Wenn Christoph Dortmund in München mithilft...

  • Jörg Jedem seine Meinung, wenn sie aber nichts zum Thema beiträgt darf man sie auch gerne für sich behalten. Ansonsten darfst du mir gerne aufzeigen wo im du im § 323 ein Dispositionsrecht für fremde Leiststellen und eine Transportpflicht für durchfahrende Rettungsmittel findest!


    Andrechen schau dir bitte nochmal den Threadverlauf an. Es ging mit einem NRW-RTW in BY los, ging weiter mit RM im Nachbarkreis, dann kam krumel der vom Nachbarkreis sogar noch eins weiter geschickt wurde. Bei dem Gedanken daran Von Kreis A in Kreis B geschickt zu werden, worauf hin Kreis B einen nach Kreis C schickt, sind wir an dem Punkt wo sich mir die Zehennägel aus organisatorischer Sicht hochrollen. Denn wo ziehen wir hier die Grenze ? Bei der Einfahrt ins Nachbarbundesland ? Außer HB,HH und BER dort eins weiter ? Wenn die Besatzung nicht pünktlich zum Feierabend im eigenen Kreis ist ? Wenn die Ablösung mit dem Reserveretter vom Hof muss ? Wenn Ich meine Hilfsfrist nur durch Einsatz von durchfahrenden RM bei 95% halten kann ? und so weiter und so weiter.

  • Es geht mir darum, wenn ein FZG warum auch immer in meinem Dispositionsgebiet ist und hat einen deutlichen Zeitvorteil, dann sollte dieses auch Disponiert werden.
    Und nochmal: Aus Erfahrung, handelt es sich hier um Ausnahmen!

  • Jörg Jedem seine Meinung, wenn sie aber nichts zum Thema beiträgt darf man sie auch gerne für sich behalten. Ansonsten darfst du mir gerne aufzeigen wo im du im § 323 ein Dispositionsrecht für fremde Leiststellen und eine Transportpflicht für durchfahrende Rettungsmittel findest!


    Ich finde da eine allgemeine Hilfeleistungspflicht. Da steht nicht, dass die nur für Ortsansässige gilt.

  • Ist Erfahrung nicht die Summe unserer Irrtümer ?
    Ich bekomme so etwas den Eindruck, dass du mich nicht verstehen möchtest. Die Tatsache, dass du es so machst macht es nicht richtig! Es wird auch dadurch richtig, dass einige dich dabei unterstützen.


    Der Effekt ist nämlich, dass alle Besatzungen die du einmal zu oft auf Durchfahrt benutzt hast in Zukunft ohne sich bei euch anzumelden durchfahren.


    Und mit diesen Worten wünsche Ich allen eine gute Nacht. :hi:


    P.S. Jörg
    Und wo siehst du den Widerspruch zu hier

  • Jörg Jedem seine Meinung, wenn sie aber nichts zum Thema beiträgt darf man sie auch gerne für sich behalten. Ansonsten darfst du mir gerne aufzeigen wo im du im § 323 ein Dispositionsrecht für fremde Leiststellen und eine Transportpflicht für durchfahrende Rettungsmittel findest!


    Andrechen schau dir bitte nochmal den Threadverlauf an. Es ging mit einem NRW-RTW in BY los, ging weiter mit RM im Nachbarkreis, dann kam krumel der vom Nachbarkreis sogar noch eins weiter geschickt wurde. Bei dem Gedanken daran Von Kreis A in Kreis B geschickt zu werden, worauf hin Kreis B einen nach Kreis C schickt, sind wir an dem Punkt wo sich mir die Zehennägel aus organisatorischer Sicht hochrollen. Denn wo ziehen wir hier die Grenze ? Bei der Einfahrt ins Nachbarbundesland ? Außer HB,HH und BER dort eins weiter ? Wenn die Besatzung nicht pünktlich zum Feierabend im eigenen Kreis ist ? Wenn die Ablösung mit dem Reserveretter vom Hof muss ? Wenn Ich meine Hilfsfrist nur durch Einsatz von durchfahrenden RM bei 95% halten kann ? und so weiter und so weiter.


