Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen Rettungsassistenten wegen unerlaubter Medikamentengabe

  • da weißt du mehr als ich. oder meinst du das arbeitsgerichtliche urteil aus dem mayen-prozess? dies hier ist ein strafrechtliches verfahren. da kann das durchaus anders beurteilt werden, was an den eigentümlichkeiten des zivilrechtlichen beweisverfahrens liegt.


    Ich meine auch strafrechtlich. Dazu gibts ja nun genügend Gutachten, Meinungen uvm. Warum es überhaupt zur Anzeige kam, ist für mich nicht schlüssig da 1. der Patient kein Schaden erlitten hat, 2. alles wohl sauber dokumentiert wurde?!


    Warum also Anzeige und was soll der Gegenstand sein - ich zeige auch keinen Kollegen an, der einen Patienten nicht intubiert hat, obwohl es dringend notwendig war, oder?
    Das erschließt sich mit nicht. HPG 5 kann wohl schlecht als Argument herhalten, da hier anscheinend nicht der Patient zu hause belassen wurde, sondern in eine Einrichtung transportiert wurde.


    Das er weiterhin wegen einen internen Hinweises hin suspendiert wurde, ist für mich noch weniger nachvollziehbar.
    Aber wie immer - der AG will schnell aus irgendeiner Schusslinie - auch wenn der Mitarbeiter im Sinne des Patienten gehandelt haben mag.

  • Warum es überhaupt zur Anzeige kam, ist für mich nicht schlüssig da 1. der Patient kein Schaden erlitten hat, 2. alles wohl sauber dokumentiert wurde?!


    Für den Antragsteller könnte eine Motivation sein, zukünftig Schaden am Patienten zu vermeiden.

  • Das erschließt sich mit nicht. HPG 5 kann wohl schlecht als Argument herhalten, da hier anscheinend nicht der Patient zu hause belassen wurde, sondern in eine Einrichtung transportiert wurde.


    Trotzdem bleibt es sinngemäß eine Heilbehandlung. Egal, ob ich den Patienten hinterher noch zu einem Arzt bringe oder nicht.

  • Für den Antragsteller könnte eine Motivation sein, zukünftig Schaden am Patienten zu vermeiden.


    Nun, wenn ein Schaden eingetreten wäre, könnte ich das nachvollziehen. Ist ein Schaden eingetreten? :)


    Trotzdem bleibt es sinngemäß eine Heilbehandlung. Egal, ob ich den Patienten hinterher noch zu einem Arzt bringe oder nicht.


    Dann Gegenfrage: Ist nicht jede Maßnahme die wir einleiten, eine Heilbehandlung? Wir kommen wieder zur Frage zurück, ob die Analgesie eine notwendige , notfallmedizinische Maßnahme ist, die unmittelbar durchgeführt werden muss, sollte.


    Einige haben für ja plädiert, einige für nein.
    Gutachten von Fehn geht den Umstand Ketanest ohne NEF Nachforderung mit an und erklärt, warum dieses nicht notwendig ist.
    Darauf beziehe ich mich. (Dort wird auch auf den HPG 5 eingegangen und die Relevanz für die Analgesie und den RettAss)


    Jetzt haben wir wieder den Brummkreisel.
    Was uns definitv fehlt, ist ein festgelegter Katalog an Therapiemaßnahmen für RettAss und NA. Dann hätten wir diese Diskussionen oder fraglich sinnvolle Strafverfolgungen nicht.

  • Für den Antragsteller könnte eine Motivation sein, zukünftig Schaden am Patienten zu vermeiden.



    ...blablabla...Spiel mit der unspezifischen Angst...nur Ärzte können sicher Maßnahmen am Patienten durchführen...blablabla...
    :growup:
    Reflexverhalten?!?! ;-)


    Wenn wir schon bei dem Thema sind:
    Was ist eigentlich aus dem Fall aus Castrop-Rauxel von Anfang des JAhres geworden, wo ja angeblich ein RettAss sogar Patienten umgebracht hatten?
    http://www.derwesten.de/staedt…rop-rauxel-id6360642.html
    Auch wieder nur heiße Luft gewesen?


