Klinikum Main-Spessart (Unterfranken): Abmahnung wegen Tätigkeit als Notarzt in der Freizeit

  • Eine Ärztin ist von ihrem Arbeitgeber, dem Klinikum Lohr, abgemahnt und die Nebentätigkeit als Notärztin entzogen worden. Man vermutet einen Zusammenhang mit den Bereitschaftsdiensten, den die Ärztin in der Vergangenheit als alleinerziehende Mutter nicht leisten konnte, aber stillschweigend akzeptiert wurde.
    Nunja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber erstmal Direktionsrecht und wenn die Dame mehrere Tage zwischen Tagdiensten in der Klinik noch nachts das NEF besetzt, ist das sicherlich ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Aber auch dieses wird von beiden Seiten häufig stillschweigend akzeptiert, ansonsten würden noch viel mehr NEFs stillstehen.


    Der Artikel: http://www.main-echo.de/region…-spessart/art3993,3752997

  • ist das sicherlich ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz


    NEF fahren die Leute in Bayern als 100% Selbstständige.


    Das es aber gegen den gesunden Menschenverstand verstößt tagsüber in der Klinik Dienst zu haben und nachts NEF zu fahren, das steht auf einem anderen Blatt.

  • Naja, wenn jemand einerseits keine Bereitschaftsdienste (also Nachtdienste) in seiner Klinik leistet bzw. leisten kann, ist es schon etwas merkwürdig, wenn dann des nächtens Notarztdienste geleistet werden können...

    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Honorarärztliche Tätigkeiten fallen nicht unter das Arbeitszeitgesetz.


    Gibt es da keine gesetzlichen Regelungen? D.h. du darfst als frischaffender Künstler (Notarzt) quasi 100 Stunden am Stück arbeiten (wenn du Bock drauf hättest)?

  • Theoretisch wäre das möglich, ja. 48 bis 72 Stunden sind an manchen Notarztstandorten je nach Personalsituation und Einsatzaufkommen keine Seltenheit. Es gibt aber auch Auftraggeber, die ganz klar sagen: mehr als 24 Stunden geht nicht.

  • D.h. du darfst als frischaffender Künstler (Notarzt) quasi 100 Stunden am Stück arbeiten (wenn du Bock drauf hättest)?


    Die Frage ist natürlich, ab welchem Grad der Übermüdung du schlicht fahrlässig handelst.
    http://www.aerzteblatt.de/arch…us-Wer-haftet-bei-Fehlern
    (interessante Ausführung für angestellte Ärzte)


    Ich glaube, dass man sich da als "Selbstständiger" auch nicht rausreden kann bzw. das Organisationsverschulden des Arbeitgebers fällt dort weg.


  • NEF fahren die Leute in Bayern als 100% Selbstständige.


    Das es aber gegen den gesunden Menschenverstand verstößt tagsüber in der Klinik Dienst zu haben und nachts NEF zu fahren, das steht auf einem anderen Blatt.


    Ich schätze 80 Prozent. Folglich sind nach meiner Schätzung 20 Prozent keine freischaffenden Künstler und haben sich an entsprechende Gesetze zu halten. Und, egal in welcher Anstellung die Notärzte arbeiten, wenn nach 10 Stunden Klinik, im Anschluss 24 h ITH und zum Abschluss noch 12 h NEF die Konzentration nachlässt und grobe Fehler begangen werden, möchte ich nicht in deren Haut stecken. Ich bin froh, dass meine Arbeit nach 12 h endet und ich gut von dem einen Gehalt leben kann.

  • In Bayern wird der Notarztdienst über die KVB gestellt und abgerechnet. (Ausnahmen?)
    Die Ärzte, die dort teilnehmen rechnen selbstständig über die Kassenärztliche Vereinigung ab, da sie eine Kassenzulassung haben.


    --> Es gibt in Bayern praktisch, von Ausnahmen abgesehen, keine "angestellten" Notärzte.


    Allerdings freue ich mich immer über Gegenbeispiele. :-)

  • Ich bin ebenfalls freiberuflich und als Gewerbetreibender selbständig neben meinem Beruf tätig. Aber es ist klar, dass ich nicht tagsüber freiberuflich arbeite und dann sofort in die Nachtschicht gehe. Die Ruhezeiten vor dem Dienstantritt bei meinem Arbeitgeber muss ich einhalten, um die von mir erwartete Leistung zu bringen. Das sagt mir mein Verstand, nicht der Gesetzgeber.
    Aus dem Artikel lese ich, dass die Dame die Abmahnung bekommen hat, nachdem sie "trotzdem" nach Entzug der Erlaubnis durch ihren AG weiter der Tätigkeit als NA nachgegangen ist. Sicher mag ein besorgter Leser jetzt Angst haben, dass es keine NA mehr in seinem Bereich gibt, aber das kann nicht das Problem der Klinik oder der Notärztin sein.
    Wie wohl der tatsächliche Sachverhalt ist?

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • In Bayern wird der Notarztdienst über die KVB gestellt und abgerechnet. (Ausnahmen?)
    Die Ärzte, die dort teilnehmen rechnen selbstständig über die Kassenärztliche Vereinigung ab, da sie eine Kassenzulassung haben.


    --> Es gibt in Bayern praktisch, von Ausnahmen abgesehen, keine "angestellten" Notärzte.


    Allerdings freue ich mich immer über Gegenbeispiele. :-)


    Dann waren des vermutlich die Häuser, an denen ich die Akademiker abholt und sie an Notfallorten abgeliefert habe. Sie sind einfach auf Betriebsstättennummmer des Krankenhauses gefahren, sind während ihrer Klinikarbeitszeit ausgerückt und haben 0 bis 50 €/Einsatz zusätzlich erhalten. Die Protokolle wanderten zur Sekretärin der Anästhesieabteilung, wenn ich mich recht erinnere, die dann für das Krankenhaus abgerechnet hat.