Vier Klinik-Geschäftsführer angeklagt

  • Die Beschuldigten sollen zwischen 2006 und 2009 rund 140 Fahrer von Krankentransportern als selbstständige Honorarkräfte eingesetzt und keine Sozialabgaben gezahlt haben.


    NDR

  • Der Zoll hat damit eigentlich eigentlich nichts zu tun. In dem Fall interessiert das die Deutsche Rentenversicherung und das Finanzamt. Ich glaube, Du verwechselst das mit Schwarzarbeit.

  • Der Zoll hat damit eigentlich eigentlich nichts zu tun. In dem Fall interessiert das die Deutsche Rentenversicherung und das Finanzamt. Ich glaube, Du verwechselst das mit Schwarzarbeit.

    Ani, da es in dem Fall um Scheinselbständigkeit geht (und vielleicht auch noch in dem einen oder anderen Fall auch noch um unrechtmäßigen ALG Leistungsbezug) ist der Zoll möglicherweise auch mit an Bord. Ebenso wie die Krankenversicherung.

  • Laut Text geht es nicht um unrechtmäßig bezogene Leistungen und den Krankenversicherern ist es völlig egal, ob Du angestellt, selbstständig oder scheinselbstständig bist.

  • Ist es den Krankenkassen nicht ganz. Denn da der Beitrag nach dem (bei Selbständigen um bereinigtes) Einkommen berechnet wird, und z.B. Existenzgründer mit Existenzgründerzuschuss einen viel geringeren Beitrag zahlen, geht es hier um Mindereinnahmen. Diese werden die Krankenkassen sich holen.

  • Der Zoll ist letztendlich die Polizeiabteilung der Finanzbehörden, die bei V.a.kriminelle Steuerhinterziehung ermittelt.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • @medic5754


    Ich durfte damals bei meiner PKV nichts weniger zahlen. Denen war das völlig egal, ob ich selbstständig bin oder nicht. Das hat die noch nicht mal interessiert. Trotz Existenzgründungszuschuss. Ist das bei der GKV anders?



    @raph.-wi


    Ist ja hier keine Steuerhinterziehung oder ähnliches hier. Ich sehe keine Verbindung zum Zoll. Es geht hier den Rentenversicherern im wesentlichen um die entgangenen Einnahmen.

  • Ohne den genauen juristischen Hintergrund zu kennen, weiss ich, daß bei Kontrollen von Grossbaustellen usw. der Zoll regelmässig dabei ist.
    Das passiert auch bei gross angelegten allg. Verkehrskontrollen auf BAB-Raststätten (15km ist eine und da treffen sich Polizei, Zoll, Gewerbeaufsicht, Veterinäramt, Gesundheitsamt usw. in schöner Regelmässigkeit zu gemeinsamen Aktionen).


    Bei Scheinselbständigkeit wird ja die Lohnsteuer nicht abgeführt - das interessiert das Finanzamt schon.

    raphael-wiesbaden


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    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Bei Scheinselbständigkeit wird ja die Lohnsteuer nicht abgeführt - das interessiert das Finanzamt schon.


    Der (Schein-) Selbstständige versteuert selber. Aber auch das ist hier nicht das Problem, sondern die Tatsache, daß ein Betriebsleiter laut Auffassung der DRV Angestellte als Selbstständige beschäftigt, um Abgaben zu sparen. Ob da einer keine Steuern zahlt, wegen Trunkenheit am Steuer gesucht wird oder illegal in Deutschland ist ist hier nicht das Thema. Deshalb ist der Zoll hier primär kein Ansprechpartner.


    Ich schlage mich schon seit über einem Jahr mit der DRV und dem Vorwurf, scheinselbstständig zu sein herum und stecke ein wenig in der Materie drin.


    Die Überwachung der Lohnsteuerabgaben fällt übrigens nicht in den Bereich des Zolls.

  • Hmm, ich hab da mal folgendes gefunden:


    http://www.zoll.de/DE/Fachthem…beitragspflicht_node.html

    raphael-wiesbaden


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  • Da die betroffenen Mitarbeiter aus ihrer Sicht selbstständig waren, brauchen sie keine Sozialversicherung.

  • Da die betroffenen Mitarbeiter aus ihrer Sicht selbstständig waren, brauchen sie keine Sozialversicherung.


    Deswegen könnte das Finanzamt ja eine andere Meinung haben...


    Als "braver Steuerzahler" hast Du ja Deine Einkommensteuererklärung.
    Die wird wohl so abgefasst sein, daß kein Verdacht aufkommt.
    Die DRV ist da sicherlich eine andere Baustelle; meine Frau hatte in ihrer freiberuflichen Phase denselben Krampf auszufechten.


    Etwas anderes wird es bei "Speditionsunternehmen" im weitesten Sinne sein.
    Hier habe ich selbst schon eine Kontrolle vor einem Klinikeingang erlebt, wo Taxifahrer - die ja auch Krankenfahrten übernehmen - überprüft wurden.

    raphael-wiesbaden


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    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Das Finanzamt hat nichts mit der Sozialversicherung zu tun.


    Ich weiss, sondern mit der Lohn- und Einkommensteuer.
    Wieviele oder ob überhaupt Steuern bezahlt werden, interessiert einen Renten- oder Krankenversicherungsträger nicht.

    raphael-wiesbaden


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    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Ach, ruf' einfach irgendwen an. Den Zoll, die NASA, das örtliche Tierheim, wen auch immer. Wird schon richtig sein. Sicherheitshalber auch noch die GEZ, denn vielleicht wurden ja die Rundfunkgebühren auch nicht ordentlich abgeführt.


    Genieß den Abend! :-)

  • Ich durfte damals bei meiner PKV nichts weniger zahlen. Denen war das völlig egal, ob ich selbstständig bin oder nicht. Das hat die noch nicht mal interessiert. Trotz Existenzgründungszuschuss. Ist das bei der GKV anders?

    Ja, Ani, da ist es anders. Bei der GKV zahlen Existenzgründer mit Leistungen der Agentur für Arbeit einen bis zu 1/3 niedrigeren Beitrag.


    Da die betroffenen Mitarbeiter aus ihrer Sicht selbstständig waren, brauchen sie keine Sozialversicherung.

    Doch, brauchen sie. Denn es besteht Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Sowie auch eine Altersvorsorgepflicht entweder in der DRV, oder einer berufsständischen Altersvorsorge (wie z.B. bei euch Ärzten). Einzig die Absicherung in der Arbeitslosenversicherung ist freiwillig.

  • Medic:
    haben sich da die Sätze verändert?
    Bei meiner Frau waren es noch 50% Beitragssatz in der Existenzgründungsphase.


    Gelten auch noch die Regelungen der Reichsversicherungsordnung von Anno Schnupftabak, wonach bestimmte Berufsgruppen (Lehrer, Pflegekräfte...) bei einer freiberuflichen Tätigkeit gezwungen werden, bei der DRV zu bleiben?

    raphael-wiesbaden


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