Laurens Baeckmann, Geschäftsführer des Duisburger Krankentransport-Unternehmens MTS, kritisiert Mietwagenunternehmen, die mit ihren Fahrzeugen Liegend-Krankenfahrten anbieten - dies sei illegal, so Baeckmann. Eine eindeutige gesetzliche Regelung würde aber nach Auskunft der Stadt Duisburg fehlen, weshalb es sich hier um eine Grauzone handeln würde. Eine entsprechende, gesetzliche Regelung soll aber nach Aussage der Pressesprecherin der Stadt in einiger Zeit kommen - allerdings wohl zu Gunsten der Mietwagenunternehmer.
Laurens Baeckmann indes verweist darauf, dass der Einsatz von Tragestuhl und Fahrtrage unter die Medizinproduktebetreiberverordnung fällt und daher nur von dafür ausgebildetem und eingewiesenem Personal eingesetzt werden dürfte. Die Fahrer der Mietliegewagen verfügen allerdings lediglich über einen Personenbeförderungsschein. Die Düsseldorfer Bezirksregierung sieht dies allerdings nicht so: Wenn die hilfebedürftigen Personen keine medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt benötigen oder der besonderen Einrichtung eines Krankenwagens bedürfen, können sie durchaus mit einem Mietwagen fahren - unabhängig, ob liegend oder sitzend. Die Bezirksregierung beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus 2008 (AZ: 13 A 2457/05), wonach die Entscheidung, wie ein Patient transportiert werden muss, durch einen Arzt zu treffen ist.
Quelle: http://www.derwesten.de/staedt…n-Duisburg-id4405797.html
Zum Thema siehe auch
Urteile - Sammlung parallel zu den Gesetzestexten
Diskussion um Mietliegewagen