Rote Karte vom Ärztlichen Leiter

  • Genau. Dieser ach so geile Thread darf nicht in Vergessenheit geraten!


    Zumindest zeigt er recht eindrucksvoll, welche Folgen es haben kann, die Entscheidungsbefugnis über Maßnahmen einzig einem ÄLRD zu überlassen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Zumindest zeigt er recht eindrucksvoll, welche Folgen es haben kann, die Entscheidungsbefugnis über Maßnahmen einzig einem ÄLRD zu überlassen.

    Trotzdem bin ich der Meinung dass wir so einen bei uns in Ba.Wü. haben sollten. :positiv: Gerade wegen dem bevorstehenden NotSan Gesetz.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Zumindest zeigt er recht eindrucksvoll, welche Folgen es haben kann, die Entscheidungsbefugnis über Maßnahmen einzig einem ÄLRD zu überlassen.


    Verzeih' die Frage, aber welche Folgen meinst Du denn genau?
    Abgesehen davon dass das Ganze hier im Forum hochgekocht ist und ein paar User eine mögliche Gefährdung des Patientenwohl gesehen haben.

  • Das Thema ist hier nicht hochgekocht, sondern hat insbesondere auch vor Ort unter den beteiligten bzw. betroffenen Akteuren für viele Diskussionen und Unverständnis gesorgt - wie auch allgemein in der "Szene".
    Das meinte ich unter anderem mit "Folgen". Von dem Konflikt, in welchen die Einsatzkräfte durch solche Anweisungen möglicherweise gebracht werden, ganz zu schweigen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.