Fehler im Praktischen Jahr: Medizinstudent wegen Babytod verurteilt

  • Ani, medial wird doch jedes Thema ausgebeutet. Wie willst du die denn sensibilisieren. Dafür herscht doch kein Interesse. Hat die Bild so ne hohe Auflage weil sie so sensibel an Themen herangeht?
    Arbeitgeber sind gefragt Geld und Personal aufzubieten um durch ein resolutes Riskmanagement Fehlerquellen zu minimieren, vorallem wiederholte Fehler zu vermeiden. Ich melde jedes mögliche Fehlverhalten meinem clinical department um es untersuchen zulassen. Danach wird bestimmt ob die Situation einfach nur dumm gelaufen war, es organisatorische Verbesserungsmöglichkeiten gibt, oder ob es bei mir ein Ausbildungsdefizit oder andere Schwächen gibt und dann werden diese angegangen. Soetwas kostet halt Geld und muss von AG und AN als faires Verfahren angesehen werden. Geld und Einstellung.

  • Es geht aber bei einem Gerichtsverfahren nicht um "Blame & Shame" sondern darum, das jemand für unrechtmäßiges belangt wird, sollte er für schuldig befunden werden.


    Hier ist aber kein Gerichtsverfahren, sondern ein Rettungsdiensforum.


    Egal ob er nun PJler, Arzt, GuKP, RettAss oder Putzfrau war, für diese dumme Aktion MUSS er grade stehen, wenn daraus ein Schaden entsteht.


    Er steht ja auch dafür gerade.


    Fehlermanagement ist wichtig, aber ein Mensch mit nem halben hirn wird eine unbeschriftet daliegende Spritze doch nicht in ein Kind spritzen...... irgendwo hört Fehlermanagement auf und grobe Fahrlässigkeit fängt an.


    Wie immer bei konkreten juristischen Themen gilt: Hast Du die Akte nicht gelesen, kannst Du es nicht beurteilen. Dann ist ein bisschen Demut angezeigt, finde ich.


    ich frage mich mal ob alle Bedanker auch so mit dem Medizinstudenten umgehen würden die ihr Kind gerade getötet hat.


    Sicher nicht. Aber hier schreibt - glaube ich - niemand, dessen Kind von einem Behandler getötet wurde, sondern Fachpersonal. Und das sollte sich an die eigene Nase fassen, still in sich gehen und dem Herrgott dankend wieder aus sich herauskommen. Da bin ich jedenfalls ziemlich sicher.


    Und wenn man dann wieder draußen ist, sagt man: Alles klar, der Mann muss juristisch bestraft werden. Und für uns andere gilt - was können wir daraus lernen, damit der kleine Fratz wenigstens nicht umsonst gestorben ist? Und sowas kann man denken, ohne sich über einen Studenten zu erheben, der aus tausendundeinem Grund einen Fehler gemacht haben kann.

  • @Schmunzel
    Ich verstehe deine Intention nicht. Der Mann ist verurteilt, fahrlässige Tötung. Muss ich die Akte lesen um sein Verhalten fahrlässig zu nennen oder zu sagen das er durch seine Handlung den Tod des Kindes direkt herbeigeführt hat? Nein muss ich nicht, die Akte wurde durch einen Landesrichter Beurteilt, das langt zumindest mir.
    Ebenso merkwürdig finde ich das du indirekt aussagst das man die zweitinstanzliche Verurteilung nicht gutheissen darf da dies ein RD Forum sei.
    Warum siehst du dich in der Position mir zu sagen wie ich mich als 'Fachpersonal' inhaltlich mit so einem Bericht auseinander zusetzen habe?

  • Zitat

    [...]die Akte wurde durch einen Landesrichter Beurteilt, das langt zumindest mir.
    [...]


    Frag mal Gustl Mollath was er zum Thema "Unfehlbare Richter" zu sagen hat...

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Verstehe deine Aussage nicht.


    Du sagst das für Dich eine Beurteilung des Falles und aller seiner Details auch ohne die Akte bzw. zumindest die Urteilsbegründung möglich ist da ja ein Landesrichter ein Urteil gesprochen hat. Wird also schon stimmen.
    Wenn dem so wäre bräuchte es keine Berufungen, Revisionen, Wiederaufnahmen und es gäbe keine Gustl Mollaths die 7 Jahre (möglicherweise) zu Unrecht in der geschlossenen Psychiatrie verbringen.