    Ich stimme CP zu:
    Da will sich wieder der Arbeitgeber beim kleinsten Anzeichen eines heißen Lüftchen bequem aus der Schusslinie bringen...
    Mal sehen was dabei rauskommt...


    Aber vielleicht ist es ja mal auch nicht schlecht das Thema mal vor Gericht strafrechtlich betrachtet wird und dann es auch mal hier ein gültiges Urteil gibt.
    Dann wissen wir alle wenigstens auch mal dann darüber bescheid....


    Sorry für das Stammtischniveau...ich weiß... :-(


    Grüße aus PNG

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Mir will einfach kein vernünftiger Grund einfallen, warum man einen Kollegen wegen indizierter und fachgerecht durchgeführter Maßnahmen anschwärzen sollte. "Künftige Schäden" können es wohl kaum sein, die Analgetikagabe ist in manchen Gegenden zwar immer noch heiß diskutiert, unter'm Strich ist sie aber dann doch schon wieder ein alter Hut.

    They say God doesn't close one door without opening another.

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  • Irgend etwas stinkt da! Denn die Firma sagt es ist alles dokumentiert und bezieht sich auf 10 Fälle binnen 12 Monaten. Somit müßte wenn eine strafbare Handlung des RettAss vorliegt in jedem Fall auch eine Vernachlässigung der Aufsichts und Kontrollpflicht des Arbeitgebers angenommen werden.
    Dies beruht auf der Annahme, dass der RettAss seine "Taten" ja dokumentiert hat und sich bei Durchsicht der Dokumentation der Sachverhalt schon viel früher hätte ergeben müssen. Somit liegt für mich in der Firma ein internes Problem vor und dazu empfehle ich Staatsanwaltschaft und die Firma bei Google einzugeben.

  • @ cerebralperfusion


    in juristenkreisen existieren unterschiedliche ansichten zur anwendbarkeit des HPG auf die tätigkeit des RettAss. ein strafrechtliches urteil hingegen existiert bis dato noch nicht. so lange würde ich mich mal nicht darauf verlassen, dass man medikamente frei einsetzen kann, solange man den patienten danach in eine klinik fährt.

  • Da bin ich doch echt mal froh, in einem RD-Bereich wurschteln zu dürfen, der für die Medikamentengabe eine Vorgehensweise definiert hat.

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  • "Zukünftigen Schaden abwenden" war lediglich eine mögliche Intention, weil cp danach gefragt hat. Es können auch andere Beweggründe sein. Und zukünftigen Schaden abwenden muß sich ja nicht nur auf die Analgesie beschränken, sondern schließt auch mit ein, daß der genannte Rettungsassistent andere medikamentöse Therapieformen anwenden könnte. Also bitte nicht auf dieser Aussage herumreiten.



    Alrik


    Es ist übrigens ein Irrglaube, daß neue Gesetze oder Verordnungen definitive Rechtssicherheit schaffen. Wir sehen es an den Ärzten: auch ärztliche Heilbehandlungen stehen nicht immer auf rechtlich sicherem Boden (z.B. Blutgabe bei Zeugen Jehovas). Das wird auch bei einer möglichen Novellierung des Rettungsdienstgesetzes nicht anders werden.

  • in juristenkreisen existieren unterschiedliche ansichten zur anwendbarkeit des HPG auf die tätigkeit des RettAss


    In letzter Zeit verschiebt sich das Meinungsgleichgewicht dahingehend immer weiter in die Richtung, dass das Heilpraktikergesetz eben doch Anwendung findet.
    Selbst Dr. Andreas Pitz, der die Anwendung lange öffentlich abgelehnt hat, kommt meines Wissens inzwischen von dieser Meinung ab. Unser Rechts-Mod Schmunzel vertritt schon lange (immer?) die Auffassung, dass das HPG anwendbar ist.
    Ich selbst halte es deshalb wie Res Cogitans und bin zumindest zurückhaltend. Zumal, wenn es wirklich nötig ist, sich auch in der Regel ein rechtfertigender Notstand herleiten lässt.


