Ich glaube nicht, dass es dafür bei einer Lage wie in DU Veranlassung gab. Ich denke, es war ausreichend Fachpersonal im Dienst und vor Ort, um diese Aufgaben zu übernehmen. Das ist schlussendlich auch ein versicherrungsrechtliches Problem.
Ich würde diese Meinung gerade am Anfang im Bereich der Panik nicht teilen und bin der Meinung das gerade am Anfang der Versorgung jede Hand und jeder Helfer gebraucht wird.
Wenn dann die rettungsdienstlichen Recourcen vor Ort sind und die Situation übernommen haben können die Helfer in Zivil abgelöst werden bzw. anders besetzt werden.
Die Frage des Versicherungsschutz stellt sich mir hier nicht da dies eine Erste Hilfe Leistung ist und dies durch den Unfallversicherungsschutz des Bundes gedekt sein müßte.
Gegen rechtliche Ansprüche kann man sich schützen in dem man beim DBRD oder BVRD Mitglied wird