Verlängerung der Übergangsfrist Arbeitszeitrichlinie

  • Eine Randnotiz mit weitreichenden Folgen, wie ich finde:


    Aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU:


    "2.7.3 Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie


    Die zum 1.1.2006 auslaufende Übergangsregelung des Arbeitszeitgesetzes, die den Tarifpartnern Zeit für die Anpassung ihrer Vereinbarungen an die Vorgaben des EuGH zur Bereitschaftszeit einräumt, wird um ein Jahr verlängert. Es wird gesetzlich festgelegt, dass Einzelhandelsgeschäfte höchstens an vier Sonntagen im Jahr geöffnet haben."


    Ein weiteres Jahr, in dem die Arbeitgeber grübeln und verhandeln dürfen, wie sie nun ihre Arbeitszeit regeln.

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!

  • HI!


    Hast Du einen Link, wo her Du die INFO`S her hast. Es sind so viele Sch...parolen im umlauf, dass man nicht mehr weiss, was man glauben soll.

  • Ist aus dem Koalitionsvertrag. Nachzulesen u. a. unter:
    http://Koalitionsvertrag Absatz 2.7
    Aufmerksam geworden war ich beim Googeln unter dem Stichwort Arbeitszeitgesetz in den "News". Da gab es 2 Zeitungsartikel, die davon berichteten, daß die Frist um ein Jahr verlängert wird. Dann habe ich gesucht und gesucht und bin dann über die o.g. Seite auf den Koalitionsvertrag gestossen. Na ja, und da steht es halt drin.... Was ich daran komisch finde ist, daß das irgendwie so recht noch keiner mitbekommen hat, bzw. das noch nicht für einen Aufschrei gesorgt hat.
    Die von Dir erwähnten "Sch...parolen" sind super ätzend. Keiner weis was, aber jeder meint was dazu sagen zu können, wenn es auch nicht immer das Richtige ist. Ich habe selten so viel Verunsicherung erlebt, wie zu diesem Thema....

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!

  • Na Toll!


    Da schwillt mir wieder der Hals an. Die gutbezahten Arschl... die sich Politiker nennen, müssten eigentlich mit nem Knüppel aus dem Land gejagt werden.


    Die gehen nicht für 6,08? Netto die Std. arbeiten!

  • Wobei ich da eher der Meinung bin, daß die EU-Fürsten mit Knüppeln aus dem Kontinent gejagt werden sollten....
    Die gesamte EU-Richtlinie ist an der Praxis vorbei. Viel zu undifferenziert und unrealistisch mit dem großen Kamm über alle Bereich gekämmt, ohne sich um die Eigenarten der verschiedenen Branchen/Bereiche/Regionen zu schären...
    Eine Richtlinie, die die tatsächliche Arbeitsbelastung zur Grundlage nimmt wäre sehr wünschenswert gewesen. Und irgendwie habe ich die Hoffnung, daß das durch den Koalitionsvertrag "gewonnene" Jahr in der EU genutzt wird, diese Schwachstelle zu korrigieren.
    Dass eine Rettungswache mit einer dauerhaften Belastung von >10 Einsätzen sehr kritisch mit einem 24h Dienst umgehen sollte und auch die Bemessung des Bereitschaftsdienstes ebenfalls genau beleuchtet werden sollte ist keine Frage, aber es gibt auch die Landwachen mit 1 bis 2 Einsätzen in 24h.... aber darüber wurde ja schon ausreichend diskutiert.

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  • @ Grillmaster T


    Womit hast Du ein Problem bei der EU-Richtlinie? Das die Bereitschaftszeit in die Arbeitszeit reingerechnet wird? Wegfall von 24 Std.-Dienst?
    Wäre für mich nicht nachvollziehbar. Viel schlimmer finde ich ein weiteres Jahr
    für Arbeitgeber die bis jetzt noch nicht im Stande waren das Arbeitszeitgesetz
    umzusetzen!