    Da du dich auf mein Post beziehst:
    Ist in Bayern ganz einfach: Das Land ist der Betreiber des Rettungsdienstes und plant landesweit. Theoretisch kann das Land - und diesen Vertritt das Land- also durchaus über mehrere Leitstellenbereiche hinweg agieren. Die Ressourcen sind ausdrücklich landesweit zu nutzen, bestimmte Spezialrettungsmittel sind eben auch über 3 Rettungsdienstbereiche hinweg geplant, in ganz seltenen Fällen sind sogar RTWs über zwei Leitstellen hinweg an zweiter oder dritter Stelle der AAO eingeplant. Manche RTW sind so eingeplant, dass Sie 70% Ihrer Einsätze für einen anderen RDB fahren. Es ist ferner ausdrücklich gewünscht, dass z.B. bei Fernfahrten von KTWs diese auf der Rückfahrt disponiert werden (es ist z.B. nicht unüblich, dass der Münchner KTW auf der Rückfahrt von Nürnberg in Ingolstadt eine Fahrt nach München mitnimmt).
    Es kommt z.B. auch durchaus vor, dass ein "Randgebiete"-RTW bei entsprechender Einsatzlage für den Nachbar-RDB (*) eine Gebietsabsicherung fährt, ganz selten und in speziellen Konstellationen ist sogar eine "über zwei RDBs hinweg" Gebietsabsicherung vorgekommen.


    (* Bitte Rettungsdienstbereiche, Kreise spielen in Bayern quasi keine Rolle, es gibt quasi keinen Rettungsdienstbereich in Bayern der Deckungsgleich mit einem Landkreis ist.)


    Es ist ferner klare Dienstanweisung, dass bei Notfalleinsätzen immer das nächste geeignete und einsatzklare Rettungsmittel verwendet werden muss. Ergo hat der Disponent sogar keine andere Wahl als den "Fremd-RTW" zu verwenden. (Umgekehrt kann der Disponent der "Heimatleitstelle" auch darauf zählen, dass er immer das nächste freie Fahrzeug des anderen RDB bekommt.
    Wieso auch nicht? Ist der "Meins" Gedanke/Kantönligeist so wichtig, dass die reine Möglichkeit, dass im "eigenen Gäu" etwas passieren könnte den real vorliegenden Notfall im "fremden Gäu" überwiegt? Wo ist denn deine Grenze? Gemeindegebiete? Dem traditionellen "Gäu" einer Rettungswache (was wenn nun eine zusätzliche mit einem anderen Anbieter in diesem Gäu geschaffen wird - selbiges passiert in Bayern grade massiv-)? Dem Landkreis? Dem Regierungsbezirk? Dem Rettungsdienstbereich? Dem Bundesland?
    Darf der Neu-Ulmer aber noch in Ulm retten? Und wenn der bayerische RTW auf der A9 in Sachsen steht und die örtliche Leitstelle anfragt ob er bei dem VU aushilft... Muss er die Patienten dann liegen lassen? Und was ist mit dem Katastrophenfall? Muss man nur Fahrzeuge schicken wenn man die eigenen 95% noch halten kann? (Also keine?)


    (Bei Durchfahrt&Leitstellenübergang nicht melden ist übrigens ein klarer Verstoß gegen diverse Vorschriften/Verordnungen/Gesetze in BY - Und mir sind tatsächlich zwei ausgesprochene Abmahnungen bekannt, grade in Zeiten des gemeinsamen Fzg. Status-Monitoring ist es auch leicht zu verfolgen. )

  • Aus meiner Zeit in Hessen wurden wir öfters im Landkreis Fulda, durch die dortige LST fremd disponiert. Dies wurde auch immer mit der Heimat LST abgesprochen. Auch erinnere ich mich, für die bayrische LST gefahren zu sein, wenn wir dort unterwegs waren.


    In der Schweiz habe ich noch nie dergleichen mit bekommen.

  • Wo zieht ihr denn die Grenze auf Fernfahrten?
    Selbst ein "einfacher" Notfalleinsatz in fremden Gebieten dauert schnell über eine Stunde bis man die passende Klinik erfragt hat.


