline.de/Region…+Hinweis+auf+T%E4ter.html

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Grade beim stöbern gefunden.


    Die "Angriffe" mit Laserpointern haben auch Konsequenzen:


    Hof - Gefährlicher Scherz, der in einer Katastrophe hätte enden können: Weil sie einen Piloten mit einem Laserpointer geblendet hat, ist eine 26-Jährige zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.


    http://www.merkur-online.de/na…-laserpointer-956468.html



    und




    Los Angeles - Ein 37-jähriger Kalifornier muss nach einer Laserattacke auf zwei Passagierflugzeuge für zweieinhalb Jahre hinter Gitter


    http://www.merkur-online.de/na…st-amerikaner-511105.html

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Mal ne generelle Frage: Wie ist es denn möglich über mehr als 100 Meter das Auge eines, im-Flug-befindenden Piloten zu treffen und zu verfolgen?

  • Das hab ich mich auch schon gefragt. Bei Flugezeugen stell ich mir das auch schwierig vor. Man müsste ja schon sehr weit weg stehen, da man ansonsten ja nur das Bodenblech beschiesst

  • Diese Täter versuchen ja auch nicht bewußt das Auge des Piloten zu treffen, sondern "lediglich" das Fluggerät. "Piloten-Treffer" sind dann "Kollateralschäden". Vielleicht nicht gewollt, aber billigend in Kauf genommen.
    Ein Verbot dieser Laser wird leider nur wenig bringen. Wer so ein Ding möchte, bekommt es irgendwie auch. Ist wie mit den ca. 10 Mio. registrierten und ca. 20 Mio. illegalen Waffen.

  • Nicht das Treffen des Auges des Piloten ist das Ziel dieser "nichtdenkenden Menschen", es
    reicht vollkommen aus, die Scheibe des Hubschraubers, (PKW, LKW: Windschutzscheibe) zu treffen. Durch die Krümmung der Scheibe kommt es zu Lichtbrechungen, die bei der Anwendung von Laserstrahlen erheblich helle BLITZE verursachen können. Diese reizen die Augen (Netzhaut) so stark, dass es kurzfristig (oder auch langfristig) zum Ausfall der Sehleistung führen kann. Vergleichen kann man das mit dem Verblitzen beim Schweißen ohne Augenschutz. Es reicht hierzu aus, das der Laserstrahl nur auf die stark gewölbte Scheibe eines Hubschraubers trifft um eine solch imposant
    gefährliche Lichtbrechung zu verursachen, das der Pilot für mehrere Minuten
    (selten Stunden) erblindet oder nur noch schemenhaft (Tanzende Lichtpunkte werden beschrieben) sehen kann.


    Was hierbei passieren kann darf sich jeder ausdenken und dafür muss man nicht mit dem Fluggerät vertraut sein. Gleiches gilt im Straßenverkehr, plötzlich eintretende Sehstörung bei Tempo 70 hat verheerende Folgen.


    Die Lichtbrechung auf Windschutzscheiben (LKW, PKW) ist aufgrund der nicht so starken Krümmung der Scheiben weniger ausgeprägt, kann aber zu ähnlich verheerenden Blendungen mit anschließendem Unfallereignis führen. Es macht aus meiner Sicht keinen Unterschied ob man eine Person im Auto mit einem Laserpointer blendet oder ob jemand einen Kanaldeckel von einer Brücke wirft.
    Verletzungen oder Tote werden hierbei billigend in Kauf genommen. Dies sollte beim Strafmaß mit berechnet werden, das sind KEINE Spielzeuge mehr.


    Mein Fazit: Man sollte Laserpointer mit so hoher Leistung unter das Waffengesetz stellen und den Verkauf nur an registrierte, autorisierte Personen (Lasertechniker, Lichttechniker etc.) abgeben.
    Ein gänzliches Verbot wäre übertrieben.