Arbeitserlaubnis

  • Ein Bekannter von mir würde gerne wieder als Rett-Ass ehrenamtlich in den RD einsteigen. Doch nun sagte man ihm, daß Personen, welche aufgrund von Alkoholgenusses den Führerschein einmal entzogen bekamen, in Ba-Wü nicht im RD tätig sein dürften. Stimmt diese Aussage?

  • Nie davon gehört - wurde der Entzug der Fahrerlaubnis im neuen Führerschein eingetragen ? Wenn nicht, woher sollte der "Arbeitgeber" vom Führerscheinentzug wissen ?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Diese Aussage stimmt so definitiv nicht. So lange nicht die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" von der zuständigen Behörde widerrufen wurde, kann ein Rettungsassistent im Rettungsdienst eingesetzt werden. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass ein RA der seinen Führerschein verloren hat nicht mehr auf einem RTW eingesetzt werden darf (im Gegenteil: das RDG B-W geht davon aus, dass der RA Beifahrer ist bzw. sich um den Patienten zu kümmern hat). Allerdings liegt die letzte Entscheidung beim Arbeitgeber.