Rüpel im Porsche verletzt Rettungsassistentin

  • in NRW IMHO auch und JA dann ist man Amtsperson


    Nur mal für mein Verständnis: Was ist denn eine "Amtsperson" und welche Vorteile bringt das oder hätte es im konkreten Einsatz gebracht?


    Für NRW kenne ich nur § 27 FSHG. Der ist aber im reinen Rettungsdiensteinsatz nicht anwendbar.


    Strafrechtlich wird der Mitarbeiter im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst (unabhängig davon wo er angestellt ist) Amtsträger bzw. "für den öffentlich Dienst besonders Verpflichteter" seinhttp://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__11.html(§ 11 Abs. 1 Nr. 2, 4 StGB). Das bringt aber nur den "Vorteil", dass man sich einiger Spezialdelikte schuldig machen kann.


    BTW: Aufgrund dessen sollte man auch etwas vorsichtig sein, ob "im Krankenhaus Y gibt es Cola und Brötchen" herausragendes Kriterium für eine Krankenhauswahl sein sollte (§ 331 StGB).

  • Ich glaube, dass sowas vermehrt, und dank Internet auch deutlich schneller und mit größerer Reichweite, berichtet wird.
    Einen Artikel aus dem Lokalteil einer Lokalen Zeitung wie der AZ hätten früher nur diesen Leser mitbekommen, heute kann der durchs gesamte Land verbreitet werden...


    Es wird mehr darüber berichtet, aber es nimmt auch generell zu. Man wird immer öfter angepöbelt wenn man (freiw. Feuerwehr) absperrt. Und auch ich musste schonmal zur Seite springen weil ich sonst unter einem 911er gelegen hätte.
    Es ist diese typische "Ich-Mentalität", "ICH muss jetzt da durch." - entsprechend nehmen die Situationen auch zu.

  • Ich wurde auch schon vor 15 Jahren als Feuerwehrmann angepöbelt.
    Arschlöcher sind keine Erfindung der Neuzeit.
    Sie haben nur bessere PR.

    The reason I talk to myself is because I’m the only one whose answers I accept. George Carlin


  • Es wird mehr darüber berichtet, aber es nimmt auch generell zu. Man wird immer öfter angepöbelt wenn man (freiw. Feuerwehr) absperrt. Und auch ich musste schonmal zur Seite springen weil ich sonst unter einem 911er gelegen hätte.
    Es ist diese typische "Ich-Mentalität", "ICH muss jetzt da durch." - entsprechend nehmen die Situationen auch zu.


    Das Problem ist, dass es diese Mentalität auch schon früher gegeben hat und entsprechende Vorfälle auch früher schon vorgekommen sind. Der Rest ist "Gefühl", und jeder von uns weiss, dass das ein verdammt schlechter Indikator ist...

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Ich wurde auch schon vor 15 Jahren als Feuerwehrmann angepöbelt.
    Arschlöcher sind keine Erfindung der Neuzeit.
    Sie haben nur bessere PR.

    Bei uns am "Arsch der Welt" hat die heile Welt eben was länger angedauert ;)
    Auf dem Dorf kannte man sich ja auch gegenseitig, da ist die Hemmschwelle höher.

  • Ich sichere ab aber ich werde nix sperren.


    Hauptverkehrsstraße, VU, RTW querstellen, um fließenden Verkehr zu stoppen? Mache ich durchaus, wenn es nötig ist. Ich möchte meinen zarten Hintern nämlich eher nicht in den direkt an der Einsatzstelle vorbeirauschenden Verkehr halten.
    Und damit sperre ich doch, oder nicht?

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Das stimmt. Das mache ich auch - ich meinte auch mehr das "manuelle" Sperren mit meinem zarten Körper. ;-)

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  • In RLP gibt es seit einigen Jahren folgenden Einschub ins Rettungsdienstgesetz:


    http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/5258-15.pdf


    Ob man damit aber zur Amtsperson wird... :unknown:


    Dazu passt auch die Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zu einer anderen Sachlage: http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/3484-16.pdf



    Zitat

    Einsatzmaßnahmen der Rettungskräfte werden wegen fehlender Sondersignaleinrichtungen an den Fahrzeugen der kommunalen Vollzugsbeamten weder behindert noch verzögert, weil sowohl die Einsatzleitung als auch Angehörige der Feuerwehr und Helfer anderer Hilfsorganisationen nach § 25 Abs. 1 und 3 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 2. November 1981, GVBl S. 247, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2012, GVBl S. 113, BS 213-50 die Befugnisse eines Vollstreckungsbeamten nach dem III. Abschnitt des ersten Teils des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 8. Juli 1957, GVBl S. 101, zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. September 2012, GVBl S. 311, BS 2010-2 besitzen. Danach sind sie berechtigt, sich zum Zwecke der Gefahrenabwehr Zutritt zu privaten Wohnungen zu verschaffen ohne das Eintreffen von Polizei oder kommunalem Vollzugsdienst abwarten zu müssen.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.