Sendung vom SWR BW: Zur Sache Baden Württemberg -Sanitäter in Not - Wer zahlt die Ausbildung der Notfallsanitäter?

  • Wer zahlt die Ausbildung der Notfallsanitäter?
    in der Sendung am Donnerstag, 10.7. | 20.15 Uhr | SWR Fernsehen in Baden-Württemberg


    Tausende Kranke und Verletzte im Land werden später als gesetzlich vorgeschrieben versorgt. Vor allem im ländlichen Raum fehlt es an Notärzten.


    Helfen könnten hier Notfallsanitäter. Sie werden in Baden-Württemberg dringend gebraucht, denn die Zahl der Einsätze mit Rettungswagen ist stark gestiegen: von 270.000 im Jahr 2001 auf fast 500.000 im vergangenen Jahr.


    Inzwischen rückt beinahe jede Minute ein Rettungswagen im Land aus.


    Der Notfallsanitäter ist ein neues Berufsbild im Rettungsdienst.
    Die Ausbildung dieser Ersthelfer soll im Herbst beginnen. Doch noch ist umstritten, wer die Kosten der dreijährigen Ausbildung übernimmt – die Krankenkassen, die Bundesländer?


    http://www.swr.de/zur-sache-ba…477354/1gbnm5y/index.html


    Hatte diesen Beitrag versehentlich verschoben. Nun ist er aber wieder an Ort und Stelle. Sorry!
    Grüße
    M83

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

    2 Mal editiert, zuletzt von Maverick83 ()

  • Der Streit um die Finanzierung der Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Baden-Württemberg ist beigelegt. Wie Jürgen Lämmle, der Amtschef des Sozialministeriums, nach einem Spitzengespräch am Donnerstag (31. Juli) mitteilte, haben sich die Krankenkassen und die Rettungsdienstorganisationen darauf geeinigt, dass die Notfallsanitäterausbildung im Oktober starten kann.


    Die getroffene Vereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr. Im kommenden Jahr wollen sich Kassen und Rettungsdienstorganisationen erneut zusammensetzen, um aufgrund der bis dahin gewonnen Erfahrungen eine längerfristige Vereinbarung zu treffen.


    „Ich freue mich, dass alle Beteiligten ihrer Verantwortung für diese wichtige neue Ausbildung gerecht geworden sind und eine Lösung gefunden haben“, sagte Jürgen Lämmle. Das Ministerium hatte das Gespräch zwischen Kassen und Rettungsdiensten moderiert.


    Seit dem 1. Januar sind das neue Notfallsanitätergesetz des Bundes und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft. Das Gesetz schafft mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild, das an die Stelle des Rettungssanitäters tritt. Anders als der Rettungssanitäter, dessen Ausbildung zwei Jahre dauert und einen Hauptschulabschluss voraussetzt, soll der Notfallsanitäter drei Jahre ausgebildet werden und mindestens die Mittlere Reife vorweisen. Der Notfallsanitäter soll am Einsatzort mehr medizinische Kompetenzen haben als der Rettungssanitäter und dadurch die Notärzte entlasten.


    Bislang strittig war die Frage, wer die Kosten für die neue Ausbildung übernimmt. Das Bundesgesundheitsministerium hatte den Ländern mitgeteilt, dass die gesamten Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen. Da dies aber nicht im Gesetzestext, sondern lediglich in der Gesetzesbegründung steht, konnte bisher zwischen Kassen und Rettungsdienstorganisationen keine Einigung über die Kosten und die Kostenträgerschaft erzielt werden.


    Das Sozialministerium hat auf dem heutigen Treffen zugesagt, bis zum kommenden Jahr zu prüfen, wie die rechtlichen Grundlagen für die Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung am besten dauerhaft präzisiert werden können.


    Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • "31.07.2014 Der Streit um die Finanzierung der Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Baden-Württemberg ist beigelegt. Wie Jürgen Lämmle, der Amtschef des Sozialministeriums, nach einem Spitzengespräch am Donnerstag (31. Juli) mitteilte, haben sich die Krankenkassen und die Rettungsdienstorganisationen darauf geeinigt, dass die Notfallsanitäterausbildung im Oktober starten kann."
    [...]
    "Seit dem 1. Januar sind das neue Notfallsanitätergesetz des Bundes und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in Kraft. Das Gesetz schafft mit dem Notfallsanitäter ein neues Berufsbild, das an die Stelle des Rettungssanitäters :mad_1: tritt. Anders als der Rettungssanitäter :mad_1: , dessen Ausbildung zwei Jahre dauert und einen Hauptschulabschluss voraussetzt, soll der Notfallsanitäter drei Jahre ausgebildet werden und mindestens die Mittlere Reife vorweisen. Der Notfallsanitäter soll am Einsatzort mehr medizinische Kompetenzen haben als der Rettungssanitäter :mad_1: und dadurch die Notärzte entlasten. "
    [...]


    Quelle:
    http://www.sm.baden-wuerttembe…min_meldung_html&_min=_sm


    Gute Nachrichten - schade wenn es nicht mal das zuständige Ministerium schafft die Qualifikationen auseinander zu halten. Daher hat das so lange gedauert - Ich gebe auf : flag_of_truce: :mad_1:

    Edit/Mod.: Hierher verschoben.
    J.

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

    Einmal editiert, zuletzt von Jörg Holzmann ()

  • LFX


    Du hast aber schon den Beitrag über deinem gelesen? :rolleyes_1:


    Mod.: Daniel: Ich hab den Beitrag gerade hierher verschoben!
    J.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

    Einmal editiert, zuletzt von Jörg Holzmann ()

  • Das sind in der Tat sehr gute Nachrichten aus dem SM.
    Dennoch ist die Schlacht noch nicht zu Ende gekämpft!
    Auch die Vorbereitung von mehr als fünf Jahre als Rettungsassistent tätigen Kollegen auf die Ergänzungsprüfung bzw. die Vorbereitung von weniger als fünf Jahre im Beruf stehende Kollegen auf die staatliche Prüfung MUSS finanziert werden.