    J.

  • @ cerebralperfusion


    in juristenkreisen existieren unterschiedliche ansichten zur anwendbarkeit des HPG auf die tätigkeit des RettAss. ein strafrechtliches urteil hingegen existiert bis dato noch nicht. so lange würde ich mich mal nicht darauf verlassen, dass man medikamente frei einsetzen kann, solange man den patienten danach in eine klinik fährt.


    Da hast Du nicht Unrecht mit. Es ist wie in vielen Dingen des Lebens - 5 Köche - 7 unterschiedliche Rezepte.
    Ich kann mich nur auf die Publikationen beziehen, die zu dem Thema exisiteren. Meinungen und Interpretationen können davon durchaus abweichen. Ich versuche mich eben an den Aussagen entlang zu hangeln, die dazu getätigt worden sind.
    Es ist eben verflixt, dieses Thema und es muss dazu endgültig eine Regelung her, damit solche Fälle der Vergangenheit angehören.


    Aber wieder sieht man, das der deutsche Rettungsdienst (eine durchaus gewollte Verallgemeinerung) mit Fehlermanagement nicht viel am Hut hat, bzw. noch meilenweit von einem konstruktiven Fehlermanagement entfernt ist.

  • In letzter Zeit verschiebt sich das Meinungsgleichgewicht dahingehend immer weiter in die Richtung, dass das Heilpraktikergesetz eben doch Anwendung findet.
    Selbst Dr. Andreas Pitz, der die Anwendung lange öffentlich abgelehnt hat, kommt meines Wissens inzwischen von dieser Meinung ab. Unser Rechts-Mod Schmunzel vertritt schon lange (immer?) die Auffassung, dass das HPG anwendbar ist.
    Ich selbst halte es deshalb wie Res Cogitans und bin zumindest zurückhaltend. Zumal, wenn es wirklich nötig ist, sich auch in der Regel ein rechtfertigender Notstand herleiten lässt.


    Nur torpediert das die Intention des NFS mit seinen Grundlagen. Bessere Ausbildung und weniger notwendige NA Einsätze, die durch den NFS (Bsp Anaglgesie solo) abgearbeitet werden könnten.
    Somit müsste über kurz oder lang wohl über eine Novellierung des HPG oder eine komplett neue Gesetzesgrundlage geschaffen werden, die das HPG ablöst. Sonst ist es, nach meinem Rechtsverständnis, wohl auch in Bezug auf den NFS wieder eine wacklige Angelegenheit. ?(

  • Nur torpediert das die Intention des NFS mit seinen Grundlagen. Bessere Ausbildung und weniger notwendige NA Einsätze, die durch den NFS (Bsp Anaglgesie solo) abgearbeitet werden könnten.
    Somit müsste über kurz oder lang wohl über eine Novellierung des HPG oder eine komplett neue Gesetzesgrundlage geschaffen werden, die das HPG ablöst. Sonst ist es, nach meinem Rechtsverständnis, wohl auch in Bezug auf den NFS wieder eine wacklige Angelegenheit.


    Es ist nicht ungewöhnlich, daß Gesetze sich gegenseitig behindern oder gar aushebeln. Das ist u.a. auch die Folge nach unserem Ruf nach Rechtssicherheit. Die Gesetzeslage kann nicht jeden Einzelfall konstruieren und abbilden. Und je mehr wir es wir versuchen, desto schwieriger wird es, tatsächlich Rechtssicherheit zu produzieren. Konflikte wird es gerade in der Medizin immer geben. Egal, wie viel wir an den Gesetzen rumschrauben.

