Mann stirbt an Herzinfarkt - Rettungsassistenten vor Gericht

  • Interessant, dass hier so viele meinen, aus einem Pressebericht sich ein Urteil bilden zu können. Hier kommen einige Variablen gleichzeitig zum Vorschein! Wie es wirklich war, wissen nur Ehefrau und Rettungsdienstler. Was vor Gericht von den Kollegen, der Ehefrau, den Ärzten etc. ausgesagt wurde kann etwas Anderes sein und desweiteren das zur Presse Gesagte. Von dem endgültigen Pressebericht mal ganz zu schweigen!
    Wir können alle nur froh sein, wenn wir es schaffen, uns niemals persönlich mit so einer Beschuldigung konfrontiert sehen zu müssen.

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

  • Einen Schuldigen muss es geben, an den lieben Herrgott kommt man da leider nicht ran. Also muss der Rettungsdienst herhalten.


    Ob der Patient bei unmittelbar eingeleiteter Therapie überlebt hätte, ist Spekulation aber zumindest fraglich.


    LG TT

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  • Ob der Patient bei unmittelbar eingeleiteter Therapie überlebt hätte, ist Spekulation aber zumindest fraglich.


    Das ist für den Tatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung auch völlig unerheblich. Die Frage würde sich stellen, wenn die Staatsanwaltschaft ein Tötungsdelikt (durch Unterlassung; Paragraf 13StGB) konstruieren würde.


    J.

  • Einen Schuldigen muss es geben, an den lieben Herrgott kommt man da leider nicht ran. Also muss der Rettungsdienst herhalten.


    Ob der Patient bei unmittelbar eingeleiteter Therapie überlebt hätte, ist Spekulation aber zumindest fraglich.


    LG TT


    Das ist ja gerade der Knackpunkt. Was fehlte dem röchelnden Patienten wirklich zur ersten Besuchszeit, den die Ehefrau Nachts um Zwei nicht wecken konnte?

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Echt? Ich habe mir noch nie den Bereitschaftsdienst angefordert. Wenn ich der Meinung bin, dass der Patient ärztlich behandelt werden muss, kann ich ihn eben schnell auch in das KH fahren.


    Bingo! Deswegen fahre ich mittlerweile lieber ein mal zu viel ins KH, als ein mal zu wenig.

  • Die Frage würde sich stellen, wenn die Staatsanwaltschaft ein Tötungsdelikt (durch Unterlassung; Paragraf 13StGB) konstruieren würde.


    Und die Frage ist für mich nun weswegen es nicht getan wurde.
    Oder geht man nicht von einer Garantenstellung des Rettungsassistenten aus?


  • Und die Frage ist für mich nun weswegen es nicht getan wurde.
    Oder geht man nicht von einer Garantenstellung des Rettungsassistenten aus?



    Naja, dafür müsste man natürlich zunächst eine Kausalität zwischen Unterlassung und Tod nachweisen, was nicht allzu einfach sein dürfte.


    J.

  • Das ist für den Tatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung auch völlig unerheblich. Die Frage würde sich stellen, wenn die Staatsanwaltschaft ein Tötungsdelikt (durch Unterlassung; Paragraf 13StGB) konstruieren würde.


    J.


    Da hast Du sicher nicht Unrecht. Nur wann handelt es sich dann um ein schuldhaftes Verhalten im Sinne einer unterlassenen Hilfeleistung?


    Wenn jemand leblos am Straßenrand liegt und ich keine Lust habe anzuhalten, weil ich einen wichtigen Termin habe und sowieso darauf keine Lust, dann ist der Fall denke ich klar. Der Rettungsdienst ist aber Vor Ort, dann wird das ganze schon wieder schwieriger. Erhebe ich Vitalwerte und untersuche ich meinen Patienten, dann bin ich dahingehend denke ich schon aus dem Schneider, ob ich den Patienten nun in ein Krankenhaus kutschiere oder nicht sei mal dahingestellt. Ein anderes Unterlassungsdelikt steht da wieder auf einem ganz anderen Blatt. Dazu bedarf es aber auch eines Nachweises eines kausalen Zusammenhanges.


    Ich hatte dieser Tage eine Patientin, ebenfalls als KT-Einsatz gemeldet (bei fehlender Einweisung), die über chronische Rückenschmerzen klagte, hatte am Vortag bereits ihren Hausarzt besucht.. Die Patientin hatte kaum Bewegungseinschränkung dabei, ist nach Aufklärung über möglicherweise selber zu tragende Kosten ohne Hilfe in den RTW gestiegen, hat sich auf den Begleiterstuhl gesetzt und sich zum Krankenhaus kutschieren lassen. Der Ehemann ist mit dem eigenen PKW hinterhergefahren.


    Lasse ich eine solche Patientin Zuhause und sie erleidet zwei Stunden später einen Herzinfarkt, muss ich mich dann auch vor Gericht verantworten? Man hat ja bekanntlich schon Pferde vor Apotheken kotzen sehen und der Teufel ist ein Eichhörnchen. Vielleicht läuft die Patientin auch seit zwei Wochen mit einem Infarkt rum, welcher die unerklärlichen Rückenschmerzen geführt hat. Bin ich dann der Doofe?


