Unterbrechung der RA-Ausbildung

  • Hallo Leute.


    Ich will nicht das ganze Thema hier breittreten (es kostet im Moment all meine Power).
    Wollte eigentlich nur Infos zu diesem Unterrichtsausfall, denn dieses Thema ist im RettAssG. garnicht geregelt (sagt auch die Anwältin). Anscheinend kam sowas aber anderswo auch noch nicht vor.


    Nur so viel:
    Die Schule, die ausbildet, hat ihren Sitz nicht in Berlin, lediglich der Träger der Maßnahme (die Dozenten reisen immer nach Berlin). Gefördert wird es aus Mitteln des Sozialfonds (den wir schon kontaktiert haben).


    Die Schulbescheinigung besagt nur, dass die Ausbildung gefördert wird und den Zeitraum. Demzufolge haben wir also nur eine mündliche Absprache mit dem Träger, dass er dafür sorgt, uns auszubilden. Und eben dieser Träger :mauer: hat irgendein organisatorisches und / oder finanzielles Problem (oder gar psychisch?), so dass unser Prüfungstermin von Anfang März verschoben wurde auf : evtl Juni.


    ich krieg bald ne Krise mit diesem Thema.

  • Bezüglich der angesprochenen Problematik gibt es lediglich zwei Fundstellen, die hier zu Rate gezogen werden können:


    § 6 RettAssG regelt die Fehlzeiten, die auf die Dauer des Lehrganges angerechnet werden können.



    Zitat

    Auf die Dauer des Lehrgangs nach § 4 werden angerechnet


    1. Ferien,
    2. Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder vom Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zur Gesamtdauer von 120 Stunden oder, sofern der Lehrgang in Vollzeitform durchgeführt wird, von vier Wochen, bei einem verkürzten Lehrgang nach § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 4 bis zu höchstens 60 Stunden oder, sofern der Lehrgang in Vollzeitform durchgeführt wird, von zwei Wochen.


    Auf Antrag können auch darüber hinausgehende Fehlzeiten berücksichtigt werden, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Ausbildungsziel durch die Anrechnung nicht gefährdet wird.


    Ferner ist in der Bescheinigung über die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung (siehe RettAssAPrV) durch die Schule zu bestätigen, dass der Schüler regelmäßig und mit Erfolg am Lehrgang/Ergänzungslehrgang für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten teilgenommen.


    Es ist daher anzuraten, sich unter Hinweis auf oben genannte Regelungen - wie bereits angesprochen - einen Rechtsbeistand zu nehmen und das weitere Vorgehen mit der für die Ausbildung zuständigen Behörde zu klären. Eventuell genügt auch das klärende Gespräch mit der zuständigen Behörde ohne einen kostenpflichtigen Rechtsbeistand. Allerdings ist darauf zu achten, sich alle Aussagen der Behörde schriftlich bestätigen zu lassen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich will nicht das ganze Thema hier breittreten (es kostet im Moment all meine Power).

    Ich könnte für Dich den Kontakt zum Schulleiter herstellen, der sicher Antwort auf deine Fragen geben kann.
    Den Rest versuchen wir per PN zu klären.

  • Ich möchte hier mal im Allgemeinen davor warnen eine parallele (Rechts-)Beratung zu machen. Im Fall von Zen ist bereits ein Anwalt involviert (oder auch mehrere) insofern würde ich auch sämtliche Problematiken über den Anwalt klären.


    Und für den Anwalt / oder die Anwältin als Tipp: RettAssG und RettAssAPrVO lohnen einen Blick. Damit lässt sich die ganze Problematik eigentlich sehr gut aufbereiten.


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Und für den Anwalt / oder die Anwältin als Tipp: RettAssG und RettAssAPrVO lohnen einen Blick. Damit lässt sich die ganze Problematik eigentlich sehr gut aufbereiten.

    ja, die Gesetzestexte wurden natürlich von der Anwältin durchforstet. Jedoch steht nirgens was dazu, dass es von Seiten der Ausbildungsstätte zu Unterrichtsausfall kommt.


    Haben heut erfahren, dass der vorraussichtliche Prüfungstermin im August sein soll ...Das heißt: knapp 6 Monate kein Unterricht, dann eine Vorbereitungswoche, dann Prüfung, wenn ich richtig verstehe. Dann kann ich meinen RA ja gleich im Fernstudium machen. ;(


    Danke für Eure Tipps.

  • Ich könnte für Dich den Kontakt zum Schulleiter herstellen, der sicher Antwort auf deine Fragen geben kann.


    Markus; ich will dir nichts böses aber am besten editiere mal dein Posting und nimm mal deine Rufnummern raus - Die muss man ja nicht unnötig streuen ... Reicht ja wenn ich die habe und Telefonterror mache. :D
    Wenn Zen sie nicht hat kann er sie ja bei dir per PN anfordern.