Das Amtsgericht Kamenz (Sachsen) hat einen 38-jährigen Rettungsdienstmitarbeiter wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.625 Euro verurteilt. Sein ebenfalls angeklagter 39-jähriger Kollege entzog sich der Verhandlung, indem sein Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin stellte.
Die beiden Angeklagten waren im Juni 2008 mit Sondersignalen zu einem 22-Jährigen gerufen worden, der von einem 15 Meter hohen Dach gestürzt war. Vor Ort untersuchten sie den Patienten wohl nurr unzureichend: "Er war betrunken und sagte immer wieder, dass nichts sei und er keine Schmerzen habe ", versuchte sich der 38-jährige Angeklagte zu verteidigen. Was sie dabei wohl übersahen: der Patient hatte innere Verletzungen, Brüche von Wirbeln, Rippen sowie einen gebrochenen Oberschenkel.
Eine weitere Rettungswagenbesatzung, die vier Stunden später zu dem 22-Jährigen gerufen wurde, brachte ihn in ein Krankenhaus, von wo er anschließend nach Dresden geflogen und in ein künstliches Koma versetzt wurde.
Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2547181