  • Es ist nicht ungewöhnlich, daß Gesetze sich gegenseitig behindern oder gar aushebeln. Das ist u.a. auch die Folge nach unserem Ruf nach Rechtssicherheit. Die Gesetzeslage kann nicht jeden Einzelfall konstruieren und abbilden. Und je mehr wir es wir versuchen, desto schwieriger wird es, tatsächlich Rechtssicherheit zu produzieren. Konflikte wird es gerade in der Medizin immer geben. Egal, wie viel wir an den Gesetzen rumschrauben.


    Ist glaube das ist genau der Punkt Ani, den Du hier anführst. Die Medizin ist einfach zu sehr in vielen Bereichen vertreten, als das man alles regulieren könnte.
    Somit wäre eine weniger strenge Gesetzeslage (nicht falsch verstehen) hier eher sinniger, als alles Festzuschreiben und damit die Medizin und seine Angestellten damit immer weiter einzuengen, in welche Richtung auch immer.

  • Somit wäre eine weniger strenge Gesetzeslage (nicht falsch verstehen) hier eher sinniger, als alles Festzuschreiben und damit die Medizin und seine Angestellten damit immer weiter einengen, in welche Richtung auch immer.


    Hast Du nicht immer klare Vorgaben und Gesetze für den neuen Notfallsanitäter gefordert, bzw. die Petition unterschrieben, die genau das als eines ihrer Hauptziele angeführt hat? Jetzt auf einmal nicht mehr? ;)

  • Hast Du nicht immer klare Vorgaben und Gesetze für den neuen Notfallsanitäter gefordert, bzw. die Petition unterschrieben, die genau das als eines ihrer Hauptziele angeführt hat? Jetzt auf einmal nicht mehr?


    Oh doch, ;). Klare Gesetze schon, die aber in der Hinsicht Rechtssicherheit vermitteln. Wie die Aussehen mag und muss - damit es keine Probleme mit dem HPG gibt - kann ich nicht beantworten ;)

  • Was ist eigentlich aus dem Fall aus Castrop-Rauxel von Anfang des JAhres geworden, wo ja angeblich ein RettAss sogar Patienten umgebracht hatten?
    http://www.derwesten.de/staedte/castrop-?-id6360642.html
    Auch wieder nur heiße Luft gewesen?


    Der Fall ist anders gelagert. Und Spekulationen ("heiße Luft") sollte man unterlassen, wenn man keine nähere Kenntnis hat.


    Ich kann mich nur auf die Publikationen beziehen, die zu dem Thema exisiteren.


    Dazu gehört dann - zumindest, wenn man sich anderenorts so gerne mit evidenzbasierten Arbeiten befasst - wissenschaftlich redliches Argumentieren. Es gibt genug Publikationen, die eine Anwendbarkeit des HPG bejahen. Nicht nur meine, übrigens.

  • "Zukünftigen Schaden abwenden" war lediglich eine mögliche Intention, weil cp danach gefragt hat. Es können auch andere Beweggründe sein. Und zukünftigen Schaden abwenden muß sich ja nicht nur auf die Analgesie beschränken, sondern schließt auch mit ein, daß der genannte Rettungsassistent andere medikamentöse Therapieformen anwenden könnte. Also bitte nicht auf dieser Aussage herumreiten.


    Naja, war ja ein konkreter Anlass. Aber meinetwegen.


    Zitat

    Es ist übrigens ein Irrglaube, daß neue Gesetze oder Verordnungen definitive Rechtssicherheit schaffen.


    Bekannt.
    Deshalb bin ich mit der derzeitigen EVM-Regelung in Hessen ganz und gar nicht unzufrieden.

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  • Dazu gehört dann - zumindest, wenn man sich anderenorts so gerne mit evidenzbasierten Arbeiten befasst - wissenschaftlich redliches Argumentieren. Es gibt genug Publikationen, die eine Anwendbarkeit des HPG bejahen. Nicht nur meine, übrigens.


    Würde ich gerne lesen, habe ich noch nicht gefunden. Sind die Links im Forum verfügbar? Dann würde ich mich mal auf die Suche machen.