ZitatWelche Konsequenzen hat und wie schwerwiegend ist eine Fahrerflucht, wenn sie ein Rettungsassistent im Einsatz begeht? Mit dieser Frage hat sich gestern das Amtsgericht Hechingen beschäftigt.
Der 30-jährige Angeklagte aus Ofterdingen kam mit einer Geldstrafe davon. Der Vorfall ereignete sich im August vergangenen Jahres: Der Angeklagte war mit dem Rettungswagen von Ringingen in Richtung Salmendingen zu einem Notfall unterwegs. In einer unübersichtlichen Linkskurve überholte er ein Auto, das vor ihm fuhr. Der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs musste abbremsen. Die Frau hinter ihm schaffte dies nicht mehr und fuhr auf ihn auf.
Hechingen: Fahrerflucht - Rettungsassistent muss 500 EUR zahlen.
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Die "Geldstrafe von 500 Euro an den Förderverein für krebskranke Kinder" spricht eher für eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO.
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Er hat aber die strafenur erhalten weil er vor Ort keine angaben zu seiner Person gemacht hat. das Gericht erkannte wohl den Vorrang des Einsatzes an.
http://www.rettungsdienst.de/n…muss-500-eur-zahlen-45005
die angaben zur Person müssen immer gemacht werden zum eigentlichen Unfallhergang muss man am Unfallort keine Auskunft der Polizei geben und sich erst ggf. mit einem Rechtsbeistand beraten lassen.
für solche Fälle empfiehlt sich eine Mitgliedschaft bei der GUV Fakulta.
P.S. fast hätte ich es vergessen: es wird die Mitgliedschaft in einer DGB Gewerkschaft vorausgesetzt.
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für solche Fälle empfiehlt sich eine Mitgliedschaft bei der GUV Fakulta.
Für welche Fälle? Falls man mal wieder ne Verkehrsunfallflucht plant? :pfeif:
P.S. fast hätte ich es vergessen: es wird die Mitgliedschaft in einer DGB Gewerkschaft vorausgesetzt.
Wie subtil... :empathy2:
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Zitat
Die "Geldstrafe von 500 Euro an den Förderverein für krebskranke Kinder" spricht eher für eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO.
Den Unterschied versteht die Presse sowieso nicht ...
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Den Unterschied versteht die Presse sowieso nicht ...
Ja, ich hänge halt immer noch dem Ideal an, dass Journalisten wissen sollten was sie schreiben. Ich weiss, dass das auf dem heutigen Medienmarkt ein hohes Ideal ist.
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Für welche Fälle? Falls man mal wieder ne Verkehrsunfallflucht plant? :pfeif:
Ich denke, Du weißt, was die GUV Fakulta ist.
Und bei Vorsatz werden die eher nicht helfen.
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Ich denke, Du weißt, was die GUV Fakulta ist.
Und bei Vorsatz werden die eher nicht helfen.
Taubenzüchter meinst du mich?
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Zitat
Ich denke, Du weißt, was die GUV Fakulta ist.
Und bei Vorsatz werden die eher nicht helfen.
Fakultativ schon. Wobei die Hilfe, soweit ich sehr, ohnehin immer nur gewährt werden *kann*.
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Taubenzüchter meinst du mich?
Nein, ich meine den stichelnden Jörg.
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Fakultativ schon. Wobei die Hilfe, soweit ich sehr, ohnehin immer nur gewährt werden *kann*.
Also, falls sie auch Vorsatztaten übernehmen, bitte ich um einen kurzen Hinweis. Das könnte ein lustiger Tag werden...