    Was ich damit sagen will ist: nur weil ein Landesrichter den "armen" Ex-PJler für schuldig und alle anderen für nicht schuldig bzw. nicht beteiligt hält heißt das noch lange nicht das er es auch ist bzw. das alle anderen es nicht sind.
    Denn auch ein Richter ist nur ein Mensch und definitiv nicht unfehlbar.

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  • Ich bezog mich auf die Debatte zwischen Schmunzel und Maggus.


    Zitat


    Zitat von »Maggus«
    Fehlermanagement ist wichtig, aber ein Mensch mit nem halben hirn wird eine unbeschriftet daliegende Spritze doch nicht in ein Kind spritzen...... irgendwo hört Fehlermanagement auf und grobe Fahrlässigkeit fängt an.



    Zitat von Schmunzel:
    Wie immer bei konkreten juristischen Themen gilt: Hast Du die Akte nicht gelesen, kannst Du es nicht beurteilen. Dann ist ein bisschen Demut angezeigt, finde ich.

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  • @guy
    Sicher passieren Fehler... das ändert nichts daran das ein zweit instanzliches Urteil eine starke Aussagekraft hat. Ich brauche nicht die Akte Lesen ondern begründe meine Aussage darauf. Wie sollte meine Meinung nach lesen all der Daten fundierter sein als durch die Beurteilung eines Landesrichters? Deine Aussage ist anekdotal....
    Jörg
    Richtig, dennoch wurde meine recht differenzierte Aussage zu Fahrlässigkeit als Abgrenzung zum Fehlermanagement von Schmunzel derart punktuell reduziert das es den Anschein hat als dürfe man in seinen Augen eine Verurteilung nicht gutheissen. Ich wollte klarstellen das ich das Verhalten des pjlers auch aufgrund der Verurteilung fahrlässig nennen darf, das hat nichts mit 'sich über jemanden erheben' zu tun. Da muss sich Schmunzel eher an die eigene Nase fassen das er sich in einer position sieht mir zu sagen wie man sich professionel mit so einem Geschehen auseinandersetzen sollte. Ich arbeite immerhin in einem System mit recht gut funktionierendem Fehlermanagement.

  • Maggus, Du hast zum Beispiel "fahrlässig" und "grob fahrlässig" in einen Topf geworfen und behauptest dann, daß man keine näheren Kenntnisse über die Aktenlage braucht? Spricht meiner Meinung nicht für eine, wie Du sagst: differenzierte Aussage. Und der Rest, den Du von Dir gibst ist auch irgendwie trauriger Käse. Wir wissen seit Gründung dieses Forums, daß in der Schweiz, England oder Queensland alles besser ist als hier. Auch das Fehlermanagement.

  • Ich kann keine Aussage zu England oder sonst wo aussagen, sondern nur für meinen AG. Deine generelle Auslandskritik ist wesentlich näher an dem von dir genannten Käse.
    Ich glaube nicht das es den Tatbestand der grob fahrlässigen Tötung gibt.

  • @guy
    Sicher passieren Fehler... das ändert nichts daran das ein zweit instanzliches Urteil eine starke Aussagekraft hat. Ich brauche nicht die Akte Lesen ondern begründe meine Aussage darauf. Wie sollte meine Meinung nach lesen all der Daten fundierter sein als durch die Beurteilung eines Landesrichters? Deine Aussage ist anekdotal....


    Ich weiß nicht warum meine Aussage anecdotal sein soll?
    Fakt ist das es jede Menge auch zweitinstanzliche Urteile gibt die eben nicht korrekt waren bzw. die nicht alle Faktoren ausreichend berücksichtigt haben.
    Auch hier weil es so schön ist einfach wieder Gustl Mollath als Beispiel...


    Und aus solchen Gründen hat für mich (als Laien) auch ein zweitinstanzliches Urteil keine hervorgehobene Aussagekraft.


