da weißt du mehr als ich. oder meinst du das arbeitsgerichtliche urteil aus dem mayen-prozess? dies hier ist ein strafrechtliches verfahren. da kann das durchaus anders beurteilt werden, was an den eigentümlichkeiten des zivilrechtlichen beweisverfahrens liegt.
Ich meine auch strafrechtlich. Dazu gibts ja nun genügend Gutachten, Meinungen uvm. Warum es überhaupt zur Anzeige kam, ist für mich nicht schlüssig da 1. der Patient kein Schaden erlitten hat, 2. alles wohl sauber dokumentiert wurde?!
Warum also Anzeige und was soll der Gegenstand sein - ich zeige auch keinen Kollegen an, der einen Patienten nicht intubiert hat, obwohl es dringend notwendig war, oder?
Das erschließt sich mit nicht. HPG 5 kann wohl schlecht als Argument herhalten, da hier anscheinend nicht der Patient zu hause belassen wurde, sondern in eine Einrichtung transportiert wurde.
Das er weiterhin wegen einen internen Hinweises hin suspendiert wurde, ist für mich noch weniger nachvollziehbar.
Aber wie immer - der AG will schnell aus irgendeiner Schusslinie - auch wenn der Mitarbeiter im Sinne des Patienten gehandelt haben mag.