Anerkennungsjahr ohne RS?

  • Leider bekomme ich immer wieder Absagen für ein Anerkennungsjahr, weil ich keinen RS nachweisen kann und auch keinen Führerschein habe.


    Nach einem intensiven Gespräch mit einem Rettungswachenleiter kann ich auch gut verstehen, wieso dies so gehandhabt wird und sehe es ein. Allerdings kann ich mir nicht leisten, noch mal den RS ran zu hängen und den Führerschein.


    Momentan bin ich arbeitslos gemeldet und das Arbeitsamt meinte, wenn ich genug Absagen auf Grund dessen bekomme, werden sie mir die "Weiterbildung" zum RS und auch den Führerschein Klasse C bezahlen.


    Leider begründen die meisten die Absagen nicht oder schieben andere Gründe vor. "Wir haben uns für einen Mitbewerber entschieden..." etc.


    Kann ich die Rettungswachen darauf aufmerksam machen oder kommt dies weniger gut an?

  • Das verstehe ich nicht ganz.
    Als RA sollste keinen Platz fürs Anerkennungsjahr bekommen, weil Du kein RS bist?


    Wenn die Wachen Dich offensichtlich nicht wollen, frage mal in einem anderen RD Bezirk nach

  • Zitat

    Original von Klaus
    [...]
    Als RA sollste keinen Platz fürs Anerkennungsjahr bekommen, weil Du kein RS bist?
    [...]


    Also ein LRA meinte, dass er seine Praktikanten nach einer Weile als 2. Mann mitfahren lässt und er dafür nur RS nimmt, weil man denen mehr Verantwortung auferlegen kann und die sich dann auch mehr zutrauen...


    Leider kann ich dazu nicht mehr sagen, weil ich eben nur diese eine Meinung kenne.
    Die anderen äußern sich dazu nur wie oben geschrieben.

  • Irgendwo ist da ein Denkfehler....


    Selbstverständlich brauchst du, wenn du das schulische Jahr der RettAss Ausbildung erfolgreich absolviert hast, nicht noch zusätzlich einen RettSan Lehrgang belegen.


    Ich dachte auch, es wäre Usus, den angehenden RettAss im Verlauf des ersten Jahres die Qualifikation RettSan zu bescheinigen!?
    Das wissen andere Leute hier aber sicher besser als ich....


    Ich denke, dein Problem ist im fehlenden Führerschein begründet.
    Ich versteh euch echt nicht, Leute. Wie kann man so blauäugig sein und meinen, man könnte ohne Führerschein eine Anstellung im Rettungsdienst finden?? Das geht nicht!


    Ergo: Führerschein machen, vielleicht findest du ja Wege, dein AA zwecks Kostenübernahme rumzukriegen....

  • Ganz Deiner Meinung Felix ! Also für mich stößt es auch auf absolutes Unverständnis wie man überhaupt sich überhaupt für einen Arbeitsplatz im Rettungsdienst bewerben kann, ohne einen Führerschein zu besitzen. Der Arbeitsmarkt ist derzeit (leider) ziemlich schlecht, besonders auch für Rettungsassistenten. Und wenn man schon keine Erfahrung (zB als RS) mitbringt, und dann noch nicht einmal den Führerschein hat, dann würde ich als RWL auch sofort ne Absage erteilen. Sorry, aber da gibt es genug andere Leute, die "qualifizierter" sind. Das sollte man sich echt früher überlegen.


    Nicky

  • @Wuerfel:


    Nachdem Du als Herkunft nur Neustadt angegeben hast, ist es recht schwierig da eine genaue Aussage zu Treffen, da es in Deutschland jenes Dorf / Stadt exakt 20x gibt !
    In Nds. ist es so, daß der RS in der Vollzeit Ausbildung zum RA enthalten ist, Dein Problem dürfte also definitiv die fehlende Fahrerlaubnis sein !
    Und da der Definition nach der RS der "Gehilfe" des RA ist, fällt dem RS auch die Rolle des Fahrers zu, so ist es jedenfalls in Nds. (der jeweils höher qualifizierte betreut den Patient) !

  • Für dich sicherlich eine unangenehme Situation, meine Meinung beruht allerdings nur auf der baden-württembergischen Gesetzeslage:


    Der Arbeitgeber ist daran interessiert, dich in deiner Praktikumszeit auch als 2. Mann auf dem RTW einzusetzen. Dafür gibt es die "geeignete Person" als Fahrer auf dem RTW. Trotz widersprüchlicher Aussagen wird hier der RH als geeignet angesehen: 1. Problem - du kannst keine RH-Urkunde vorweisen.


    In der gleichen Funktion wirst du einen RTW fahren müssen, da nach der Gesetzeslage der RettAss beim Patienten bleiben muss: 2. Problem - du hast nach eigenen Angaben keinen Führerschein.


    Vielfach ist es üblich, RettAss-Praktikanten als 1. Mann/Frau im Krankentransport einzusetzen. Dafür muss man (Ba-Wü.) Rettungssanitäter sein. 3. Problem - du hast die RS-Qualifikation nicht, wenn du RA-Anwärter bist.