    Ich fühle mich leider viel zu oft auch von meinen Patienten einfach nur verarscht. Für Patienten ist es bequem, vermeintlich kostenlos, den roten Taxibus zu nutzen. Man erhofft sich eine schnellere, unkompliziertere Behandlung im Krankenhaus. Von Altenheimen wird man eigentlich sowieso nur verarscht. Ist zumindest hier so.

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  • Der Rettungsdienst ist aber Vor Ort, dann wird das ganze schon wieder schwieriger. Erhebe ich Vitalwerte und untersuche ich meinen Patienten, dann bin ich dahingehend denke ich schon aus dem Schneider, ob ich den Patienten nun in ein Krankenhaus kutschiere oder nicht sei mal dahingestellt. Ein anderes Unterlassungsdelikt steht da wieder auf einem ganz anderen Blatt. Dazu bedarf es aber auch eines Nachweises eines kausalen Zusammenhanges.



    Dann habe ich hier eine interessante Geschichte für dich: "Der umstrittene Tod eines 59-jährigen Obdachlosen"

  • Erhebe ich Vitalwerte und untersuche ich meinen Patienten, dann bin ich dahingehend denke ich schon aus dem Schneider, ob ich den Patienten nun in ein Krankenhaus kutschiere oder nicht sei mal dahingestellt.


    Aus der eingriffsbedürftigen Situation wird ja nicht deshalb eine andere, weil Du den Patienten untersucht hast. So gesehen lässt sich gut vertreten, dass Du dann auch weiter am Fliegenfänger klebst.

  • Warum sollte ein Patient der aerztlich behandelt werden muss in ein Krankenhaus? Dafuer sind Bereitschaftsdienste da! Selbst wenn technische Untersuchungen notwendig sind, koennen diese vom HA organisiert werden und der Patient muss nicht die NA des Hauses belasten. Ein Krankenhaus ist fuer ernsthaft erkrankte oder verletzte Menschen (und Tiere).
    Victor
    Erstens wuerde ich gerne wissen wieso du gleich polemisch verallgemeinerst, und zweitens habe ich dies in keinster Weise erwaehnt. Wenn ich als Entscheidungstraeger es fuer notwendig halte eine hoehere Instanz zum Fall hinzu zu ziehen und diese dann komplett ignoriere muss ich mir im Fall des Todes zurecht unangenehme Fragen gefallen lassen. Ich habe in so einem Fall naemlich demonstriert das ich nicht die Kenntnis oder das Wissen hatte und das durch Selbstbeurteilung, um diesen Fall autonom abzuschliessen. Wende ich mich gegen den Rat sollte meine Dokumentation und der Entscheidungsprocess ziehmlich wasserdicht sein. Damitmeine ich siche rnicht 'abwesend'.
    Fuer Informationen zu Medikamenten muss ich sicher keinen Arzt anrufen. Ist das Medikament nicht bekannt und ich habe keinen Zugriff auf das Internet langt ein Anruf in der Leitstelle.

  • Naja, dafür müsste man natürlich zunächst eine Kausalität zwischen Unterlassung und Tod nachweisen, was nicht allzu einfach sein dürfte.


    Aber diese Kausalität gilt es doch in einem Verfahren zu prüfen. Aber nichteinmal die Anklage lautete so. Deswegen bin ich etwas verwundert.
    Und ein Pathologe kann dir schon sagen, wie alt der Myokardinfarkt in etwa war....

  • Aber nichteinmal die Anklage lautete so. Deswegen bin ich etwas verwundert.


    Vermutlich, weil die Staatsanwaltschaft im Vorfeld zu der Beurteilung gekommen ist, dass eine solche Kausalität nicht vorliegt. Dann erhebt sie deswegen - natürlich - auch keine Anklage.

  • Nein, weil die unterlassene Hilfeleistung nicht voraussetzt, dass der Patient einen Nachteil durch das (Nicht-)handeln erleidet. Da genügt schon, dass keine Hilfe geleistet wird.

  • Nein, weil die unterlassene Hilfeleistung nicht voraussetzt, dass der Patient einen Nachteil durch das (Nicht-)handeln erleidet. Da genügt schon, dass keine Hilfe geleistet wird.


    Danke! Das war mir nicht so ganz bewußt. :-)

  • Nein, weil die unterlassene Hilfeleistung nicht voraussetzt, dass der Patient einen Nachteil durch das (Nicht-)handeln erleidet. Da genügt schon, dass keine Hilfe geleistet wird.


    Musss ich dafür die Hilfsbedürftigkeit erkennen?

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    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Kann ich es so interpretieren:


    Wenn eine Person in scheinbarer Not ist, muss ich helfen, sofern ich eine solche Not vermute oder erkenne.
    Helfe ich nicht, ist es für den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung unerheblich, ob die Person aus meinem nichthandeln einen Schaden davongetragen hat, oder nicht.


    ?

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    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • So kann man es laiengerecht formulieren, ja. Juristisch sind da noch ein paar Ecken und Kanten, aber darauf kommt es hier nicht an.