Duisburg: Unternehmer kritisiert Liegend-Krankenfahrten in Mietwagen

  • Laurens Baeckmann, Geschäftsführer des Duisburger Krankentransport-Unternehmens MTS, kritisiert Mietwagenunternehmen, die mit ihren Fahrzeugen Liegend-Krankenfahrten anbieten - dies sei illegal, so Baeckmann. Eine eindeutige gesetzliche Regelung würde aber nach Auskunft der Stadt Duisburg fehlen, weshalb es sich hier um eine Grauzone handeln würde. Eine entsprechende, gesetzliche Regelung soll aber nach Aussage der Pressesprecherin der Stadt in einiger Zeit kommen - allerdings wohl zu Gunsten der Mietwagenunternehmer.
    Laurens Baeckmann indes verweist darauf, dass der Einsatz von Tragestuhl und Fahrtrage unter die Medizinproduktebetreiberverordnung fällt und daher nur von dafür ausgebildetem und eingewiesenem Personal eingesetzt werden dürfte. Die Fahrer der Mietliegewagen verfügen allerdings lediglich über einen Personenbeförderungsschein. Die Düsseldorfer Bezirksregierung sieht dies allerdings nicht so: Wenn die hilfebedürftigen Personen keine medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt benötigen oder der besonderen Einrichtung eines Krankenwagens bedürfen, können sie durchaus mit einem Mietwagen fahren - unabhängig, ob liegend oder sitzend. Die Bezirksregierung beruft sich dabei auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus 2008 (AZ: 13 A 2457/05), wonach die Entscheidung, wie ein Patient transportiert werden muss, durch einen Arzt zu treffen ist.


    Quelle: http://www.derwesten.de/staedt…n-Duisburg-id4405797.html



    Zum Thema siehe auch
    Urteile - Sammlung parallel zu den Gesetzestexten
    Diskussion um Mietliegewagen

  • Wer sagt denn, dass das Personal für die Liegendtaxis nicht nach MPG auf Trage und Stuhl eingewiesen wurde?
    Dafür bedarf es ja keine medizinischen Qualifikation.

  • Ich hoffe, dass der Vorstoß Erfolg hat - Und das Thema generell nochmal in den Vordergrund rückt.


    Mittlerweile sieht man regelmäßig Infektionspatienten und sauerstoffpflichtige Patienten im Liegemietwagen ...


  • Mittlerweile sieht man regelmäßig Infektionspatienten und sauerstoffpflichtige Patienten im Liegemietwagen ...


    Heute ein Déj? -vu gehabt - Während wir auf dem Flur der Ambulanz unsere Patientin umbetteten rollten 2 Fahrer eines Liegemietwagen in Schutzkleidung und mit Mundschutz inkl. einer Trage mit entsprechend vermummten Patienten und einer O2-Tasche an uns vorbei. :whistling:

  • Dieses Thema von Herrn Baeckmann, wird meines Wissens glaube ich schon seit 2004 immer und immer wieder angesprochen ohne Erfolg.


    So lange nichts passiert ist auch alles gut, aber wenn mal was passiert.


    In dem Fall von Dorsk, möchte ich mal nachhören, ob es überhaupt zulässig ist Sauerstoff , in einem Mietwagen zu transportierten, so lange es kein Eigentum des Patienten ist und ob es zulässig ist, dass der Fahrer oder Beifahrer dem Patienten dies verabreichen.

  • In dem Fall von Dorsk, möchte ich mal nachhören, ob es überhaupt zulässig ist Sauerstoff , in einem Mietwagen zu transportierten, so lange es kein Eigentum des Patienten ist und ob es zulässig ist, dass der Fahrer oder Beifahrer dem Patienten dies verabreichen.


    Der Patient braucht offensichtlich medizinisch-fachliche Betreuung.
    Deswegen ist auch ein Krankentransport angezeigt.
    vgl.
    http://www.g-ba.de/downloads/6…htransport-2004-12-21.pdf

    Zitat

    § 6 Krankentransporte
    (1) Ein Krankentransport kann verordnet werden, wenn der Versicherte während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen des Krankentransportwagens (KTW) bedarf oder deren Erforderlichkeit aufgrund seines Zustandes zu erwarten ist. Die fachliche Betreuung in Krankentrans-portwagen wird nach den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften durch qualifiziertes nicht-ärztliches Personal gewährleistet. Die medizinisch-technische Einrichtung ist auf die Beförderung von Nicht-Notfallpatienten aus-gelegt.
    (2) Der Krankentransport soll auch dann verordnet werden, wenn dadurch die Übertragung schwerer, ansteckender Krankheiten der Versicherten vermieden werden kann...


