Eine Randnotiz mit weitreichenden Folgen, wie ich finde:
Aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU:
"2.7.3 Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie
Die zum 1.1.2006 auslaufende Übergangsregelung des Arbeitszeitgesetzes, die den Tarifpartnern Zeit für die Anpassung ihrer Vereinbarungen an die Vorgaben des EuGH zur Bereitschaftszeit einräumt, wird um ein Jahr verlängert. Es wird gesetzlich festgelegt, dass Einzelhandelsgeschäfte höchstens an vier Sonntagen im Jahr geöffnet haben."
Ein weiteres Jahr, in dem die Arbeitgeber grübeln und verhandeln dürfen, wie sie nun ihre Arbeitszeit regeln.