  • Ich will das mal gern erklären.
    Zum 24h Dienst: Ja, in meinem Tätigkeitsbereichen bervorzuge ich den gewaltig. Und er ist ja auch nur mit der Zustimmung der Mitarbeiter machbar. Und diese Zustimmung ist einstimmig vorhanden. Das aber auch nur, weil das Arbeits-/Einsatzaufkommen in 24h verträglich ist. Es ist nicht das ultimative Schichtmodell für alle Wachen. Dessen bin ich mir bewusst. Für "meine" Wachen ist es aber das Beste, weil ich durch die 2 folgenden Tage Dienstfrei einen höheren Erholungswert habe, als wenn ich nach 12 Stunden Dienst nur 12h "Erholung" hätte und dann wieder ran müsste. Nee, das wär nix für mich. Und die Kollegen in meinem Bereich sehen das genau so.
    Zum Thema Bereitschaftszeit=Arbeitszeit:
    Aus meinem persönlichen Verständnis - ich erhebe nicht den Anspruch, daß es das ultimativ Richtige ist - muss die Zeit, in der ich zwar in den Räumlichkeiten des Dienstgebers aufhältig sein muß, dort aber "tun und lassen kann" was ich will nicht zu 100% Arbeitszeit sein. Der Dienstgeber erlaubt mir alles, was in den Räumlichkeiten machbar ist:
    ich kann lange frühstücken, zwischendurch Kaffee trinken, fernsehen, schlafen, lesen, mit den Kollegen zusammenhocken und palavern, Besuch empfangen und bewirten, mein eigenes Auto sauber machen, auch "im Rahmen bleibende" Prvattelefonate führen und sogar mit dem RTW zur Dönerbude fahren, wenn mir nach Gegrilltem ist. Ich muss halt, wenn es drauf ankommt sofort einen Einsatz wahrnehmen. Und einen zeitlichen Rahmen, wann ich was darf und wann nicht, gibt mir der AG auch nicht vor. Ich habe Rahmenbedingungen, die ich erfüllen muss (Wacharbeiten), aber wie ich mir diese in der Schicht aufteile, ist meinem AG "egal", es muss halt nur gemacht werden.
    Und für die Zeit, in der ich ausser "Dasein" nix Dienstliches tue, reichen mir die 70% Anrechnung als Arbeitszeit aus.
    In der EU diskutiert man derzeit wohl eine Lösung im Sinne von "aktiver" und "inaktiver" Bereitschaftszeit. Das klingt im ersten Moment für mich angemessen (muss mich darüber aber erst noch weiter informieren). Denn ich hätte nix dagegen, wenn die "Arbeit", die ich innerhalb der Bereitschaftszeit sofort aufnehme, auch als solche berechnet wird.
    Mein Hauptproblem, das ich mit der Richtlinie habe ist die Tatsache, dass sie undifferenziert über alle Bereich gestülpt wird. Sie unterscheidet nicht unterschiedliche Bereiche mit unterschiedlichem Arbeitsaufkommen. Und das ist für mich an der Realität und dem Bedarf vorbei reglemeintiert.

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
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  • danke für den TIP!


    Dann brauch ich jetzt nicht danach suchen...


    Meine Meinung dazu: Ohne Worte ( is besser so ) ( also zu dem Ursprungslink )

    Einmal editiert, zuletzt von Bastian ()

  • Hallo,


    ich bin zwar neu aber ich kann zu dem Thema etwas beisteuern.
    Der Bundesrat hat heute eine Empfehlung an den Bundestag verabschiedet, in der ein letzte Verlängerung der Frist um ein Jahr erbeten/empfohlen wird. Mit der klaren Premisse, dass Gliederungen die bis zum Ende des Jahres sich nicht auf den Wechsel einstellen, Strafen in betracht ziehen müssen.


    Gruß


    Thomas

  • ... was ja definitiv eine Verbesserung der derzeitigen Situation darstellt! Wenn in 13 Monaten die Abzocke so erstmal vorbei ist, dann ist die Jahresfrist ok, finde ich.


    Hartmannbund und Bundesärztekammer haben schon aufgeschrien, durfte ich den Nachrichten entnehmen...


    Gruß, Nils

  • hatte ihr einen text einstellen wollen, habe aber nur einen nicht passenden einfügen können und ihn wieder entfernt. deswegen dieser eintrag.

    Einmal editiert, zuletzt von ThomasRuhrWest ()