RAiP - Qualifikation oder Bezeichnung

  • Ich bin seit ein Paar Tagen RAiP'ler, hab die RA Ausbildung nach §8.2 gemacht, bin also bereits RS.


    In meiner Freizeit bin ich auch in nem kleinen DRK Ortsverein tätig, da tauchte nun die Frage auf, was den jetzt meine Qualifikation ist. Da war ich mir nicht sicher. Ist weiterhin RS meine Qualifikation, bis ich meine RA Urkunde in den Händen halte oder is RAiP eine Qualifikation wie RS/RH/SANHelfer usw. ??


    Bedeutet mir jetzt nicht die Welt, welche Qualifikation das nächste Jahr in meinen Akten steht, interessieren würds mich trotzdem.


    Im voraus vielen Dank für die gemachten Gedanken! ;-)

  • Du bist ausbildungstechnisch Rettungssanitäter bis du deinen Rettungsassistenten beendet hast.
    Vergütungstechnisch kommt es darauf an, ob du dich Anerkennungsjahr befindest, also RaiP mit einem Praktikantenvertrag oder ob du eine Stelle als Rettungssanitäter bekleidest
    und dir die Stunden, die du seit dem RS-Abschluss geleistet hast, anrechnen läßt.
    Aber egal wie die Vergütung in anderen Organisationen oder Bundesländern geregelt ist, glaube ich, dass du solange RS bist, bist du dein Examen und deine Stunden abgeleistet hast.


    Grüße
    Rubi

  • Mir ist nicht bekannt, daß man RS-Stunden, die man nach dem RA-Examen geleistet hat, anerkennen lassen kann.
    Bisher wusste ich nur von den Stunden vor der Ausbildung.

  • RettAss i.P. ist keine Qualifikation, sondern bezeichnet lediglich deinen Ausbildungsstatus. Du bist bis zur Aushändigung der RettAss-Urkunde Rettungssanitäter.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Mir ist nicht bekannt, daß man RS-Stunden, die man nach dem RA-Examen geleistet hat, anerkennen lassen kann.
    Bisher wusste ich nur von den Stunden vor der Ausbildung.

    Falls einer direkt den RA macht (natürlich gehört der RS dazu), und nach dem Examen bisher nur 4 Wochen auf der Rettungswache war?
    Würd ja - deiner Meinung nach - erst gar nicht gehen.

  • Blackylein hat vollkommen recht. Zumindest in BW ist es so geregelt, dass man nach der schulischen Ausbildung und der staatlichen Prüfung Stunden die im Rahmen der RS Ausbildung erworben hat anerkennen lassen kann. Und da man im Normalfall mit seinem Anerkennungsjahr erst nach der schulischen Ausbildung und staatlichen Prüfung beginnt (und dann bereits RS ist), kann man sich so die Stunden vor dem Examen anerkennen lassen! Wird denke ich ohne extra nachzuschauen so in den meisten Bundesländern sein (da das RettAssG ein Bundesgesetz ist).


    Grüße


    Auszug RP Karlsruhe bzw. RettAssG:


    2. Verkürzte Ausbildung nach § 8.2 Rettungsassistentengesetz (RettAssG)
    Nach der schulischen Ausbildung und staatlichen Prüfung können Stunden, die im Rahmen einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/ Rettungssanitäterin abgeleistet wurden, als â??gleichwertigâ?? nach § 8.2 RettAssG angerechnet werden. Dabei sind bis zu 40 % der berücksichtigungsfähigen RTW/NAW-Stunden als KTW-Stunden anrechenbar. Pro Tag werden höchstens 8 Stunden Tätigkeit angerechnet.