in NRW IMHO auch und JA dann ist man Amtsperson
Nur mal für mein Verständnis: Was ist denn eine "Amtsperson" und welche Vorteile bringt das oder hätte es im konkreten Einsatz gebracht?
Für NRW kenne ich nur § 27 FSHG. Der ist aber im reinen Rettungsdiensteinsatz nicht anwendbar.
Strafrechtlich wird der Mitarbeiter im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst (unabhängig davon wo er angestellt ist) Amtsträger bzw. "für den öffentlich Dienst besonders Verpflichteter" seinhttp://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__11.html(§ 11 Abs. 1 Nr. 2, 4 StGB). Das bringt aber nur den "Vorteil", dass man sich einiger Spezialdelikte schuldig machen kann.
BTW: Aufgrund dessen sollte man auch etwas vorsichtig sein, ob "im Krankenhaus Y gibt es Cola und Brötchen" herausragendes Kriterium für eine Krankenhauswahl sein sollte (§ 331 StGB).