    Für den Arzt, der diese Krankenfahrt verordnet hat, kann das im Schadensfall problematisch werden, ebenso für den Unternehmer, der die Krankenfahrten organisiert:
    http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=113434

  • Jein.
    Ich bin mir da nicht sicher.


    Wenn ich als Patient dauerhaft 2 Liter Sauerstoff bekomme und diese bei einem solchen Transport mitnehme, brauche ich dann eine Betreuung.


    Zu hause geht es ja auch ohne.

  • Liegemietwagen?!? Noch nie gehört. Warum sollte sich denn jemand sowas mieten und nicht auf die üblichen Verdächtigen zurückgreifen? Mal abgesehen davon, daß sich die Umstände auch leicht improvisiert anhören. :S

  • Liegemietwagen ist die korrekte Bezeichnung für "unqualifizierten Krankentransport", sprich Krankenfahrten mit Taxifahrer oder Träger.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Hier gibt es auch so eine Firma. Diese wird vom Kreis immer mal wieder verwarnt, richtig passiert ist aber noch nie etwas.
    In der Vergangenheit haben die Fahrer sich auch gern mal KTW Transportscheine ausstellen lassen. Lässt sich ja sicher besser abrechnen.

  • Liegemietwagen ist die korrekte Bezeichnung für "unqualifizierten Krankentransport", sprich Krankenfahrten mit Taxifahrer oder Träger.

    Danke... Aber ist das denn für den Patienten wirklich deutlich billiger?

  • Es fallen ja schon für den Betreiber einige Kosten weg. Eben z.B. die Kosten für qualifiziertes Personal und das Material, welches im Vergleich zum KTW nicht vorgehalten werden muss.
    Dieser Kostenvorteil kann an die Kostenträger weitergegeben werden und die sind natürlich dadurch auch daran interessiert, dass dann dieses kostengünstige Angebot genutzt wird.


    Allerdings gibt es hier auch einige rechtliche Probleme, siehe z.B. hier: http://www.kbh-hannover.de/Aer…dauerbrenner-.htm?mnu=995

  • Also ich möchte mich ja jetzt nicht outen, aber ich weiss das es in NRW, dort wo ich mal so unterwegs war nicht billiger ist. Da zahlt der Patient pauschal glaube ich 5 oder 10 â?? pro Transport selbst. Egal ob Taxi, Liegendtaxi, KTW oder RTW (beim letzten bin ich mir nicht ganz sicher).

  • Bei uns fahren einige Taxiunternehmer mit Liegendpatienten durch die Weltgesch ichte
    Perfide finde ich, das es keinerlei Vorschriften gibt, bzgl. Desinfektion usw.
    Eines dieser Fahrzeuge ist ein VW T5, in so einer Luxuxvariante. Schön mit Teppich ausgekleidet.
    Möchte mir garnicht vorstellen, was da alles drin nistet.
    Da ich zudem auch den Sauerstoffdurchsatz dieser Unternehmen kenne, bin ich immer wieder
    irritiert, was die alles unqualifiziert durch die Gegend schaukeln.
    Und am Wochenende wird das Tragengestell usw. ausgebaut, Sitze rein, und dann wird diese
    keimschleuder als Taxi bzw. Mietwagen eingesetzt. :golly:
    Alles ganz legal........ :pump:

  • Da kann die Teppicheinrichtung einen persönlich begrüßen und nebenbei Mathe-Aufgaben rechnen. :D


    Da sagt jede PISA-Studie über NRW aber gegenteiliges... :-D


    1998 in Wetzlar fuhren die Johanniter mit einem Chrysler Voyager unqualifizierten KTP. Zwecks evtl. doch notwendig werdender Versorgung der "Fahrgäste" durch die RS/RA wurde eine Notfalltasche und Sauerstoff mit an Bord genommen. Der FW - nicht im RD eingebunden - war dieses jedoch ein Dorn im Auge, und das mitführen von medizinischem Material untersagt. Deren Aussage damals war, dass es sich dann nicht mehr um Krankenbefördung sondern um qualifizierten KTP handelt. Und für diesen läge keine Genehmigung vor. Auch dürften keine Patienten befördert werden, die der (medizinischen) Einrichtungen eines KTW bedurften.
    Im Wetterau-Kreis sah man das seinerzeit nicht so eng. Dort wurden durch das DRK Büdingen nicht-qualifizierte KTP mit einen vollausgestatteten KTW (Mercedes Hoch-Lang) durchgeführt.