Mitarbeiter im DRK Herzogtum Lauenburg versäumen gesetzliche Fortbildungsverpflichtung

  • Moin,


    bei uns wird auf die 30 Fortbildungsstunden geachtet, allerdings weitgehen in Eigenregie. Es gibt wachintere und kreisweite Fortbildungsveranstaltungen, die meisten mit einigen Terminen, sodass die Teilnahme möglich sein sollte. Weiterhin werden gelegentlich PHTLS / ERC ALS / AMLS Kurse übernommen und externe Fortbildung auf die Fortbildungspflicht angerechnet (Stundenanerkennung bis zum Erreichen der 30h abzgl. der kreisweiten Pflichtfortbildungen). Einige Fortbildungen sind verpflichtend, diese haben besonders viele angebotene Termine, allerdings können gleichwertige externe Fortbildungen nach Prüfung anerkannt werden. Als Beispiel wäre hier ein ERC Kurs auf den internen Megacode zu nennen. Die Nachweise werdem vom leitenden LRA der Wache an den Leiter der LRA Gruppe weitergegeben, dieser führt eine Liste die vom Leiter RD kontrolliert wird.


    Raphael: Ich bin nicht sicher, welche Meinung du zum Aufgabenbereich eines ÄLRD hast. Ein ÄLRD ist für medizinische Standards und deren Aufsicht zuständig. In unserem Fall bedeutet dies, dass er die Fortbildungen inhaltlich überprüft und ggf. mitgestaltet oder mitplant. Für eine Kontrolle der Fortbildungspflicht ist er nicht zuständig, dies liegt beim Leiter Rettungsdienst. Warum das sinnvoll ist und vermutlich auch außerhalb Schleswig-Holsteins häufig so sein wird? Das ist sehr einfach, der ÄLRD ist in der Regel kein Dienstvorgesetzter und hat keine disziplinarische Gewalt, der Leiter RD schon. Da die Fortbildungspflicht sich in Schleswig-Holstein aus dem Rettungsdienstgesetz ergibt und zwingend eingehalten werden muss, ist eine Kontrolle, die bei mangelnder Erfüllung Konsequenzen haben kann, aus Arbeitgebersicht durchaus sinnvoll.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Eben.


    Medizinische Standards und deren Aufsicht sind Kernaufgaben.
    Wie soll er dieser Kernaufgabe nachkommen, wenn er kein Auge auf die Aus- und Fortbildung der RD-Mitarbeiter hat?
    Wie soll er bspw. erweiterte Massnahmen freigeben, wenn er keinen Beleg für das Erlernen dieser Massnahmen hat.4
    Um einen "Standard" - also die übliche Verfahrensweise bei regelmässig vorkommenden Situationen zu schaffen, benötigen ALLE Mitarbeiter ungeachtet ihres Ärmelabzeichens
    eine Schulung bzw. Fortbildung in diesen Massnahmen.


    Mit dieser Koordinierung sind dann auch kostensenkende Fortbildungen möglich.
    Nicht jeder Anbieter kocht sein Süppchen, sondern alle kochen gemeinsam.
    Das fördert nicht nur die gute Zusammenarbeit, sondern senkt sogar den Arbeitsaufwand, weil nicht jeder Anbieter viel organisieren muß.


    Mit dem Nachweis (viel Papier mit vielen Zahlen) lässt sich den Kostenträgern gegenüber viel begründen.
    Diese lassen sich dann sogar überzeugen (bei uns ist das mit dem PHTLS- + AMLS-Programm passiert!), daß sie das kräftig bezuschussen - weil ein guter RD ggf. hohe Kosten für die Kostenträger einsparen lässt.


