Sanitätshelfer

  • Hallo,
    vielleicht kann mich hier jemand etwas aufklären.
    Ich möchte im Herbst eine "Ausbildung" zum Sanitätshelfer machen.
    Laut Rettungsdienstschule brauche ich dazu ein Praktikum.
    Tja...eine Lehrrettungswache wäre ein Praktikum auf einer Rettungswache für den Sanihelfer mehr als unüblich...
    Was für ein Praktikum brauche ich dann überhaupt????
    Vielen Dank,
    Jürgen

  • Meinst du evtl. den Sanitätshelfer SanA/B/C ? Der wird normalerweise bei den Hilfsorganisationen intern ausgebildet ?
    Oder meinst du den Rettungshelfer ?

  • 299 Stutz für den SanHelfer.
    Wieso machst du den SanHelfer nicht wie jeder andere Mensch auch als Mitglied einer Hilfsorganisation ?

  • Naja...beruflich und privat steht momentan nicht fest ob ich in meiner Gegend bleibe. Da lohnt es sich nicht unbedingt jetzt Mitglied einer Hilfsorganisation zu werden und vielleicht nach nem halben Jahr dort wieder aufzuhören.
    Außerdem hätte ich nur das BRK zur Auswahl. Malteser & Co. würden wegen meiner fehlenden Religionszugehörigkeit ausscheiden.

  • Wenn du nicht gerade auf Kreisebene oder drüber eine Führungsposition einnehmen willst, dann ist es bei MHD und JUH völlig egal, an wen oder was du glaubst.
    Ich gehöre beim MHD zu der 10%-Minderheit, die katholisch sind...

  • Warum ich das machen will?
    Zum einen, weil ich was machen will, was über den normalen Erste Hilfe Kurs aufbaut. Interessiert mich halt und zum anderen weil ich doch mit dem Gedanken spiele letztendlich bis zum Rettungssani zu machen.
    Erste Hilfe Ausbilder würde mich auch interessieren.
    Letztendlich könnte ich mir gut nen Nebenjob vorstellen, oder doch halt wieder was ehrenamtliches.
    Ah...gut zu wissen das es ohne "Kirchensteuer" auch geht. Auf den Mietgliedsanträgen ist bei den Maltesern ja extra noch die Religion zum Ankreuzen drauf.
    Wenn ich letztendlich doch noch mehr mache, werde ich wohl eh zu einer Hilfsorganisation gehen um Geld zu sparen und um leichter an das erforderliche Praktikum zu kommen.

  • Ich möchte dich jetzt nicht desillusionieren, aber der Sanitätshelfer ist eigentlich gedacht, um in der lokalen Bereitschaft einer Hilfsorganisation ehrenamtlich tätig zu sein, z.B. bei Sanitätsdiensten. Ein Nebenjob als SanHelfer scheint mir kaum realistisch.

  • Da hab ich mich falsch ausgedrückt. Als Sanhelfer werde ich höchstes ehrenamtlich tätig werden.
    Für einen Nebenjob bräuchte ich ja mindestens den Rettungsdiensthelfer.

  • Für einen Nebenjob bräuchte ich ja mindestens den Rettungsdiensthelfer.


    Auch das wäre nur rein hypothetisch möglich. Die meisten Unternehmen stellen als Fahrer min. (RH)/RS ein - wobei ersterer auch schon eine seltene Ausnahme darstellt.

  • Zudem muss man sagen, dass viele HiOrgs fremde Qualifikationen nicht unbedingt anerkennen. Das ist natürlich von Einzelfall zu Einzelfall verschieden, aber mal im Vergleich:


    Dein Sanitätshelfer von deiner RD Schule hat 40h Theorie. Die vergleichbare Qualifikation beim MHD wäre wohl der Einsatzsanitäter, da der Sanitätshelfer abgeschafft wurde und es den Notfallhelfer (MHD) nicht in ganz Deutschland gibt (vgl. diesen Beitrag). Der Einsatzsanitäter hat aber 80h Theorie, sodass du wahrscheinlich mit dem SanH der RD Schule beim MHD nicht weit kommen würdest. Demnach wären die 300 Euro rausgeschmissenes Geld.
    Statte lieber mal den HiOrgs in deiner Umgebung einen Besuch ab. Die Kurse sind bei Mitgliedschaft meist kostenlos und meistens freut man sich über engagierte Menschen. :kaffee:

  • Wenn du nicht gerade auf Kreisebene oder drüber eine Führungsposition einnehmen willst, dann ist es bei MHD und JUH völlig egal, an wen oder was du glaubst.
    Ich gehöre beim MHD zu der 10%-Minderheit, die katholisch sind...

