Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen Rettungsassistenten wegen unerlaubter Medikamentengabe

  • Moin,


    gerade zufällig darüber gestolptert: Laut dem Abendblatt ermittelt die Staatsanwaltschaft Kiel gegen einen 37 Jährigen Rettungsassistent der Firma KBA aus Norderstedt wegen wiederholter unerlaubter Applikation von Analgetika. Laut KBA sei keinem Patienten ein Schaden entstanden, jeder Vorfall sei ordnungsgemäß dokumentiert. Der Beschuldigte berufe sich angeblich auf seine Notfallkompetenz.


    Der gesamte Artikel ist hier zu finden.


    Viele Grüße,
    Johannes




    Nachtrag durch die Moderation am 16.03.2015: das Verfahren vor dem Amtsgericht Norderstedt wurde heute gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt (zum Beitrag).

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Und eine Ermittlung ist noch lange kein Urteil....gut das bis dahin in Deutschland der Kollege als unschuldig gilt. ;-)

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • gut das bis dahin in Deutschland der Kollege als unschuldig gilt.


    Oh, was Positives über Deutschland aus Deinem Mund? Eher eine Seltenheit. Hält wahrscheinlich so lange, bis der Kollege belangt wird, oder? ;)

  • Haha Ani. Die Staatsanwaltschaft ermittelt viel und oft. Es wäre mir neu das es in D gesetzlich geregelt ist wer Medikamente verabreichen darfsolange der Kollege die Hände von den BTM gelassen hat.

  • Und dazu sind bestimmt auch folgende Threads interessant:
    Rheinland-Pfalz: Notfallpatientin musste über eine Stunde auf einen Notarzt warten
    Rote Karte vom Ärztlichen Leiter
    Ketanest-Gabe durch RettAss: Rechtsgutachten zum Schreiben des Innenministeriums Rheinland-Pfalz
    BTM-Gabe durch RettAss


    In diesen beiden Threads wurden (wie in vielen anderen auch schon) die Rechtmäßigkeit einer eigenverantwortlichen Medikamentengabe mehrfach erörtert und diskutiert.



    P.S. Auch über Google kam ich nicht in den Artikel - die Vorschau ist aber groß genug.

  • Ein 37-jähriger Rettungsassistent, der als Aushilfe bei der KBA beschäftigt war, soll in den vergangenen zwölf Monaten in zehn Fällen Medikamente verabreicht haben, ohne die Legitimation dazu zu besitzen. Zumeist soll es sich dabei um Schmerzmedikamente gehandelt haben. Der Rettungsassistent, der die Medikamentengabe korrekt dokumentiert hatte, beruft sich auf seine Notfallkompetenz, die ihm die Gabe von dringend benötigten Medikamenten gestatte, sollte ein Arzt nicht verfügbar sein.
    Weder Patienten, noch Krankenhäuser, welchen die Protokolle vorlagen, hatten sich über den Rettungsassistenten beschwert; kein Patient sei zu Schaden gekommen. Die KBA hatte ihn nach einem internen Hinweis suspendiert. Nun soll eine anonyme Anzeige vorliegen, weshalb die Staatsanwaltschaft ermittelt.


    Quelle: Google-Webseiten-Vorschau und gute Augen

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Oh, was Positives über Deutschland aus Deinem Mund? Eher eine Seltenheit. Hält wahrscheinlich so lange, bis der Kollege belangt wird, oder? ;)


    Nur über die Sparte/Branche Notfallmedizin/Rettungsdienst in der BRD ;-)
    Aber alleine das bestätigt schon wieder meine Meinung...es wird nicht besser :dash:



    Ich wohne sogar wieder in der BRD-naja, Bayern-das ist schon was anderes-zugegeben und Gott sei Dank 8-)



    Grüße aus PNG

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Ist das nicht schon ausreichend diskutiert worden, das der § 5 HPG nicht zur Anwendung kommt?


    da weißt du mehr als ich. oder meinst du das arbeitsgerichtliche urteil aus dem mayen-prozess? dies hier ist ein strafrechtliches verfahren. da kann das durchaus anders beurteilt werden, was an den eigentümlichkeiten des zivilrechtlichen beweisverfahrens liegt.