    Ergänzung:
    In den unendlichen Weiten des www. habe ich noch etwas von einem hess. ÄLRD gefunden, der in einem Landkreis tätig ist.
    http://www.drk-rettungsdiensts…ntation_Herr_Dr._Lenz.pdf


    Unsere ÄLRD sind Amtspersonen; unterstehen also direkt dem Landkreis bzw. dem Magistrat.
    Diese finanzieren diese Stelle - und haben deswegen auch ein natürliches Interesse.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

    Einmal editiert, zuletzt von raphael-wiesbaden () aus folgendem Grund: Ergänzung:

  • Raphael, das ist alles gut und schön, tut aber wenig zur Sache. Die Fortbildungen haben sicherlich viel mit der Aufgabe des ÄLRDs zu tun, das schrieb ich auch bereits, allerdings im Bereich der Entwicklung und Betreuung. Der ÄLRD ist die falsche Stelle für die Kontrolle der Erfüllung der Fortbildungspflicht, weil er nichts für deren Einhaltung tun könnte, außer seinen Unmut anzubringen. Konkret übertragen, wäre ich ein Fortbildungsmuffel und würde meiner Pflicht nicht nachkommen, so würde mir mein ÄLRD sicherlich sagen, dass ihm das nicht gefällt. Damit wäre die Sache erledigt und es hätte keinerlei Konsequenz. Ich würde ggf. meiner Pflicht weiterhin nicht nachkommen und mein Arbeitgeber dürfte mich nicht mehr einsetzen bzw. bekäme seinerseits Probleme. Wenn der Leiter RD zuständig wäre, was er ist, würde mein Vorgesetzter mich anweisen, diese Fortbildungen nachzuholen und meiner Pflicht nachzukommen. Sollte ich das nicht tun, hätte dies für mich arbeitsrechtliche Konsequenzen und mein Arbeitgeber kann Probleme abwenden. Mein ÄLRD hat mir gegenüber keinerlei direkte Weisungsbefugnis und das ist in der großen Mehrzahl der rettungsdienstlichen Organisationsformen so. Er wird teilweise auch vom Rettungsdienstträger beschäftigt und nicht vom Durchführenden, wie du selbst ausgeführt hast.


    Es ist in letzter Zeit vermehrt zu beobachten, dass reflektorisch alle Führungsaufgaben und -verfehlungen auf den ärztlichen Leiter projeziert werden. Das ist im seltensten Fall richtig, der ärztliche Leiter ist nicht der normale Dienstvorgesetzte eines RDlers. Abgesehen von den hochgradig umstrittenen Freigaben erarbeitet der ÄLRD ggf. SOPs oder ähnliches, berät bezüglich der medizinischen Ausstattung und der Pharmaka, die auf unterschiedlichen Fahrzeugen vorzuhalten sind und er berät fachlich in der Fort- und Weiterbildung. Er ist für organisatorische Aufgaben, wie dem Einhalten der Pflichten des Arbeitnehmers im seltensten Fall zuständig.


    Übrigens gibt es abseits von Hessen durchaus differenzierte Meinungen zu den erweiterten Versorgungsmaßnahmen nach individueller Kompetenz. Ich erinnere mich an die Diskussion bei einem meiner ehemaligen Arbeitgeber, der einer der größten Betreiber der Notfallrettung sein dürfte. Dort vertrat man die Ansicht, die auch bei meinem gegenwärtigen Arbeitgeber weitgehend geteilt wird, dass der Bürger Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Versorgung hat, unabhängig davon wer konkret das Fahrzeug besetzt. Deshalb wurde dort ein einheitlicher Personalstandard angestrebt. Ich will das hessische Konzept gar nicht schlecht reden oder hier zur Diskussion stellen, es ist innovativ und eine gute Methode die aktuellen Herausforderungen an den RD zu meistern, aber es als der Weisheit letzter Schluss darzustellen ist so auch nicht richtig.


    Kurzfassung des Beitrags: Der ÄLRD ist für Fachliches zuständig, nicht für Organisatorisches. Nicht alle Aufgaben von Vorgesetzten sollten auf den ÄLRD projeziert werden, damit wird man in mehr Fällen falsch als richtig liegen.

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