Quelle: Stumpf&Kossendey
Auszug:
Zitat
Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) führt nun auch die Genehmigungspflicht für Patientenbeförderungen im Krankenwagen zur ambulanten Behandlung ein. Dies bestätigte die Ersatzkasse auf Anfrage des RETTUNGSDIENST. Betroffen von der Neuregelung sind zehntausende von Patienten, die im Jahr um die 140.000 Transporte in Anspruch nehmen.
[...]
Die DAK begründet ihren Schritt mit der ungünstigen Ausgabenentwicklung in diesem Bereich. So hätten die Kosten für KTW-Touren wieder den Stand vor Einführung der Änderungen durch das Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz erreicht. Daran seien vor allen Dingen die Ärzte schuld. ?KTW-Transporte werden ohne Beachtung der Regelungen der Krankentransport-Richtlinien verordnet?, behauptet die DAK-Sprecherin. Die nachgehende Prüfung und daraus resultierende Regressansprüche seien nur schwer zu realisieren. Deshalb müssen sich DAK-Versicherte nun künftig auch Genehmigungen für ambulante KTW-Touren besorgen.