Mitarbeiter im DRK Herzogtum Lauenburg versäumen gesetzliche Fortbildungsverpflichtung

  • Das DRK Ratzeburg kommt nicht aus den Schlagzeilen. Nachdem das doppelte Abrechnen von Beamern zum Weggang des Geschäftsführers führte, wurde nun bei Stichproben unzureichende Fortbildungsstunden gerügt und eine Frist durch den Kreis gesetzt. Etwa die Hälfte der Stichprobe hatten zu wenig Fortbildungsstunden, teilweise nichtmal ein Drittel der erforderlichen 30 Stunden pro Jahr.




    http://www.bergedorfer-zeitung…chtige-Fortbildungen.html

  • Laut dem Bericht sollen ja ca. die Hälfte der Rettungsdienstler betroffen sein.


    Zitat

    Kai-Fabian Steffens, Rettungsingenieur des Kreises: "Die Verstöße sind teilweise so gravierend, dass wir vier Wochen Frist gesetzt haben, um die Dinge nachzuholen. Wer das nicht schafft, darf nicht mehr auf dem Rettungswagen fahren."


    Nun frage ich mich, mal unabhängig von diesem speziellen Fall, inwiefern kann der Kreis Einfluss auf die Besetzung von einzelnen Fahrzeugen haben?
    Müsste er nicht eher dem DRK als Ganzes dann die Betriebserlaubnis (?) entziehen?
    Wie könnte sowas realistischerweise aussehen wenn auf einmal entweder 50% nicht mehr arbeiten dürfen (dafür die anderen 50% doppelt so viel -> Arbeitsschutz?) oder man dem DRK im Gesamten die Beauftragung/Betriebserlaubnis entzieht?

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin

  • Ich habe gehört, man kann sich Personal beschaffen, wenn es fehlt. Das gilt sowohl für die Übernahme des Rettungsdienstes durch den Kreis als auch für das DRK, wenn es keine ausreichende Personalschulung zu schaffen meint. Und 4 Wochen sind ja jetzt nicht soooo das Problem, man baut halt zwei einwöchige Fortbildungen und muss in dieser Zeit in Aushilfen/Zeitarbeiter o.ä. investieren. Oder man leiht sich Personal aus den umliegenden Gegenden (Stormarn, Lübeck, Lüneburg) um das zu überbrücken. Kann doch nicht so schwer sein, ein bissel krativ zu sein.

  • Wie das in der Theorie funktioniert dachte ich mir schon...
    Die Frage war eher nach der realistischen Umsetzung? Würde ein anderer Kreis ggf. sogar eine andere (konkurrierende) HiOrg Kräfte abstellen?
    Finden sich genug Zeitarbeitskräfte?


    Das eine Fortbildungswoche auch kein Problem ist glaube ich ebenfalls sofort. Aber scheinbar ist es in diesem konkreten Beispiel schon eine. Sonst hätte man ja dieses Malheur gerade nicht. :pfeif:

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  • Ich würde spontan behaupten, dieses Problem findet sich nicht nur im Herzogtum Lauenburg. Gerade in Zeiten von Personalmangel und knapper Kassen.


    Allgemein gefragt: wie ist die jährliche Pflichtfortbildung bei euch geregelt?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Müssen wir jedes Jahr vorweisen, weil unser AG jedes Jahr dem LK vorweisen muss.


    Brandenburg will aber auch nur 24 Stunden glaub ich. Sind 24 Stunden aufs Stundenkonto.



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  • Allgemein gefragt: wie ist die jährliche Pflichtfortbildung bei euch geregelt?

    Die Pflichtfortildungen werden für jeden Mitarbeiter bei der Jahresdienstplanung gleich mit eingetragen, erfolgt keine Teilnahme (Krankheit) gibt es einen neuen Termin.
    Zusätzlich hat jeder Mitarbeiter einen Smedex Zugang.





    @Mike: Wie meinst du das mit vorweisen? Müsst ihr euch um eure Pflichtfortbildung selber kümmern? Wenn ja, wer trägt dafür die Kosten und wie sieht es mit der Bezahlung der dafür aufgwendeten Zeit aus?

  • Bei FoBi habe ich wahrscheinlich schon alles erlebt:


    1. BF: Planung über Dienstplan. Teilnahme wie Alarmdienst. Externe FoBi konnte zusätzlich eingereicht werden.
    2. DRK: Jeder wie er denkt. Möglicherweise fragt mal wer. Wenige zentrale FoBi
    3. DRK: Viele zentrale Angebote. Jeder führt Nachweis selber. Externe Maßnahmen auf eigene Rechnung.
    4. MHD: Zentrale Angebote - externe Kosten werden übernommen (HA und GfB)

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  • Das liegt eher an den beteiligten Personen, wie ich aufgrund eigener Erfahrungen mit diesem Laden vermuten darf...


