Pflichtfortbildung 30h

  • Hallo zusammen,


    Müssen die 30h Pflichtfortbildung eigentlich auch absolviert werden wenn man als Rett.Ass. in einer Klink arbeitet und nicht mehr im Aktiven Rettungsdienst tätig ist?

  • Das kommt, soweit mir bekannt, auf die anerkennende Behörde an. Ein Kumpel von mir hat dieses Problem. Er ist Krankenpfleger in einer Zentralambulanz und sein ÄLRD erkennt die Stunden nicht an. Grund: er kann schlecht den einen Beruf hernehmen um damit den anderen Beruf zu legitimieren. Fortbildungen der Pflege, wie bspw. auch seine Fachintensivpflegerausbildung erkennt er aber an. Ich persönlich find das nicht ganz unlogisch.

  • Das kommt, soweit mir bekannt, auf die anerkennende Behörde an. Ein Kumpel von mir hat dieses Problem. Er ist Krankenpfleger in einer Zentralambulanz und sein ÄLRD erkennt die Stunden nicht an. Grund: er kann schlecht den einen Beruf hernehmen um damit den anderen Beruf zu legitimieren. Fortbildungen der Pflege, wie bspw. auch seine Fachintensivpflegerausbildung erkennt er aber an. Ich persönlich find das nicht ganz unlogisch.


    Das ist aber nicht die Antwort auf die Frage, die ich leider auch nicht habe. Kommt vermutlich auf den Arbeitsvertag an: Wenn da drin steht "Tätigkeit als Rettungsassistent" (o.ä.), wirst du die Fortbildung vermutlich brauchen.


    J.

  • Die Pflichtfortbildungen betreffen jedoch aber den Rettungsdienst, da dieses i.d.R. in den LRettDG fixiert ist. Eine Tätigkeit im Krankenhaus hat hier ja erst einmal nichts mit dem RettD zu tun. Manche Länder definieren die Länge dieser Fortbildung jedoch nicht so genau in ihrem LRettDG, wie mein Bundesland, was dazu führt, dass man dem AG ggü. leider nicht den gewünschten Druck aufbauen kann wie man dieses vielleicht gerne hätte. Ich spreche aus Erfahrung! Wenn ich mich richtig erinnere, ist die 30 Std. Regel eine Empfehlung, die halt einige Länder in ihre Gesetze übernommen haben. Einige jedoch nicht oder nicht vernünftig.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Richtig, es handelt sich lediglich um eine "Pflicht" aus dem Rettungsdienstgesetz, unter das die Tätigkeit in der Klinik wohl nicht fällt. Allerdings regelt das Rettungsassistentengesetz, dass sich der Rettungsassistent regelmäßig fortzubilden hat. Dies ist nicht näher definiert, weder auf Tätigkeit noch bezüglich des Umfangs. Daher besteht meines Erachtens nach eine grundsätzliche Fortbildungspflicht schon, auch wenn nie natürlich auch eine gewisse Regelmäßigkeit hat. Problematisch ist es, den genauen Umfang zu sehen. Da 30 Stunden üblich zu sein scheinen, ist es wohl sinnvoll zumindest dem zu entsprechen.


    Weiterhin weißt du ja nicht, ob du für den Rest deiner beruflichen Karriere diesen konkreten Job durchführen willst. Viele Stellenausschreibungen fordern inzwischen (glücklicherweise) einen "lückenlosen Fortbildungsnachweise". Daher halte ich eine Fortbildungspflicht für konstruierbar. Beim Streit mit dem Arbeitgeber um eine Organisation der Fortbildung sieht es da natürlich schwieriger aus, da die Formulierung doch recht schwammig sind. Aber auch hier kann man vernünftig argumentiert Erfolge erzielen.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Ein lückenloser Fortbildungsnachweis wird ohne gesetzlichen Zwang eher mit private Initiative machbar sein (zeitlich und finanziell), da sich ein Arbeitgeber sich i.d.R. trotz guter Argumente nicht bewegen wird solange es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Das deckt sich auch so mit meinen Erfahrungen bei AG im HiOrg-Bereich und im öD.


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.