Und wie hat das dann mit der Ausschreibung funktioniert?
Treten die dann als "Gemeinschaft" in der Ausschreibung auf?
Ist der Sinn dann gemeinsam gegen einen Dritten (z.b. DRK) an der Ausschreibung teizunehmen?
Irgendwie und irgendwo muss es doch auch einen Nutzen für die HiOrgs haben an so einer Teilbesetzung mitzuwirken.
Aus Nächstenliebe oder Idealismus machen die das selten.
Bitte nicht falsch verstehen. Mich würden nur ein bischen die Hintergründe interessieren.
Was man außenstehend mitbekommen hat war das weniger eine Ausschreibung als vielmehr eine Einigung aufgrund der "auf Landesebene geschloßenen Vereinbarungen" nach §2 Abs1 RDG BW.
Einen Nutzen sehe Ich vor allem darin, dass man in nem Landkreis Präsenz zeigen kann wo man vorher nicht vertreten war. Um dann bei ner weiteren Vorhalteerweiterung ein eigenes Fahrzeug zu besetzen. Un 24/7 eine Wache mit einem Fahrzeug und gemischter Besatzung ist dann wohl doch wirtschaftlicher und für den Dienstrhytmus schöner als in nem 50/50 Verhältnis 2 Wachen mit jeweils einem Fahrzeug in direkter Nachbarschaft abwechselnd zu betreiben.