    Drum: Versuche schnellstens den Führerschein BC1 (bis 7,5 t.) zu machen, einige Fahrschulen bieten dir die Möglichkeit, sofort den "Großen" zu machen.


    Schau, dass du irgendwie an eine RS-Prüfung kommst - manche Schulen bieten dies auch für Externe an, also für RA-Schüler anderer Schulen. Oder - frage bei deiner "zuständigen Stelle" (Regierungspräsidium, Gesundheitsdirektion o.ä.) nach, ob du nach 3 Monaten RettAss-Ausbildung die Qualifikation RS als interims-Bescheinigung erhalten kannst - d.h. man bescheinigt dir befristet eine Gleichwertigkeit zum RettSan - muss nicht gemacht werden und ist meines Wissens allerdings eher unüblich.


    Alle Angaben beziehen sich auf die Gesetzeslage in Baden-Württemberg.

    Einmal editiert, zuletzt von securo ()

  • Also entschuldugug, aber die Problematik mit dem "Fehlenden RS-NAchweis" nach erfolgter RA-Ausbildung ist mir völlig neu, unverständlich und rechtlich nicht begründbar.
    Abgesehen vom Manko des fehlenden Führerscheins sehe ich keinen Grund das Anerkennungsjahr "zu verweigern".
    Ist ja auch völlig sinnfrei, die Zulassung zum RA-Anerkennugsjahr vom Vorhandensein einer RS-Urkunde abhängig zu machen.


    Das wäre ja ebenso, als wenn man eine Arbeitsstelle für die ein EH-Kurs vorgeschrieben ist (z.B. Kindergärtnerin) nicht bekommt, weil man zwar RS ist aber keine EH-Bescheinigung hat...

  • @ Vossi,


    unterschätze die Bürokraten nicht, es gab Zeiten, da bekam man ohne Erste-Hilfe-Bescheinigung keinen Personenbeförderungsschein, auch wenn man RS/RA war (...ist zugegeben schon einigen Zeit her...). Übrigens ist der von dir am Ende geschilderte Fall durchaus denkbar, ob es uns beiden sinnig erscheint oder nicht ...


    Rechtlich ist die geschilderte Situation absolut begründbar. Wenn du in deiner Ausbildung nicht irgendwann einmal eine RS-Prüfung abgelegt hast, bist du im praktischen Jahr auch nicht wie ein RS einsetzbar ! Und, wenn du als Erster auf dem KTW eingesetzt wirst, musst du nun mal RS sein ... und vlele Praktikanten werden auch mal als erster auf dem KTW eingesetzt werden.


    Daher hat auch das Regierunspräsidium Karlsruhe in einem Bescheid Anfang 2005 darauf reagiert, der Beschluss liegt dir sicher vor.

  • Zitat

    Original von Vossi
    Das wäre ja ebenso, als wenn man eine Arbeitsstelle für die ein EH-Kurs vorgeschrieben ist (z.B. Kindergärtnerin) nicht bekommt, weil man zwar RS ist aber keine EH-Bescheinigung hat...


    Hi,


    ich habe für meinen C - Führerschein einen EH-Nachweiß benötigt, da die zuständige Behörde mit der RS-Urkunde nicht einverstanden war.
    Nach einigen! telefonaten willigte man ein und meinte, dass ein RS in der Tat höher qualifiziert ist als ein EH.


    Also - nicht so schnell aufgeben - auch Behörden irren sich manchmal.


    Gruß Max

  • Laut der Fahrerlaunis-Verordnung (FeV) unter §19 Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe.


    Dort ist unter dem Punkt 5 und den untergliederten Absätzen 1-3, recht ausführlich ausgeführt welche Personen anstelle der EH / LSM Bescheinigung, ihre Befähigung anhand eines Zeugnisses belegen können.


    Als da wären u.a. Krankenschwester/Pfleger, Hebamme, Altenpfler(in), Masseur(in), Krankengymnast(in), med. Bademeister(in), Rettungsassistent(in), oder aber Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer abzeichen in silber oder Gold).


    P.S: Den Absatz, der die Akademiker (Ärzte) betrifft hab ich weggelassen.

  • Zitat

    Original von securo
    @es gab Zeiten, da bekam man ohne Erste-Hilfe-Bescheinigung keinen Personenbeförderungsschein



    das stimmt. mein erster P-schein war ganz lustig. ich HABE einen EH-schein abgeliefert, auf dem stand:


    S. Höppner hat an einem EH-kurs teilgenommen.


    Unterschrift:


    S. Höppner



    zur geschichte mit dem arbeitsamt [heisst jetzt anders, ich weiss]:


    erläutere doch den rettungswachenleitern die situation. die sind sicher gerne bereit, ihre ablehnung nach deinen wünschen zu begründen.



    :-) höpp

  • @ hoeppi:
    Bei mir stand darauf: "...verfügt über einen gültigen Erste-Hilfe-Lehrgang und zusätzlich über eine zweijährige Ausbildung zur Rettungsassistenten..."

  • Bevor das Thema nun endgültig vom Topic abgleitet, schalt ich mal kurz den Modmodus ein und rufe ztur Ordnung.
    Das mit der EH-Bescheinigung war nur ein Beispiel zum veranschaulichen und wurde nun ausgiebigst diskutiert.
    Von daher bitte: