ADAC- Krise erreicht Luftrettung: Präsident benutzte RTH für Dienstreisen

  • Der Spiegel stand bisher nicht unbedingt im Verdacht besondere Nähe zur CSU zu pflegen.


    Nein, aber eine Nähe zur Tempo-100- und Auto-ist-generell-der-Teufel-Szene. Da bietet es sich an, die Gelegenheit zu nutzen.

  • ...Mist haben sie zwar gebaut (geschönten Zahlen) aber wie es in der Politik so ist, wenn jemand auf dem Boden liegt, wird jede Chance genutzt, nochmal kräftig reinzutreten.

  • markus


    Woher beziehst du denn deine news und nachrichten?


    Ich kann dem nicht zustimmen, dass der spiegel eine gehobene bildzeitung ist. Nur meine persönliche einstellung natürlich.


    Aber selbstverständlich ist deine meinung die deine und wird von mir nicht angezweifelt oder in frage gestellt...

  • Der Spiegel war und ist die BILD des Bildungsbürgertums. Das ist doch nicht neu.



    Ani: das bedeutet, dass die Steuervorteile einer Anerkennung als "gemeinnützig" daran gebunden sind, dass ausschließlich die in der Abgabenordnung genannten Zwecke gefördert werden. Ob darunter die Gestellung von Dienstfahrzeugen für den Gesellschafter gehört, kann zumindest zweifelhaft sein. Aber das wird die Finanzverwaltung prüfen und zu einem Ergebnis kommen. Ist mir nicht wichtig genug um da jetzt in den Kommentierungen zu buddeln.

  • Ich hab' "gemeinnützig" in Bezug auf GmbH immer anders verstanden: keine Gewinnausschüttung für die Gesellschafter im Vergleich zur wirtschaftlich orientierten GmbH. Auch gemeinnützige Gesellschaften dürfen sich Dienstwagen oder Flugreisen leisten. Letzteres passt ja irgendwie...

  • Da hast du einiges falsch verstanden.
    1. Eine Gewinnausschüttung ist durchaus möglich wenn die Gesellschafter auch gemeinnützig sind. (Macht ja auch Sinn, sonst wäre die praktizierte Trennung e.V. und gGmbH ja ziemlicher Murks)
    2. Der entscheidende Faktor einer gGmbh ist die Gemeinnützigkeit nach §52 AO. (Die Liste ist lang und daher zitiere ich sie hier mal nicht).
    3. Neben der wirtschaftlichen Trennung und der Beachtung des wirtschaftlichen Betätigungsverbots für e.V. ist der Hauptgrund eine gGmbh zu bilden/eine gGmbh im Gegensatz zu einer regulären GmbH zu sein vor allem ein steuerlicher. Ohne hier zu sehr in die Tiefe (und damit auf den Unterschied zwischen Zweck und idellem Betrieb ein) zu gehen: Für die Tätigkeiten der gGmbH werden keine bzw. ein reduzierter Steuersatz fällig was natürlich massive Vorteile bringt.


    Interessant im Lichte der ADAC Geschichte ist übrigens auch:
    Der Absatz 1 §52 AO schreibt des weiteren das die Begünstigten der Tätigkeit kein beschränkter Kreis sein dürfen. Ebenso wird in §55 AO eine weitergehende Anforderung an die Selbstlosigkeit gestellt, insbesondere fällt folgender Satz auf:

    Zitat

    Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden

    . Man kann davon ausgehen, dass in der Satzung der ADAC Luftrettungs gGmbh der Transport von Präsidiumsmitgliedern des nicht-gemeinnützigen Muttervereins nicht festgelegt ist(bzw. der gewerbliche Personentransport um den es sich hier handelt) , hier entsteht also das erste Problemfeld.
    Weiterhin untersagt die AO auch ausdrücklich die übergebührlichen Zuwendungen/Ausgaben an Personen. Es stellt sich auch hier die Frage ob diese nicht gegeben war.


    Die Krux in der ADAC Geschichte liegt übrigens auch darin, dass der ADAC selber kein gemeinnütziger Träger ist. Es handelt sich nur um einen -ausdrücklich nicht gemeinnütziges- Idealverein.
    Zwar kann ich mir rechtlich durchaus Begründungen vorstellen wie man einzelne Flüge möglicher Weise zu mindestens versuchsweise begründen kann. Eine Anreise zur Tagung der Verkehrssachverständigen ist aber damit nur sehr schwer begründbar.


    De facto hat die Sache also rechtlich durchaus -v.a. im steuerrechtlichen Sinne- ihren Dreck am Stecken & ich gehe ganz stark davon aus, dass das auch noch ein Nachspiel haben wird.


    Nebenher werden die Kostenträger (nur der geringste Teil der Luftrettung wird bekanntermaßen von den ADAC Mitgliedern finanziert, der Hauptteil kommt aus andern Mitteln) ganz genau hinschauen was die gGmbH mit dem e.V. verrechnet hat. Sollten hier z.B. billige "interne Tarife" zum Einsatz gekommen sein kann man sich auch aus dieser Richtung noch auf reichlich Gegenwind gefasst machen.


    Wenn man es mal auf die Spitze treiben will: Für ein paar -in den Augen der meisten Menschen unnötige- Flüge hat man den eigenen Hals und im Endeffekt die gesamte ADAC-Luftrettung aufs Spiel gesetzt (da theoretisch sogar ein Entzug der Anerkennung der Gemeinnützigkeit denkbar wäre. Finanzbeamte verstanden bei kleineren und weniger politisch gefestigten gGmbHs in der Vergangenheit oft keinen Spass. Und das wäre der sichere Ruin für die ADAC Luftrettung).

  • Ani: natürlich darf eine gGmbH ihre Beschäftigte und Geschäftsführer für ihre Aufgabenerfüllung durch die Welt schicken. Der Vorstand des e.V. fällt aber nicht zwangsläufig in diese Gruppe.


    Kruemel: du hast den wichtigsten Grund für die Auslagerung der Geschäftsfelder in selbständige Gesellschaften nicht genannt: im Fall der Fälle macht nur die Gesellschaft pleite und wird übers Insolvenzverfahren abgewickelt ohne den e.V. mit in die Tiefe zu reißen. Diese Risikominimierung ist (neben den Kostenreduktionen bspw durch Unabhängigkeit von Tarifverträgen) auch für so mache Auslagerung von Rettungsdiensten aus dem OV/KV ein entscheidender Grund.

  • Stimmt natürlich. Total vergessen. :mauer:

  • Interessant wäre zu wissen, welchen Flugminutenpreis die gGmbH dem e.V. in Rechnung gestellt hat….

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • http://www.spiegel.de/auto/akt…-jet-privat-a-945580.html


    Zitat

    Erst ging es um Rettungshubschrauber, nun kommt heraus: Auch ein Ambulanz-Jet des ADAC wurde zweckentfremdet. Vereinschef Meyer gibt zu, dass der Verwandte eines Clubmanagers das Flugzeug für eine private Reise nutzte.

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
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    James Elroy Flecker

  • Interessant wäre zu wissen, welchen Flugminutenpreis die gGmbH dem e.V. in Rechnung gestellt hat….


    Genau. Das ist für mich ehrlich gesagt sogar die Gretchen-Frage. Und ich habe ganz stark den Verdacht, dass hier eben nicht marktübliche Preise berechnet wurden.


    (Die Ambulanzflugzeug-Mitfliegen-Geschichte finde ich übrigens dagegen weit weniger schlimm...)

  • Ich dachte vor allem an die Gesellschaft, das Forum inklusive. Da könnte man sich die Juristerei mal als Vorbild nehmen.

  • So lange nichts nachgewiesen wurde, sollte die Unschuldsvermutung gelten.


    Was meinst Du damit?

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
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    James Elroy Flecker

  • Ich finde dieses unreflektierte Einschießen auf den Laden aufgrund irgendwelcher Pressemitteilungen ohne Hintergrundinformationen scheiße.

  • Ich finde dieses unreflektierte Einschießen auf den Laden aufgrund irgendwelcher Pressemitteilungen ohne Hintergrundinformationen scheiße.


    Und? Sie haben es je zugegeben, dass sie sich als als Vorsitzende eines e.V. mit Hubschraubern eine gGmbH, deren Zweck laut Handelsregister "Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Zweck ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, die Rettung aus Lebensgefahr und die Minderung von Unfallfolgen." ist, durch die Gegend hat fliegen lassen, auch, da es billiger sei, einen RTH anstelle eines Autos, der Bahn oder eines kleinen, kommerziell verführbaren Hubschraubers zu nehmen. Da steht nichts von "Vermietung von Hubschraubern zum Zwecke des Herumfliegend von gesunden, unverletzten Personen zwischen PR-Terminen" in Konkurrenz zu kommerziellen Anbietern, die die Steuererleichterungen einer gGmbH nicht geniessen.
    Und da gibt es nunmal zwei Bewertungen: Die juristische, und die ethisch-moralische. Und da kann man, nicht nur in diesem Fall, problemlos zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen kommen, auch da der ADAC sich einerseits als unabhängige Vertretung und als Verein der deutschen Autofahrer darstellt, andererseits aber gerne als Lobbyist (für wen?) agiert und im täglichen Verhalten und auch in der Eigendarstellung als Unternehmen mit Milliardenumsätzen und doch eher undurchsichtiger Struktur daherkommt.

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    James Elroy Flecker