Rettungssanitätergrundlehrgang wie lange gültig ?

  • Hey,


    mich würde mal interessieren, wie lange ein Rettungssanitätergrundlehrgang gültig ist. Ich habe für die FFW 1998 einen Rettungssanitätergrundlehrgang absolviert, aber damals aus zeitlichen Gründen nicht daruf aufgebaut. Nun meine Frage, kann ich darauf aufbauen, oder muss ich den noch mal absolvieren.
    Danke für eure Antworten.




    Liebe Grüsse

  • Moin!


    Ich bin nicht sicher, ob die 3 Jahresregel irgendeine wirkliche Gültigkeit hat oder eine Soll-Bestimmung ist, dazu können andere viel kompetenter Antworten als ich. Es wird aber mit Sicherheit erhebliche Probleme bereiten, einen Abschluss mit solcher Zeitdifferenz beurkunden zu lassen. Davon abgesehen, fühlst du dich denn fit genug, den M4 Lehrgang (RS Abschluss) einfach so zu machen? Du hast nur 1 Woche Zeit und wirst nach heutigem Stand geprüft, sprich theoretisches Hintergrundwissen, Reanimation, Fallbeispiele. Meinst du, dass du das schaffst?


    Ich würde dir auf jeden Fall dringend zum erneuten Lehrgangsbesuch raten. Es hat sich innerhalb meiner vergleichsweise sehr kurzen Dienstzeit seit 2005 sehr viel getan, ich schätze mal seit 1998 noch sehr viel mehr. Es wird sicherlich auch schwer werden ein Krankenhaus / eine Lehrrettungswache zu finden, die dir unter den Umständen guten Gewissens einen Praktikumsplatz stellt.


    Viele Grüsse,
    Johannes

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!


  • Dem kann ich mich voll und ganz anschließen. Unabhängig davon, ob es mit der Anerkennung klappen *könnte*: Wenn du wirklich ernsthaft an die Sache rangehen willst, fang noch mal von vorne an!


    Viel Erfolg dabei!
    J. :)

  • Hier hilft sicher ein Blick ins Gesetz.
    Ich weiß nicht, wie das in NDS geregelt ist, die RettApo NRW sagt bspw. folgendes:

    Zitat

    §5 Ausbildungszeit
    Die Ausbildung ist möglichst zusammenhängend abzuleisten:
    1. zum Rettungssanitäter spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren abzuschließen. Die
    zuständige Behörde kann in begründeten Fällen die Frist auf höchstens drei Jahre verlängern.
    [...]


    Und 1998 ist definitiv länger als 3 Jahre her... In NRW hättest du damit also keine Chance. Jetzt musst du nur noch rausfinden, wie die Regelung in NDS ist. Aber das weiß hier sicher auch jemand.


  • Und 1998 ist definitiv länger als 3 Jahre her... In NRW hättest du damit also keine Chance. Jetzt musst du nur noch rausfinden, wie die Regelung in NDS ist. Aber das weiß hier sicher auch jemand.


    Die Regelung für NDS ist ähnlich:


    Zitat


    § 4 APVO-RettSan


    (2) Die Ausbildung soll innerhalb von zwei Jahren, bei nebenberuflich Auszubildenden innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden.


    Als soll-Vorschrift nicht unumstößlich, mit 13 Jahren Ausbildungsdauer dürfte da aber nichts mehr zu machen sein.

  • Hallo,


    ich danke euch für eure Antworten. Und ich denke ich werde da auch von vorne Anfangen. Ich überlege nur noch, ob ich mich diesbezüglich noch bei einer Hiorg engagieren sollte, parallel zur FFW, oder es doch in Eigenregie durchführe.


    Liebe Grüsse

  • Ich würde da auch gerne mal was dazu wissen und zwar an wen muss ich mich denn genau wenden, wenn ich meine Ausbildungszeit verlängern möchte? Ich hab im Jahr 2009 mit der Ausbildung zur Rettungsassistentin angefangen, danach hat mich die Arge gesperrt und nun darf ich meine Ausbildung doch weitermachen, allerdings sollte ich schon in einer Woche Prüfung zur Rettungssanitäterin haben. Kann mir nun einer weiterhelfen, an wen ich mich wenden muss, wenn ich es auf die 3 Jahre verlängern lassen möchte, also so, dass meine Stunden dann nicht innerhalb der 2 Jahre ablaufen?


    Über Antworten wäre ich sehr dankbar :) :)

  • Zumindestens in NRW ist das entsprechend zuständige Gesundheitsamt / Medizinalaufsicht der Schule, wo du die Ausbildung absolviert hast, dafür zuständig.


    MfG
    Kai

  • Ich würde da auch gerne mal was dazu wissen und zwar an wen muss ich mich denn genau wenden, wenn ich meine Ausbildungszeit verlängern möchte? Ich hab im Jahr 2009 mit der Ausbildung zur Rettungsassistentin angefangen, danach hat mich die Arge gesperrt und nun darf ich meine Ausbildung doch weitermachen, allerdings sollte ich schon in einer Woche Prüfung zur Rettungssanitäterin haben. Kann mir nun einer weiterhelfen, an wen ich mich wenden muss, wenn ich es auf die 3 Jahre verlängern lassen möchte, also so, dass meine Stunden dann nicht innerhalb der 2 Jahre ablaufen?


    Über Antworten wäre ich sehr dankbar :) :)


    Wende dich an die Schule/Organisation, bei der du die Ausbildung machst!