Baden-Württemberg plant neue Hilfsfristen


  • Schön - und das Ergebnis ist das was zählt.... Und das kann nur erreicht werden in dem alles zusammen passt. Aber das wird ja nie im ganzen gesehen. Nur einzelnes was gerade durch die Presse rauscht wird beachtet.

  • Und das kann nur erreicht werden in dem alles zusammen passt.


    So leicht sich dieser Satz formulieren lässt, so schwierig lässt sich hieraus eine wissenschaftlich nachprüfbare Hypothese erarbeiten oder gar ein kausaler Zusammenhang nachweisen.
    Leider...


    Wobei Ba-Wü dank NADOK hier einen Vorteil genießt. Das setzt aber auch vorraus, dass die Daten valide erhoben werden. Ansonsten gilt: shit in, shit out.

  • Kritischer Artikel aus der Stuttgarter Zeitung von heute:


    http://www.stuttgarter-zeitung…36-82d7-9d3c31409770.html


    Daraus:


    Zitat

    Als Ursache dafür sehen die Kritiker, dass im Land das Rettungswesen nicht als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge gesehen werde. So ist nicht die öffentliche Hand zuständig, etwa die Kommunen. Vielmehr wird die Aufgabe an Private delegiert: Hilfsorganisationen und Krankenkassen regeln die Versorgung gemeinsam. Zwar dürfen in den Ausschüssen vor Ort auch je ein Vertreter des betreffenden Landkreises, der Feuerwehr, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenhäuser und der Notärzte mitreden. Ein Stimmrecht haben sie aber nicht. Die Rechtsaufsicht haben die Landräte, die freilich nicht selten selbst Vorsitzende einschlägiger Hilfsorganisationen sind. Die Kritiker schlagen vor, den Rettungsdienst im Land „als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu definieren und die Trägerschaft den Land- und Stadtkreisen zu übertragen“.

  • Und der Mannheimer Morgen zum selben Theama:


    http://morgenweb.de/nachrichten/sudwest/1.2099322


    Daraus:


    Zitat

    "Galls Experten wollen nun eine zweistufige Hilfsfrist einführen. Danach soll der Rettungswagen nach zwölf Minuten am Einsatzort sein, für den Notarzt ist eine Verlängerung der Frist von 15 auf 18 Minuten geplant. Begründet wird dies mit der höheren Qualifikation der Sanitäter, deren Ausbildung auf drei Jahre verlängert wird. Eduard Kehrberger, der Sprecher der Notärzte, fordert bei bestimmten Krankheitsbildern dagegen acht Minuten als Obergrenze. Aus medizinischer Sicht sei das notwendig, zum Beispiel bei akuter Atemnot oder Herzinfarkt."

  • Kritischer Artikel aus der Stuttgarter Zeitung von heute:


    http://www.stuttgarter-zeitung…36-82d7-9d3c31409770.html


    Daraus:


    Daraus weiter

    Zitat


    So könnte zum Beispiel das Feuerwehrgesetz den Maßstab für das kommende Rettungsdienstgesetz abgeben, schlagen die Verbände vor.


    Man darf bei den Äußerungen der genannten Initiativen nicht vergessen, dass diese sehr stark von der Feuerwehr "geprägt" sind. Darin sehe ich zwar grundsätzlich kein Problem, es hilft aber, manche Äußerung besser zu bewerten.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.