    Ich will ja auch nicht sagen das der PJler nicht hätte verurteilt werden dürfen, was mich an dieser Sache stört ist das alle anderen Faktoren erstmal unberücksichtigt geblieben sind.
    Warum hat die Schwester eine unbeschriftete (i.v.) Spritze irgendwo hingelegt? Warum wurden diese überhaupt für orale Medikation genommen? Warum gab es keine anderen Spritzen? Warum hat die Klinik am Tag danach schnellstmöglich die Spritzen getauscht bzw. neue beschafft? Das kann man noch Tage lang weitermachen...

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  • guy
    Man hat sich hier doch schon endlos über Fehlermanagement ausgelassen. Trotzdem hat der pjler Durchführungsverantwortung.... er hat sicher zu stellen das alles korrekt abläuft. Der Strafrahmen deutet doch auf eine Berücksichtigung der Umstände hin. Was willst du denn noch?

  • guy
    Man hat sich hier doch schon endlos über Fehlermanagement ausgelassen. Trotzdem hat der pjler Durchführungsverantwortung.... er hat sicher zu stellen das alles korrekt abläuft. Der Strafrahmen deutet doch auf eine Berücksichtigung der Umstände hin. Was willst du denn noch?


    Was ich wollen würde? Das auch die anderen Verantwortlichen (und da gibt es halt aus meiner Sicht auch strafrechtlich noch ein Paar) "lobend" in einem Verfahren erwähnt werden.

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  • @Schmunzel
    Ich verstehe deine Intention nicht. Der Mann ist verurteilt, fahrlässige Tötung. Muss ich die Akte lesen um sein Verhalten fahrlässig zu nennen oder zu sagen das er durch seine Handlung den Tod des Kindes direkt herbeigeführt hat? Nein muss ich nicht, die Akte wurde durch einen Landesrichter Beurteilt, das langt zumindest mir.
    Ebenso merkwürdig finde ich das du indirekt aussagst das man die zweitinstanzliche Verurteilung nicht gutheissen darf da dies ein RD Forum sei.
    Warum siehst du dich in der Position mir zu sagen wie ich mich als 'Fachpersonal' inhaltlich mit so einem Bericht auseinander zusetzen habe?


    In der Position sehe ich mich, weil ich ein wenig Ahnung von dem juristischen Teil habe und es nicht leiden kann, wenn über Dinge geurteilt wird, von denen man nichts wissen kann. Im Übrigen hat Ani schon gesagt, was zu sagen ist.

  • In der Position sehe ich mich, weil ich ein wenig Ahnung von dem juristischen Teil habe..


    Erwischt! :-)


    Dürfte ich eine Frage stellen:
    Wie könnte/kann man sich vorstellen, dass "Verantwortliche" in der Klinik (=Klinikleitung) strafrechtlich belangt werden?


    Vielen Dank! Verstehe das als Laie nämlich nicht so ganz... handelt so jemand fahrlässig oder gar vorsätzlich? ?-(

  • Ich muss ganz ehrlich sagen, ich finde das Urteil zu milde. Fehler macht jeder, ich habe auch schon welche gemacht, aber Jemand das Leben zu nehmen, da hilft es den Eltern nicht, wenn der angehende Arzt 90 Tagessätze bezahlt.

  • Zitat

    Ich muss ganz ehrlich sagen, ich finde das Urteil zu milde. Fehler macht jeder, ich habe auch schon welche gemacht, aber Jemand das Leben zu nehmen, da hilft es den Eltern nicht, wenn der angehende Arzt 90 Tagessätze bezahlt.


    Was hätte geholfen? Strick, Stuhl, Steine?
    Mal echt jetzt, was ist denn eine "angemessene" Strafe für ein "versehentlich" getötetes Kind?

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Ab wie vielen Tagessätzen meinst du denn, das es den Eltern hilft?


    Mist, wiedermal zu spät.


  • Was hätte geholfen? Strick, Stuhl, Steine?
    Mal echt jetzt, was ist denn eine "angemessene" Strafe für ein "versehentlich" getötetes Kind?


    Ich weiss zwar nicht, was deine polemik hier soll, meine Meinung ist, dass ein Menschenleben nicht unbedingt mit Tagessätzen abzugleichen ist.