Kurios: Feuerpolizei in Bruchsal

  • Da muss man nicht unbedingt mauscheln, in NRW gibt es Betreuungs-LKW.
    Zum großen Teil vom Bund beschafft, und
    natürlich alle mit Sonderrechtsanlage.
    Sieht man sich den Verwendungszweck an so ist dieser sehr ähnlich.


    Der Betreuungs-LKW gehört aber fest zum KatS-Zug und würde auch ohne Blaulichter im Einsatzfall als Mitglied des geschlossenen Verbandes mit Sonerrechten fahren. Da finde ich es schon praktisch, sich kenntlich machen zu können. Und da es auch Einheiten in NRW gibt, die regulär für den Einsatz außerhalb des eigenen Beritts stehen, wird so auch wieder ein Schuh draus.

  • Da muss man nicht unbedingt mauscheln, in NRW gibt es Betreuungs-LKW.
    Zum großen Teil vom Bund beschafft, und
    natürlich alle mit Sonderrechtsanlage.
    Sieht man sich den Verwendungszweck an so ist dieser sehr ähnlich.


    Es kommt auf die Zulassung an: Ist es ein Fahrzeug des Katastrophenschutzes oder ein Fahrzeug des Rettungsdienstes. Hier wurde es so beschrieben, dass das ein Fahrzeug des Rettungsdienstes ist. Wenn ja, darf das Auto Sonderrechte nutzen, "wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden" (StVO §35,5a). Um das als gegeben zu sehen, wenn man Einsatzkräfte mit Apfelsaft versorgt, braucht man schon viel Fantasie.

  • Das mit der Kennung...naja, laut Funkrufnamenerlass meine ich das es eine xx-89-xx sein sollte. "Sonderfahrzeuge"
    Aber mit OPTA sollte sich das Problem lösen....hoffe ich!