    Ich glaube kein AG und kein AN wäre erfreut eine ungeplante Übernachtung irgendwo in Deutschland zu machen, nur weil der RTW Notfalleinsätze abgearbeitet hat - sowohl aus finanziellen und dienstplanbedingten Gründen für den AG, als auch für das Personal, das seine Freizeit geplant und kein Reisegepäck (u.U. auch selbst benötigte Medikamente) eingepackt hat.


    Für mich wäre es in solchen Fällen die beste Lösung, in Abstimmung mit Heimat-Lst und Besatzung zu klären, ob diese den Einsatz regulär übernimmt oder als First Responder tätig wird - dabei sehe ich auch rechtlich kein Problem, §323c behandelt die Hilfeleistungspflicht, keine Transportpflicht.

  • Wenn die Fahrtzeit und der Zeitaufwand tatsächlich ein Problem darstellen sollte, kann man das mit der Leitstelle absprechen, die nach der Erstversorgung ein freigewordenes Rettungsmittel zur Übernahme des Patienten organisiert.


    Ein bißchen krass ist diese Diskussion schon. Auf der einen Seite machen sich die Einen für per WhatsApp alarmierte Ersthelfer stark, auf der anderen Seite weigern sich die Anderen, als professionelles Rettungsmittel aushelfen zu wollen. Übrigens: alle, die mit sowas Probleme haben, können sich eine Bewerbung auf den Christoph Dortmund direkt sparen.

  • Übrigens: alle, die mit sowas Probleme haben, können sich eine Bewerbung auf den Christoph Dortmund direkt sparen.


    Als nächstes erzählst du mir, dass ihr nicht vor der nächsten Metzgerei landet, um euch eure Brotzeit zu holen. :-(
    Bei euch brauch ich mich echt nicht bewerben. :-D

  • Leitstelle für Christoph Dortmund; Alarmieren sie den 82-42 zum Notfalltransport, Einsatzort Metzgerei Hinterhuber, Patientenname Leberkässemmel, Vorname Warm...

  • krumel
    Danke für die Info. Damit scheint dies ja bei euch organisatorisch geregelt zu sein. Das hatte Ich aus deinem erstem Post anders verstanden. Davon sind wir hier meilenweit entfernt, keine GPS-Dispostion, RM idR nur in der Heimatleitstelle hinterlegt, etc.


    @Ani
    Hatte dort irgendwer gefordert, dass der Erst-Helfer den Patienten ins Krankenhaus begleitet ? Falls nicht sind wir hier bei den berühmten Äpfeln und Birnen.
    Und wo wir schon bei anderen Threads sind, im Forum wurde auch schon die mangelnde Ortskenntnis bei Berufsanfängern/Aushilfen/BFD/FSJlern/usw. bemängelt. Aber das fremde RM auf Rückfahrt, soll nun genug Ortskenntnis in allen durchfahrenen Bereichen besitzten um einen signifikanten Zeitvorteil zu erbringen ?

  • Aber das fremde RM auf Rückfahrt, soll nun genug Ortskenntnis in allen durchfahrenen Bereichen besitzten um einen signifikanten Zeitvorteil zu erbringen ?


    Einsatzdaten per Navi ans RM ?-(
    Oder gibts das in Nds auch nicht? ?-(


    Mancherorts gibt es glaube ich sogar die GPS-Ortung der Rettungsmittel.

  • Ich kenne durchaus Rettungsmittel wo das "Navi" von der Fa. Falk kommt ;)
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    Dann scheint es bei euch ja mehr als genug Bodengebunde Rettungsmittel zu geben.


    Laut einer Meldung der Online Version des SK Verlages verschlechterte sich die Einhaltung der Hilfsfristen in Baden Württemberg weiter. Nur noch in 8 von 37 Bereichen würden bei den RTWs die Hilfsfristen eingehalten.
    Zum Teil sehr kontrovers werden auch im Kommentar Bereich diese Meldung diskutiert.
    http://www.skverlag.de/rettung…-verschlechtert-sich.html


    Besteht da etwa ein Zusammenhang ?

  • wer meint, dass ersthelfer nicht zum patiententransport verpflichtet sind, irrt, denn das sind sie in bestimmten fällen durchaus. und natürlich unterliegt eine rettungsmittelbesatzung auch außerhalb ihres bereiches der hilfeleistungspflicht. wer das anders sieht: hoffentlich gut versichert!