Moin,
bei uns wird auf die 30 Fortbildungsstunden geachtet, allerdings weitgehen in Eigenregie. Es gibt wachintere und kreisweite Fortbildungsveranstaltungen, die meisten mit einigen Terminen, sodass die Teilnahme möglich sein sollte. Weiterhin werden gelegentlich PHTLS / ERC ALS / AMLS Kurse übernommen und externe Fortbildung auf die Fortbildungspflicht angerechnet (Stundenanerkennung bis zum Erreichen der 30h abzgl. der kreisweiten Pflichtfortbildungen). Einige Fortbildungen sind verpflichtend, diese haben besonders viele angebotene Termine, allerdings können gleichwertige externe Fortbildungen nach Prüfung anerkannt werden. Als Beispiel wäre hier ein ERC Kurs auf den internen Megacode zu nennen. Die Nachweise werdem vom leitenden LRA der Wache an den Leiter der LRA Gruppe weitergegeben, dieser führt eine Liste die vom Leiter RD kontrolliert wird.
Raphael: Ich bin nicht sicher, welche Meinung du zum Aufgabenbereich eines ÄLRD hast. Ein ÄLRD ist für medizinische Standards und deren Aufsicht zuständig. In unserem Fall bedeutet dies, dass er die Fortbildungen inhaltlich überprüft und ggf. mitgestaltet oder mitplant. Für eine Kontrolle der Fortbildungspflicht ist er nicht zuständig, dies liegt beim Leiter Rettungsdienst. Warum das sinnvoll ist und vermutlich auch außerhalb Schleswig-Holsteins häufig so sein wird? Das ist sehr einfach, der ÄLRD ist in der Regel kein Dienstvorgesetzter und hat keine disziplinarische Gewalt, der Leiter RD schon. Da die Fortbildungspflicht sich in Schleswig-Holstein aus dem Rettungsdienstgesetz ergibt und zwingend eingehalten werden muss, ist eine Kontrolle, die bei mangelnder Erfüllung Konsequenzen haben kann, aus Arbeitgebersicht durchaus sinnvoll.