RH will wieder nach 5 Jahren wieder in den Dienst (RH in Hessen gemacht)

  • aber einen RS-lehrgang von vorn zu beginnen stellt den probanden sicherlich vor eine zeitliche herausforderung, die die wenigsten werden schultern können. für einen RS-lehrgang gehen jahreweise urlaub drauf, wenn man berufstätig ist, vom entgelt für die wiederholung des grundkurses abgesehen.


    Ja und? Wir reden ja hier auch vom RettSan und nicht SanHelfer; von daher gibts da auch für mich kein Verständnis wenn über Fristen gemeckert wird oder diese gar bewußt "übersehen" werden. Ehrenamt und zeitlicher Aufwand hin oder her.

  • wir reden ja nicht über geschenkte RS-urkunden, und ich will auch auf garkeinen fall eine freifahrtschein-regelung für alle propagieren. aber im einzelfall kann der reset-knopf auch mal unsinnig sein, und ich denke, das ist hier der fall. der problemsteller ist als RH einen zivildienst lang RTW gefahren. danach einige monate lang hauptamtlich in einem vollzeit-arbeitsverhältnis. der fängt sicher nicht bei null an, und ihm einen grundkurs vorzuschreiben, halte ich im konkreten einzelfall für inadäquat.


    ganz anders sieht es aus, wenn jemand nach seinem RH-kurs innerhalb von 5 jahren vier gelegenheitssanitätsdienste geleistet hat, weil er/sie einfach ein typischer ehrenamtlicher ist. dann ist nach 5 jahren wahrscheinlich nichts mehr übrig.


    übrigens unterziehen wir diese praxis gerade einer internen prüfung, und wer weiß, vielleicht stellen wir das ein. das liegt hier nicht in meinem einflussbereich, und ich finde es aus den oben genannten gründen auch nicht so schrecklich wichtig. das einzige, was der RS mehr darf, ist beifahrer KTW, und die fälle, in denen das problem überhaupt auftaucht, sind statistisch meiner ansicht nach [heuristisch] zu vernachlässigen, da ich in meiner hiesigen, ca. 10jährigen verbandsgeschichte nur auf 2 fälle komme, bei denen das überhaupt ein problem war.


    im übrigen gibt es in BaWü keine ausbildungs- und prüfungsverordnung. die organisationen sind von daher relativ frei in der gestaltung der ausbildung.

  • im übrigen gibt es in BaWü keine ausbildungs- und prüfungsverordnung. die organisationen sind von daher relativ frei in der gestaltung der ausbildung.


    Noch eine Baustelle für den DBRD. ;)


    Ich kann für mich als NRW'ler nur sagen: Danke für die RettAPO NRW! :positiv:
    Die fehlende Möglichkeit eines Aufbaulehrganges dank verstrichener Fristen für so manchen RH-NRW'ler ist ein Geschenk zur Qualiätssicherung.

  • Zitat

    Die fehlende Möglichkeit eines Aufbaulehrganges dank verstrichener Fristen für so manchen RH-NRW'ler ist ein Geschenk zur Qualiätssicherung


    Mal provokativ gefragt: Warum? Dient zur Qualitätssicherung nicht die Prüfung am Ende?

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Viele Leute, die seit mehreren Jahren den RH-NRW haben, würde ich nicht ohne weiteres in einen RS-Aufbaulehrgang stecken wollen.


    Da ist es aus meiner Sicht richtig, dass die RettAPO NRW sagt: Bitte komplett neu machen - Da Frist überschritten.

  • Da muss ich aber wieder nach dem Warum fragen. Was spricht denn dagegen? Das Besuchen eines Lehrganges heißt ja nicht automatisch, dass sie die Prüfung bestehen, oder? Und wenn dem so ist, dann sollte man sich eher über die Abschlussprüfung Gedanken machen, als über die vorgeschalteten Fristen. Nebenbei bemerkt find ich gerade den Zeitraum von 2 und 3 Jahren sehr willkürlich und ohne jede Begründung.

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Mangelndes theoretisches Wissen und fehlende Einsatzpraxis.


