Unterbrechung der RA-Ausbildung

  • Liebe Retter :hallo:


    Mir und meinen Kollegen im RA-Kurs brennt eine Frage unter den Nägeln:


    Wie lange ist eine Unterbrechung der Ausbildung (Aufbaulehrgang vom RS zum RA) rechtens?
    Unsere Schule hat interne Schwierigkeiten mit der Finanzierung oder/und Organisation und dadurch gibt es einen Unterrichtsausfall. Zwar sollen die zum Rett.Ass. vorgesehenen Stunden alle eingehalten werden, aber der Termin zur staatlichen Prüfung wurde nun von Ende Februar 2011 auf Juni (!) verschoben. In der Zwischenzeit sind 4 Trainigstage und eine Vorbereitungswoche geplant, jedoch anscheinend kein regulärer Vollzeit-Unterricht mehr. ?(


    Was soll man dazu sagen? Was kann man da machen?


    Viele Grüße!

  • Verstehe ich das richtig, dass die Schule den laufenden Lehrgang aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, ungeplant unterbricht? Interessante Frage, die vermutlich im Zweifel einer juristischen Klärung bedarf. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass ich mein Geld (anteilig) zurückfordern würde, was aber bei einer Zahlungsunfähigkeit (?) der Schule schwierig sein könnte. Zur endgültigen Klärung bleibt wohl nur der Rechtsweg oder zunächst einmal eine anwaltliche Beratung.


    Viel Glück!

  • ja, Du verstehst richtig, Jörg.
    Ein Anwalt wurde schon aufgesucht, aber noch keine Antwort gefunden auf die Frage nach der langen Unterbrechung.
    Es handelt sich außerdem um eine geförderte Maßnahme, so dass wir mit "Geld zurückverlangen" nicht weiterkommen...


    Bin dankbar für Hinweise und Ideen.

  • So ganz spontan würde ich mal bei der zuständigen Behörde anfragen, wie das weitere procedere nun geplant ist. Mir ist ein ähnlicher Fall bekannt, bei dem in Zusammenarbeit von Regierungspräsidium und RD-Schulen, eine Lösung gefunden wurde.


    Im Übrigen musste ja irgendwann jemand diese Förderung genehmigen. Das könnte auch ein passende Ansprechpartner sein.


    Für konkrete Fragen und Lösungen schliesse ich mich Jörg´s Rat an: Anwalt aufsuchen...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Ich kenne einen ähnlichen Fall - da hat eine andere Schule auf die Schnelle die Schüler unbürokratisch übernommen.
    @ Oepfae: vermutlich meinen wir den gleichen Fall.

  • Ich kenne einen ähnlichen Fall - da hat eine andere Schule auf die Schnelle die Schüler unbürokratisch übernommen.

    unser Kurs wurde auch schon einmal von einer anderen Schule übernommen. Trotzdem hat sich nicht wesentlich was verbessert. Anscheinend gehts den Trägern immer nur ums Geld und weniger um eine hochwertige Ausbildung bzw darum, junge Menschen zu guten Rettungsdienstlern auszubilden. :dash:


    Ich habe jedenfalls das Rett.Ass.Gesetz studiert und kann da nichts finden bezüglich Unterrichtsausfall...

  • Es gibt im RettAssG eine vorgeschriebene Stundenzahl, aber das weisst du natürlich selber. Ich nehme mal an, dass so etwas, wie ein Vertrag besteht, in dem die Ausbildungsdauer incl. Prüfung hinterlegt ist. Was natürlich bei einer Beendigung der Schulexistenz kaum noch einzuklagen ist. Handelt es sich um eine autonome Schule oder ist diese im Besitz eines Verbandes, Landes oder Firma ? Dann könnte man evtl. auf diese Rückgreifen.


    Was sagt die Aufsichtsbehörde dazu ?

  • Was sagt die Aufsichtsbehörde dazu ?

    Wer ist das denn, die Aufsichtsbehörde? Meinst Du das Landesprüfungsamt? Oder den Sozialfonds (die wissen Bescheid, aber sagen bisher nicht viel..)


    Einen Vertrag gibt es leider nicht. Bleibt zu hoffen, dass der Anwalt was rausfinden wird.

  • Normalerweise existiert eine Aufsichtsbehörde, die auch für die Prüfungen bzw. die Ausstellung der Urkunden zuständig ist. Dies ist allerdings in jedem Bundesland anders. Mal die Regierungspräsidien, mal die Gesundheitsbehörden ...


    Kein Vertrag - upps - vielleicht so etwas wie eine mündliche Vereinbarung ?

  • Von welchem Vertrag sprecht Ihr denn? Ausbildungsvertrag oder Vertrag über diesen ominösen Zuschuss?


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • ja. Kein Vertrag zwischen Schülern und Schule. Sowas mach ich auch nicht nochmal...



    Zwischen wem denn dann? Irgendwer muss ja nen Vertrag geschlossen haben. Sonst hätten die dich da keinen Tag reingelassen.

  • Also gibt es wohl einen Vertrag. Du hast nur nichts schriftliches in der Hand... Und jetzt nochmal von vorne: wer hat die Schule ausgesucht, wer hat den Platz dort besorgt und wer zahlt was an wen für die Ausbildung?

  • Kann mir mal jemand den Namen der Schule nennen- gerne auch per PN?
    Ich bekomme zufällig auch noch von einer Academie aus Berlin eine Menge Geld.


    ALSO BITTE....INFO