    Gibt es denn dort einen ÄLRD, der seine Position erfüllt oder eher als Job eines Frühstücksdirektors ansieht?
    Edit: habe gerade auf der Homepage der Bundesvereinigung ÄLRD gesehen, daß dies im Land zwischen den Meeren keine Selbstverständlichkeit ist ?-(


    In den RD-Bereichen WI und Rheingau-Taunus-Kreis (HE) wird strikt darauf geachtet.
    Durch das fortlfd. FoBi-Programm von PHTLS + AMLS (jeweils mind. 12 Kurse) wird schon ein guter Teil der Pflichtfortbildungszeit erbracht.
    Weil alle Leistungserbringer ihre AN gemeinsam zu den Kursen schicken -also nicht jeder sein Süppchen selber kocht- ist die Planung von Fortbildung und regulärer Arbeit ziemlich einfach.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

    Einmal editiert, zuletzt von raphael-wiesbaden () aus folgendem Grund: Neue Informationen

  • Allgemein gefragt: wie ist die jährliche Pflichtfortbildung bei euch geregelt?


    Die jährlichen 30 Stunden werden zentral durch landkreiseigene Dozenten gestaltet (mehrere Termine über das Jahr verteilt, verschiedene Themen). Dadurch, dass zu jedem Thema mehrere Termine existieren, gibt es i.d.R. keine Möglichkeit, jeden Termin zu versäumen. Sollte das doch so sein, gibt es Nachholtermine.
    Für Auszubildende gibt es durch die LRA gestaltete zwei- bis dreistündige Abendfortbildungen.

  • Kreisweite FoBis der Feuerwehren sind für alle Angesetellten/Beamten kostenlos. Teilnahme ist Dienstzeit und wird dementsprechend (allerdings nach Wunsch des MA) in den Dienstplan aneingetragen. Bescheinigungen müssen beim stv. WL eingereicht werden (genauso wie externe FoBis). Ab ca Oktober kommen dann regelmäßig Rundmails inkl. Übersichtspläne wer wie viele Fb-Stunden hat und wie viele noch fehlen. Bis Dezember müssen die dann voll sein.

  • Vom KV ausgerichtete Fortbildungen von denen die Wichtigen Pflicht für die HA sind und mit denen sie auf über 30h kommen (also alleine mit den Pflichtfortbildungen, alle anderen sind auch immer sehr interessant von den Vortragenden gestaltet (LRA, NA und externe) und somit nur die Kür).

  • Bei uns werden Fortbildungen in den Dienstplan eingetragen und vom Chef ausreichend geplant. Dieser führt auch den Stundennachweis. Die Fortbildungen sind kreisweit organisiert mit einem Fortbildungskalender, in dem alle Hilfsorganisationen ihre Fortbildungen, die sie anbieten, eintragen. Diese sind dann kostenlos und zu diversen Themen.
    Ein verpflichtender Teil ist die 16-stündige Kreisfortbildung mit EVM-Prüfung, an der jeder Mitarbeiter teilnehmen muss, um im Kreis verantwortlich auf dem Auto fahren zu dürfen.

  • Vorweisen: Der Landkreis möchte sehen das die Angestellten des Leistungserbringers ihre Fortbildungen machen. Das gibts als Stichproben AFAIK.
    Es gibt jährlich vom Landkreis folgende Pflichtfortbildungen:
    - Rea
    - Trauma
    Alle zwei Jahre muss man zur MANV Fortbildung. (Da unser LK aber kein eigenes MANV Konzept hat, ist das sehr allgemein gehalten).
    Vom Landkreis werden zusätzlich sporadisch angeboten:
    - Kindernotfälle (8 Stunden)
    - Algorithmen (witzlos, da wir nur 4 haben, und es um nix geht außer Notarzt nachfordern).


    Grundsätzlich muss man sich also selber kümmern, in seiner Freizeit. Kosten werden in unserem Verein manchmal (zum Teil) übernommen.

    @Mike: Wie meinst du das mit vorweisen? Müsst ihr euch um eure Pflichtfortbildung selber kümmern? Wenn ja, wer trägt dafür die Kosten und wie sieht es mit der Bezahlung der dafür aufgwendeten Zeit aus?

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