    Solange sich jemand kurz hintereinander immer weiter qualifiziert, kann man davon ausgehen, dass er durch die anschließende Weiterqualifikation weniger Probleme bekommt, als jemand, der das letzte Mal sein RD-Lehrbuch und einen KTW / RTW von innen vor Jahren gesehen hat.


    Die Frist von 2 Jahren - Bzw. auf Antrag sind es 3 Jahre - halte ich für angemessen. In Vollzeit würde man den RS innerhalb von 3,5 Monaten schaffen; da halte ich 36 Monate - sprich das zehnfache der eigentlichen Ausbildungszeit! - schon für großzügig.

  • Ich kann für mich als NRW'ler nur sagen: Danke für die RettAPO NRW! :positiv:


    Ein ganz schön hohes Ross, von dem aus du da sprichst, bedenkt man, dass es bei euch solche Absurditäten Dinge wie den RH-NRW überhaupt gibt. Da macht man faule Kompromisse und zeigt dann mit dem Finger auf andere, da muss ich ja mal kurz lachen.


    J. :spiteful:

  • Ich seh das Problem immernoch nicht. Wenn es um das Wissen dieser Person so schlimm steht, wieso ist dann davon auszugehen, dass er die Prüfung besteht? Oder reden wir gerade aneinander vorbei? Und wenn er die Prüfung nicht besteht, dann ist das doch sein Problem, oder?

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Jörg:
    Ich habe nicht gesagt, dass der RH-NRW optimal ist - Aber die festgesetzte Frist in der RettAPO NRW sagt zumindestens, dass man sich sputen soll wenn man noch den RS machen möchte - Und das halte ich für richtig.


    Sowohl für euren "großen" RH - Sowie erst recht für den RH-NRW a la "SAN-Helfer mit KTW-Fahrberechtigung".



    trident:
    Wenn die Fortbildung aus dem Ehrenamt einer HiOrg gezahlt wird möchte man auch Erfolge - Sprich geringe Durchfallquoten. Eine Aufweichung der Frist würde meiner Meinung nach dazu führen, dass vermehrt Leute einen Aufbaulehrgang besuchen, die fachlich seit längerer Zeit keinen engen Bezug mehr zum KTP und RD haben - Und somit die Durchfallquoten steigen.

  • Und somit die Durchfallquoten steigen.


    Womit die Qualität als aussterbende Rasse ja geschützt sein sollte. Und wer sich nach langer Zeit unvorbereitet in einen Aufbaulehrgang stürzt und deshalb die Kohle vernichtet ist dann halt selber schuld.


    Eddy

  • Zitat

    Wenn die Fortbildung aus dem Ehrenamt einer HiOrg gezahlt wird möchte man auch Erfolge - Sprich geringe Durchfallquoten. Eine Aufweichung der Frist würde meiner Meinung nach dazu führen, dass vermehrt Leute einen Aufbaulehrgang besuchen, die fachlich seit längerer Zeit keinen engen Bezug mehr zum KTP und RD haben - Und somit die Durchfallquoten steigen.


    Wobei ich hier entgegnen würde, dass es das Problem der Hiorg ist, wenn sie wirklich jedem den Rettungssanitäter bezahlt. Wenn ich etwas für mein Geld möchte, dann muss ich es auch richtig investieren und nicht irgendwo versenken. Dann liegt das Problem an der Hiorg und dem Umfeld, nicht aber an dieser Frist.

    We are the pilgrims, master; we shall go always a little further.

  • Die machen dann für 1 oder 2 Leutchen nen Crashkurs????


    Kann ich mir nicht vorstellen.


    Wie oft die das machen weß ich nicht, aber zumindest dieses Jahr gibt es wohl einen (RS 11-20).
    (Vorweg: Ja - auch ich habe gesehen dass im Internet/Caruso die Beschreibung der der Abschlusswoche sehr ähnelt, aber telefonisch gibt's bei der Schule weitere Infos)


    Wenn ich mal von einer Kursgröße von max. 20 Personen ausginge, blieben bei aktuell 5 Restplätzen 15 scheinbar angemeldete "Auffrischer".