    Der Austritt aus der Kirche ist zumindest im AVR-J (JUH) ein Grund für eine fristlose Kündigung.


    "6) Der Kirchenaustritt gilt, sofern nicht ein Wechsel zu einer anderen Kirche vorliegt, als
    wichtiger
    Grund für eine fristlose außerordentliche Kündigung i. S. d. § 626 des Bürgerlichen
    Gesetzbuches (BGB)."

  • Das ganze ist ja total kompliziert. Anscheinend kocht da jede Hilfsorganisation bzw. Schule ihr eigenes Süppchen und dazu noch die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.
    Wie schaut eigentlich der Rettungsdiensthelfer bei den einzelen HiOrgs aus? Währen die auf einem gemeinsamen Nenner?
    Wenn ich EH-Ausbilder machen möchte, dann geht das wohl eh nur über eine HiOrg, oder?
    Oh mann...da werd ich jetzt wohl wieder viel zum Nachdenken haben...

  • EH Ausbilder kannst du auch außerhalb der HiOrgs machen. Problem ist einfach das diese Ausbildung zum SanHelfer usw. nicht gesetzlich geregelt ist und folglich jeder andere Anforderungen an seine Helfer/Teilnehmer stellt und der Ausbildungsinhalt variiert. Und da jedes Bundesland auch ein eigenes Rettungsdienstgesetz hat ist das Chaos wieso vorprogrammiert.


    Das einzigste was überall gilt ist das RettAssGesetz.

  • Wie schaut eigentlich der Rettungsdiensthelfer bei den einzelen HiOrgs aus? Währen die auf einem gemeinsamen Nenner?


    Ich beantworte die Frage mal mit deinen eigenen Worten:

    Das ganze ist ja total kompliziert. Anscheinend kocht da jede Hilfsorganisation bzw. Schule ihr eigenes Süppchen und dazu noch die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.


    (Anmerkung: Gleiches gilt für den RH... ;-))

  • Ich beantworte die Frage mal mit deinen eigenen Worten:


    (Anmerkung: Gleiches gilt für den RH... ;-))


    Daher:


    Wenn du dich nicht an eine HiOrg bzw. einen Ort fest binden möchtest, mach gleich den RS/RA und / oder den Erste-Hilfe-Ausbilder. Damit bist du eigentlich überall ganz gerne gesehen und mit diesen Qualifikationen gibt es die wenigsten Probleme.

  • Wo finde ich ausführliche Infos zum EH-Ausbilder?
    Das mit dem RS werde ich mir nochmals genauer überlegen. Dürfte auch billiger sein wenn ich damit direkt starte, anstatt über SanHelfer, RDH zum RS...
    RA hatte ich mir mal überlegt, aber berufsbegleitend zieht sich das halt ewig hin.
    Für den RS wird von den Schulen anscheinend immer ein Attest verlangt. Kann das ein 08/15 Attest vom Hausarzt sein, oder muß ich da zu einem Facharzt für Arbeitsmedizin und mir ein Attest über bestandene G25/ G42 geben lassen?

  • In der Regel haben die Schulen eigene Formulare, die du bei deinem Hausarzt unterschreiben lässt. Es bescheinigt nur die physische und psychische Belastbarkeit. Reine Formalität also - leider.

  • Hausarzt sollte genügen, aber das regelt jede Schule für sich selbst.
    Ohne jeglichen Kontakt zum Gesundheitswesen berufsbegleitend den RA zu machen würde ich dir auch nicht unbedingt empfehlen.